Bilder von Babys und Föten sowie Versammlungen mit Gebeten "für lebende und sterbende ungeborene Kinder" – all das ist laut Gerichtsbeschluss in der Nähe von Abtreibungskliniken und Beratungsstellen für ungewollt Schwangere erlaubt. Mit dieser Entscheidung hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein Verbot der Stadt Regensburg gekippt. Diese hatte Kundgebungen von Abtreibungsgegnern innerhalb einer "Bannmeile" von hundert Metern um die Einrichtungen untersagt.
Die Frage nach den Feiertagen sorgt in Deutschland regelmäßig für Diskussionen. Arbeitgeber klagen über zu viele arbeitsfreie Tage, Arbeitnehmer hingegen hätten gern mehr. Bayern liegt dabei traditionell vorne: In den katholisch geprägten Regionen werden 13 gesetzliche Feiertage begangen – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Jetzt sorgt der bayerische Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Bernhard Stiedl für Aufsehen: Er will den 15. August, Mariä Himmelfahrt, in ganz Bayern zum Feiertag machen.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern hatte bereits im Frühjahr 2022 eine Umfrage durch das größte deutsche Meinungsforschungsinstitut GfK in Auftrag gegeben. Dabei befürworteten auch 64 Prozent der Bayern einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle Schüler. Der Vorsitzende des bfg Bayern, Frank Riegler, fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, dieses deutliche Ergebnis umzusetzen. "Einer für alle – Ethik" sollte demnach für die bayerischen Schulen gelten.
Neun Jahre brauchten die Mühlen der bayerischen Justiz um ein Urteil zu christlichen Symbolen in staatlichen Gymnasien zu verkünden. Jetzt stellt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Urteilsbegründung fest, dass vorliegend die missionarische Wirkung des streitgegenständlichen Kruzifixes, insbesondere aufgrund seiner Größe und Positionierung, nicht ausgeschlossen werden kann. Der bfg Bayern begrüßt das Urteil.
Schon wieder ein Kruzifix-Urteil. Und schon wieder aus Bayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein im Eingangsbereich eines Gymnasiums hängendes Kruzifix dort nicht bleiben darf. Die Regierung aus CSU und Freien Wählern bringt das erwartungsgemäß auf die Palme.
Ein Artikel des Humanistischen Pressedienstes und die dadurch ausgelösten politischen Reaktionen haben dazu geführt, dass sich die bayerische Staatsregierung beim Thema "Kreuze in bayerischen Amtsstuben" in argumentative Widersprüche verwickelt. Das wiederum könnte bedeuten, dass die Position von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im noch laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geschwächt ist. Und er am Ende gerichtlich dazu verpflichtet wird, den sogenannten Kreuzerlass zurückzunehmen.
In München hat sich eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern sowie verschiedener Organisationen zusammengefunden, die eine Weltanschauung gemäß der internationalen "Erklärung des modernen Humanismus" vertritt. Diese "Arbeitsgruppe Sichtbarkeit des Humanismus in München und Bayern" hat einen Offenen Brief an die Bürgermeister und den Stadtrat der Stadt München geschrieben, den der hpd im Wortlaut veröffentlicht.
Am 15. April 2025 erschien bei BR24 ein Text mit dem Titel: "Religion ja, Kirche nein: Weniger Kirchenmitglieder in Bayern". Er ist ein weiteres Beispiel für eine kirchenfreundliche und dabei faktenverzerrende Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der bfg Bayern hat sich an die Autorin gewandt und einige Punkte klargestellt. Das Schreiben veröffentlicht der hpd im Wortlaut.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Bayern diskutierte auf einer Arbeitstagung in Geretsried-Gelting über Religions- und Ethikunterricht sowie das Verbot von Veranstaltungen an "Stillen Tagen". Der Vorstand und die Vorsitzenden der zehn Ortsgemeinschaften trafen sich dazu am vergangenen Wochenende.
Der Staatskirchenvertrag von 1925 regelt die Beziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und der evangelischen Landeskirche – für die bayerische Regierung ein wichtiger Anlass für einen Festakt, schließlich hatte man schon im letzten Jahr das bayerische Konkordat mit der katholischen Kirche gefeiert. Kritik an den fortlaufenden Staatsleistungen? Fehlanzeige. Stattdessen wurden die Forderungen nach einer Ablösung der Zahlungen von Staatskanzleichef Florian Herrmann als "ein besonders bösartiges Projekt" abgekanzelt.
Dass im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei ein Kreuz hängt, ist nicht überraschend. Schließlich ist seit dem sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das christliche Symbol in jeder bayerischen Amtsstube Pflicht. Ein Erlass, der vom Bund für Geistesfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Doch das Kreuz in der Staatskanzlei hat nochmal eine besondere Relevanz. Und die hat etwas mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche zu tun.
Der Bund für Geistesfreiheit München freut sich über den Verhandlungstermin am Aschermittwoch, einem sogenannten Stillen Tag in Bayern, an dem zwar in Bayern nicht getanzt und gefeiert werden darf, aber von Parteien ohne weiteres der politische Gegner herabgewürdigt werden kann.
Der bayerische Ministerpräsident macht offensiv Politik für das Christentum. Beim Versuch, sich aus seiner Drohgebärde gegenüber den Kirchen im Zuge der Migrationsdebatte herauszureden, argumentiert er auch mit falschen Behauptungen. Er verhält sich unwürdig für einen Politiker eines säkularen Staates.
Jahrzehntelang gab es einen engen Schulterschluss zwischen den Kirchen und den beiden Unionsparteien. Im Zuge der Migrationsdebatte wird eine zunehmende Entfremdung zwischen den Kirchen und den Unionsparteien spürbar, polternde Drohgebärden vom CSU-Parteichef inklusive. Letztlich ein weiteres Beispiel dafür, dass eine Trennung von Staat und Kirche überfällig ist.
Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch werden Präparate eingenommen, die dafür sorgen, dass das Schwangerschaftsgewebe abblutet. Dieser Vorgang kann in einer Praxis geschehen, aber auch zu Hause und telemedizinisch begleitet durchgeführt werden. Die Medikamente werden per Post verschickt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern wurde dies am 10. Dezember in Bayern verboten.