Gibt es doch Aussicht auf eine liberale Sterbehilferegelung?
BERLIN. (hpd) Knapp zwei Monate nach der Verabschiedung des neuen § 217 StGB durch eine deutliche Bundestagsmehrheit liegen jetzt erste Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Strafbarkeit eines assistierten Suizids vor. Bekanntermaßen ohne hinreichende Gründe, rein ideologisch motiviert, hatte im November die Mehrheit der Abgeordneten gegen ein liberales Sterbehilferecht votiert. Daten und Fakten waren nicht gefragt, stattdessen waren Spekulationen und Angstmache an der Tagesordnung.