München verliert schneller als jede andere deutsche Großstadt ihre katholischen und evangelischen Schäfchen. Nach den jüngsten statistischen Angaben wuchs Bayerns Landeshauptstadt zwar 2022 um rund 26.000 auf nunmehr rund 1.588.000 Einwohner. Gleichzeitig verloren die beiden "großen" Kirchen aber rund 29.000 ihrer zu Jahresbeginn noch 588.000 Schäfchen, das sind rund fünf Prozent.
Die FDP in Bayern hat auf ihrem 82. Landesparteitag Mitte November einen interessanten Beschluss gefasst. Darin fordert die Partei die rechtliche Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Abschaffung aller Privilegien für die Kirchen.
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern fordert die Stadt Nürnberg und den Freistaat Bayern auf, die geplante Kirchentagsförderung in Höhe von 9,5 Millionen Euro zurückzunehmen.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) begrüßt, dass am 20. Oktober 2022 eine deutliche Mehrheit im Würzburger Stadtrat die Umbenennung des Kardinal-Faulhaber-Platzes beschlossen hat. Der bfg München fordert nun die zügige Umbenennung der Münchner Kardinal-Faulhaber-Straße. Es ist nicht hinnehmbar, dass in München ein Kriegstreiber, Demokratiefeind und Hitler-Verehrer wie Kardinal Faulhaber mit einem Straßennamen geehrt wird.
Die Ärztin Lydia Patzak ist neue Vorsitzende des HVD Bayern. Sie tauschte damit die Funktion mit dem bisherigen Vorsitzenden, dem Philosophen Nikil Mukerji, der nun als ihr Stellvertreter fungiert. In dieser neuen Konstellation will das bewährte Führungs-Duo nun die Herausforderungen des Aufbaus einer säkular und praktisch humanistischen Organisation in Bayern voranbringen.
Den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) droht im kommenden Jahr ein Defizit von geschätzten 17 Milliarden Euro, Versicherte müssen sich auf höhere Beiträge einstellen. Trotzdem wollen CSU, AfD und Freie Wähler in Bayern weiterhin die Scheinmedizin Homöopathie im Leistungskatalog der Kassen behalten.
Vor einem Jahr beschloss der Bayerische Landtag die Einführung des Schulfachs "Islamischer Unterricht". Gegen diesen Beschluss reichten säkulare Organisationen Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Die Klage wurde am 28. Juni abgewiesen.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien bedauert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum sogenannten Kreuzerlass, kündigt aber zugleich weitere juristische Schritte seiner Mitglieder an.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern mitgeteilt, dass er die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie 25 Einzelpersonen abgewiesen hat. Gleichzeitig lässt er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zu. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.
Die Kläger, der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) sowie der Bund für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) sehen durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit ihrer Mitglieder verletzt und fordern im Berufungsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität. Ziel der Klage ist, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen.
Dass 85 Prozent der Bürger ohne Religion einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle Schüler befürworten, war zu erwarten. Doch auch die katholischen und evangelischen Christen sprechen sich ebenso wie die muslimischen Bürger mehrheitlich dafür aus, dass ihre Kinder gemeinsam mit konfessionsfreien Kindern im Fach Ethik unterrichtet werden.
"Es kann nicht sein, dass jeder alles über diese Dinge ins Internet setzen kann, aber ausgerechnet Menschen, die dafür qualifiziert sind, das nicht können". So kündigte der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Januar eine Zeitenwende an, die zwar damals nicht so bezeichnet wurde, aber doch eine werden könnte.
In seiner Jahreshauptversammlung am 18. März hat der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Nürnberg einen neuen Vorstand gewählt. Er setzt sich aus drei Studierenden zusammen.
Seit der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens durch die Kanzlei Westpfahl Silker Wastl ist der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Das hängt vor allem mit dem Vorsitzenden des Rundfunkrats Dr. Lorenz Wolf zusammen. Ihm wird im Missbrauchsgutachten vorgeworfen, Missbrauchsfälle im Erzbistum vertuscht zu haben. Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) nimmt die öffentliche Diskussion zum Anlass und fordert eine Reform des zentralen Entscheidungs- und Kontrollgremiums im BR und die überfällige Anpassung an gesellschaftliche Realitäten - angefangen beim Vorstand des Rundfunkrats und bei den Ausschüssen.
Satire ist ein mächtiges Werkzeug, Humor eine wirksame Waffe friedensliebender Menschen – auch im Angesicht des Krieges. Der HVD Bayern hat sich daher entschieden, sein für den heutigen Abend geplantes Online-Diskussionsforum beizubehalten. So lautet das Motto des Humanistischen Campus nun "Humor in der Krise".