Stimmung, Ausgelassenheit und Tanzen geben einem nicht nur etwas, sie können auch ein Statement sein. Dem Bund für Geistesfreiheit (bfg) Regensburg liegt an einer weltanschaulichen Feier, bei der ausgiebiges Party-Machen als Aussage mit dazugehört. Er steht ein für weltlichen Humanismus mit Lebenszugewandtheit, Verbundenheit und angenehmen Empfindungen und setzt diesen dem von den Amtskirchen verfochtenen Christentum entgegen.
Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sogenannten "Stillen Tagen" – Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag – wieder in zahlreichen Münchner Clubs und Bars feiern. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass auch 2024 ein buntes Programm mit Reden, Musik und Tanz stattfinden kann. Wir laden alle Menschen herzlich dazu ein, auf unsere Feste und Partys zu kommen.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München möchte vom Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter und den Stadtratsfraktionen wissen, wann das Thema Umbenennung von Straßennamen in den Stadtrat geht und wie der inzwischen fast zehn Jahre dauernde mehr oder weniger interne städtische Prozess endlich von einer lebendigen Diskussion in der Öffentlichkeit abgelöst werden kann.
Ein "ganzheitliches Programm" mit "sexualpädagogischer Beratung zur Persönlichkeitsbildung" verspricht "Teenstar Deutschland e.V." auf seiner Website. Doch Kritiker bemängeln das Angebot als homophob. Trotzdem werden die Kurse für Kinder und Jugendliche an Schulen in Bayern abgehalten, wie eine BR-Recherche ergab. Auch das Bistum Augsburg arbeitet mit dem umstrittenen Verein zusammen.
Am Anfang war der Pisa-Schock. Schon kurz nach den schlechten Ergebnissen deutscher Schülerinnen und Schüler in der internationalen Vergleichsstudie hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) von einem "Schlag ins Gesicht Deutschlands" gesprochen. Mit mehr Deutschunterricht soll nach Söders Willen die Misere beendet werden. Dafür muss bei anderen Fächern gekürzt werden. Die bayerische Kultusministerin Anne Stolz (Freie Wähler) brachte hier den Religionsunterricht ins Spiel. Doch Söder machte jetzt klar: "Reli" bleibt unangetastet.
Vor kurzen titelte eine große Zeitung des konservativen Lagers "Bayern testet Globuli statt Antibiotika – und wendet sich damit gegen Lauterbach". Ist das so? Eher nicht. Es mag zwar für Schlagzeilenmacher einen gewissen Reiz haben, so zu formulieren. Recht betrachtet, gibt es hier aber weder Kausalität noch Koinzidenz der beiden Vorgänge – und ganz sicher nicht in der angedeuteten Richtung.
Am morgigen Donnerstag Abend spricht Judith Faessler im Live-Online-Format "Humanistischer Campus" des HVD-Bayern über den säkularen Staat: "Zwischen Strohmännern und Missverständnissen". Jede*r kann kostenlos teilnehmen und mitdiskutieren.
Am Dienstag urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den bayerischen Kreuzerlass und entschied, dass es keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern gebe. Das Urteil wurde von Säkularen massiv kritisiert. Positiv wird das Urteil jedoch vom Arbeitskreis pastafaridemokratischer Juristen (APJ) aufgenommen. Dieser betrachtet den söderschen Kreuzerlass und das Urteil als erste Schritte zur Errichtung von Biervulkanen in bayerischen Behörden per Biervulkanerlass. Der hpd dokumentiert hier die Stellungnahme des APJ im Wortlaut.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche. 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.
Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern feiert der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) am kommenden Totensonnstag fünf Partys gegen Tanzverbote und Stille Tage. Auch die Partei der Humanisten (PdH) und der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Nürnberg in Bamberg rufen zu einer Demonstration gegen religiöse Bevormundung in Form von gesetzlichen Tanz- und Feierverboten an bestimmten christlichen Feiertagen auf.
Am kommenden Donnerstag, 23. November, ist ab 20:15 Uhr der Philosoph Dr. Andreas Edmüller zu Gast im "Humanistischen Campus" des HVD Bayern. "Aufklärung statt Alarmismus!" lautet das Motto, unter dem er – im Rahmen einer Online-Buchvorstellung – einen professionellen Umgang mit Verschwörungstheorien, Irrationalität und Denkfehlern anregt. Der Referent ist vielfacher Sachbuchautor und gleichzeitig Beirat des HVD Bayern.
Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an drei sogenannten "Stillen Tagen" im November 2023 in verschiedenen Münchner Clubs (Rote Sonne, Milchbar, Import-Export, Unter Deck, Sunny Red, Space for Skate) feiern. Er lädt alle Menschen herzlich dazu ein. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass an "Stillen Tagen" wie Allerheiligen, dem Volkstrauertag oder dem Totensonntag ein buntes Programm mit Musik und Tanz stattfinden kann.