Der Religionswissenschaftler Dr. Stefan Schröder von der Universität Bayreuth ist morgen zu Gast im Humanistischen Campus, einer Online-Vortragsreihe des HVD Bayern. Bekannt wurde Schröder im säkularen Umfeld durch seine Studie "Freigeistige Organisationen in Deutschland".
Nach Ansicht des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit auf. Denn zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden. Dagegen klagten der bfg München und der bfg Bayern vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Verhandlung findet morgen statt.
Auf Initiative der Landtags-Grünen sprechen Sachverständige am heutigen Donnerstag im Verfassungsausschuss des bayerischen Landesparlaments zum Missbrauchsskandal in den Kirchen und dem diesbezüglichen staatlichen Handlungsbedarf. Unter den Experten ist auch ein Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).
Der evangelische Landesbischof von Bayern, Heinrich Bedford-Strohm, wollte in einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks erklären, was Staatsleistungen genau seien. Dabei äußerte er sich irreführend und behauptete, auch säkular-humanistische Organisationen würden diese speziellen altrechtlichen Zahlungen erhalten. Diese melden sich nun im hpd zu Wort.
Die Zeit ist reif für einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle Schüler*innen, das belegen sowohl bundes- und bayernweite Umfragen als auch Zahlen zur Religionszugehörigkeit in München. Der Bund für Geistesfreiheit München schlägt daher einen Modellversuch an Münchner Schulen vor.
Das Ergebnis der GfK-Umfrage zum Ethik-/Religionsunterricht scheint in Bayern seine Wirkung zu entfalten. Erstmals hat der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) öffentlich den Vorwurf erhoben, das zuständige Ministerium habe "zu wenig flexibel auf die steigende Zahl konfessionsloser Kinder reagiert". Konkrete Forderungen blieben allerdings aus. Doch vielleicht bringt nun der chronische Lehrkräftemangel die Zeitenwende.
München verliert schneller als jede andere deutsche Großstadt ihre katholischen und evangelischen Schäfchen. Nach den jüngsten statistischen Angaben wuchs Bayerns Landeshauptstadt zwar 2022 um rund 26.000 auf nunmehr rund 1.588.000 Einwohner. Gleichzeitig verloren die beiden "großen" Kirchen aber rund 29.000 ihrer zu Jahresbeginn noch 588.000 Schäfchen, das sind rund fünf Prozent.
Die FDP in Bayern hat auf ihrem 82. Landesparteitag Mitte November einen interessanten Beschluss gefasst. Darin fordert die Partei die rechtliche Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Abschaffung aller Privilegien für die Kirchen.
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern fordert die Stadt Nürnberg und den Freistaat Bayern auf, die geplante Kirchentagsförderung in Höhe von 9,5 Millionen Euro zurückzunehmen.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) begrüßt, dass am 20. Oktober 2022 eine deutliche Mehrheit im Würzburger Stadtrat die Umbenennung des Kardinal-Faulhaber-Platzes beschlossen hat. Der bfg München fordert nun die zügige Umbenennung der Münchner Kardinal-Faulhaber-Straße. Es ist nicht hinnehmbar, dass in München ein Kriegstreiber, Demokratiefeind und Hitler-Verehrer wie Kardinal Faulhaber mit einem Straßennamen geehrt wird.
Die Ärztin Lydia Patzak ist neue Vorsitzende des HVD Bayern. Sie tauschte damit die Funktion mit dem bisherigen Vorsitzenden, dem Philosophen Nikil Mukerji, der nun als ihr Stellvertreter fungiert. In dieser neuen Konstellation will das bewährte Führungs-Duo nun die Herausforderungen des Aufbaus einer säkular und praktisch humanistischen Organisation in Bayern voranbringen.
Den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) droht im kommenden Jahr ein Defizit von geschätzten 17 Milliarden Euro, Versicherte müssen sich auf höhere Beiträge einstellen. Trotzdem wollen CSU, AfD und Freie Wähler in Bayern weiterhin die Scheinmedizin Homöopathie im Leistungskatalog der Kassen behalten.
Vor einem Jahr beschloss der Bayerische Landtag die Einführung des Schulfachs "Islamischer Unterricht". Gegen diesen Beschluss reichten säkulare Organisationen Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Die Klage wurde am 28. Juni abgewiesen.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien bedauert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum sogenannten Kreuzerlass, kündigt aber zugleich weitere juristische Schritte seiner Mitglieder an.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern mitgeteilt, dass er die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie 25 Einzelpersonen abgewiesen hat. Gleichzeitig lässt er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zu. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.