Neun Jahre brauchten die Mühlen der bayerischen Justiz um ein Urteil zu christlichen Symbolen in staatlichen Gymnasien zu verkünden. Jetzt stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung fest, dass vorliegend die missionarische Wirkung des streitgegenständlichen Kruzifixes, insbesondere aufgrund seiner Größe und Positionierung, nicht ausgeschlossen werden kann. Der bfg Bayern begrüßt das Urteil.
Schon wieder ein Kruzifix-Urteil. Und schon wieder aus Bayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein im Eingangsbereich eines Gymnasiums hängendes Kruzifix dort nicht bleiben darf. Die Regierung aus CSU und Freien Wählern bringt das erwartungsgemäß auf die Palme.
Ein Artikel des Humanistischen Pressedienstes und die dadurch ausgelösten politischen Reaktionen haben dazu geführt, dass sich die bayerische Staatsregierung beim Thema "Kreuze in bayerischen Amtsstuben" in argumentative Widersprüche verwickelt. Das wiederum könnte bedeuten, dass die Position von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im noch laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geschwächt ist. Und er am Ende gerichtlich dazu verpflichtet wird, den sogenannten Kreuzerlass zurückzunehmen.
In München hat sich eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern sowie verschiedener Organisationen zusammengefunden, die eine Weltanschauung gemäß der internationalen "Erklärung des modernen Humanismus" vertritt. Diese "Arbeitsgruppe Sichtbarkeit des Humanismus in München und Bayern" hat einen Offenen Brief an die Bürgermeister und den Stadtrat der Stadt München geschrieben, den der hpd im Wortlaut veröffentlicht.
Am 15. April 2025 erschien bei BR24 ein Text mit dem Titel: "Religion ja, Kirche nein: Weniger Kirchenmitglieder in Bayern". Er ist ein weiteres Beispiel für eine kirchenfreundliche und dabei faktenverzerrende Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der bfg Bayern hat sich an die Autorin gewandt und einige Punkte klargestellt. Das Schreiben veröffentlicht der hpd im Wortlaut.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern diskutierte auf einer Arbeitstagung in Geretsried-Gelting über Religions- und Ethikunterricht sowie das Verbot von Veranstaltungen an "Stillen Tagen". Der Vorstand und die Vorsitzenden der zehn Ortsgemeinschaften trafen sich dazu am vergangenen Wochenende.
Der Staatskirchenvertrag von 1925 regelt die Beziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und der evangelischen Landeskirche – für die bayerische Regierung ein wichtiger Anlass für einen Festakt, schließlich hatte man schon im letzten Jahr das bayerische Konkordat mit der katholischen Kirche gefeiert. Kritik an den fortlaufenden Staatsleistungen? Fehlanzeige. Stattdessen wurden die Forderungen nach einer Ablösung der Zahlungen von Staatskanzleichef Florian Herrmann als "ein besonders bösartiges Projekt" abgekanzelt.
Dass im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei ein Kreuz hängt, ist nicht überraschend. Schließlich ist seit dem sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das christliche Symbol in jeder bayerischen Amtsstube Pflicht. Ein Erlass, der vom Bund für Geistesfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Doch das Kreuz in der Staatskanzlei hat nochmal eine besondere Relevanz. Und die hat etwas mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche zu tun.
Der Bund für Geistesfreiheit München freut sich über den Verhandlungstermin am Aschermittwoch, einem sogenannten Stillen Tag in Bayern, an dem zwar in Bayern nicht getanzt und gefeiert werden darf, aber von Parteien ohne weiteres der politische Gegner herabgewürdigt werden kann.
Der bayerische Ministerpräsident macht offensiv Politik für das Christentum. Beim Versuch, sich aus seiner Drohgebärde gegenüber den Kirchen im Zuge der Migrationsdebatte herauszureden, argumentiert er auch mit falschen Behauptungen. Er verhält sich unwürdig für einen Politiker eines säkularen Staates.
Jahrzehntelang gab es einen engen Schulterschluss zwischen den Kirchen und den beiden Unionsparteien. Im Zuge der Migrationsdebatte wird eine zunehmende Entfremdung zwischen den Kirchen und den Unionsparteien spürbar, polternde Drohgebärden vom CSU-Parteichef inklusive. Letztlich ein weiteres Beispiel dafür, dass eine Trennung von Staat und Kirche überfällig ist.
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden Präparate eingenommen, die dafür sorgen, dass das Schwangerschaftsgewebe abblutet. Dieser Vorgang kann in einer Praxis geschehen, aber auch zu Hause und telemedizinisch begleitet durchgeführt werden. Die Medikamente werden per Post verschickt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern wurde dies am 10. Dezember in Bayern verboten.
Vor 76 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris verkündet. Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern (K.d.ö.R.) hat den 10. Dezember zum Feiertag in Bayern erklärt. Er ist im interkulturellen Kalender des Freistaates Bayern veröffentlicht.
Am 24. Dezember 1848 wird in Nürnberg die "Freie christliche Gemeinde" gegründet. Fünf weitere Gemeinden folgen 1849 in Bayern. Es ist die Geburtsstunde für eine Weltanschauungsgemeinschaft, die sich den Zielen des säkularen Humanismus verpflichtet fühlt. Verbote und Unterdrückung behindern die Entfaltung eines freien Geistes. Trotzdem können die heute elf Ortsgemeinschaften in diesem Jahr auf eine 175 Jahre alte Tradition aufbauen und aktiv für ihre Ziele eintreten.
Dass sich das preußische Partyvolk alljährlich im Berliner Hofbräu-Wirtshaus zu einem sogenannten "Oktoberfest" zusammenrottet, bereitet der bayerischen Intelligentsia seit jeher gewisse Bauchschschmerzen. Mit dem derzeit stattfindenden Oktoberfest auf dem Potsdamer Platz in Berlin allerdings ist die Maß endgültig voll – und Bayern stellt Strafantrag wegen Gotteslästerung.