Am morgigen Donnerstag Abend spricht Judith Faessler im Live-Online-Format "Humanistischer Campus" des HVD-Bayern über den säkularen Staat: "Zwischen Strohmännern und Missverständnissen". Jede*r kann kostenlos teilnehmen und mitdiskutieren.
Am Dienstag urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den bayerischen Kreuzerlass und entschied, dass es keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern gebe. Das Urteil wurde von Säkularen massiv kritisiert. Positiv wird das Urteil jedoch vom Arbeitskreis pastafaridemokratischer Juristen (APJ) aufgenommen. Dieser betrachtet den söderschen Kreuzerlass und das Urteil als erste Schritte zur Errichtung von Biervulkanen in bayerischen Behörden per Biervulkanerlass. Der hpd dokumentiert hier die Stellungnahme des APJ im Wortlaut.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche. 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.
Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern feiert der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am kommenden Totensonnstag fünf Partys gegen Tanzverbote und Stille Tage. Auch die Partei der Humanisten (PdH) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Nürnberg in Bamberg rufen zu einer Demonstration gegen religiöse Bevormundung in Form von gesetzlichen Tanz- und Feierverboten an bestimmten christlichen Feiertagen auf.
Am kommenden Donnerstag, 23. November, ist ab 20:15 Uhr der Philosoph Dr. Andreas Edmüller zu Gast im "Humanistischen Campus" des HVD Bayern. "Aufklärung statt Alarmismus!" lautet das Motto, unter dem er – im Rahmen einer Online-Buchvorstellung – einen professionellen Umgang mit Verschwörungstheorien, Irrationalität und Denkfehlern anregt. Der Referent ist vielfacher Sachbuchautor und gleichzeitig Beirat des HVD Bayern.
Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an drei sogenannten "Stillen Tagen" im November 2023 in verschiedenen Münchner Clubs (Rote Sonne, Milchbar, Import-Export, Unter Deck, Sunny Red, Space for Skate) feiern. Er lädt alle Menschen herzlich dazu ein. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass an "Stillen Tagen" wie Allerheiligen, dem Volkstrauertag oder dem Totensonntag ein buntes Programm mit Musik und Tanz stattfinden kann.
Das Ergebnis der jüngsten Landtagswahl in Bayern wurde zum Teil von der Konfessionszugehörigkeit bestimmt. Das Wahlverhalten der Konfessionsfreien unterschied sich hierbei teilweise signifikant von dem anderer Konfessionsgruppen.
Bayern hat eine staatliche Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt eingerichtet. Vergangene Woche ging sie an den Start. Von Missbrauch in der Kirche Betroffene hatten dies gefordert, bisher hatte sich der bayerische Staat jedoch dagegen gewehrt. Was von dem neuen Angebot zu halten ist, darüber hat der hpd mit der Betroffenen und Aktivistin Agnes Wich gesprochen.
Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach hat nur durch enormen Druck der Kirchen Eingang in das Grundgesetz gefunden. Doch selbst manchen Historikern ist nicht bekannt oder bewusst, dass die Konflikte im Parlamentarischen Rat so weit eskalierten, dass die Verabschiedung des Grundgesetzes in Gefahr geriet. 75 Jahre nach Beginn der Verhandlungen der 65 stimmberechtigten Mitglieder des Parlamentarischen Rates sprach Ernst-Günther Krause vom Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern mit dem Bonner Ethiker Prof. Dr. Hartmut Kreß über die langfristigen Folgen von Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz.
Morgen wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) entscheiden. Mit dem PAG steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit offen. Zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen sind verfassungswidrig und können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden.
Der Religionswissenschaftler Dr. Stefan Schröder von der Universität Bayreuth ist morgen zu Gast im Humanistischen Campus, einer Online-Vortragsreihe des HVD Bayern. Bekannt wurde Schröder im säkularen Umfeld durch seine Studie "Freigeistige Organisationen in Deutschland".
Nach Ansicht des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit auf. Denn zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden. Dagegen klagten der bfg München und der bfg Bayern vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Verhandlung findet morgen statt.