BERLIN. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht hält ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Nach Ansicht der Mehrheit der Richter des 1. Senats verstößt eine entsprechende Regelung im Schulgesetz Nordrhein-Westfalens gegen das Grundrecht betroffener Lehrerinnen auf Glaubensfreiheit.
BERLIN. (hpd) Im Oktober letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht seine ständige kirchenfreundliche Rechtsprechung zum Kirchlichen Arbeitsrecht erneut bekräftigt. Ende Januar dieses Jahres hat es seine Rechtsprechung zu kopftuchtragenden Lehrerinnen komplett geändert. Die Interpretation des Grundgesetzes und der Grundrechte, ihre Wechselwirkung untereinander kann somit durchaus geändert werden, wenn das höchste deutsche Gericht dies für erforderlich hält.
RAVENSBURG. (hpd) Stefan Lanka hatte 100.000 Euro für den Beweis des Masernvirus ausgelobt. Der Mediziner David Bardens legte dem Virenleugner mehrere Studien vor, welche die Existenz des Virus belegen. Da die Auszahlung des Preisgeldes mehrfach verweigert wurde, zog Bardens vor Gericht. Heute hat er den Prozess gewonnen.
Das Amtsgericht Nördlingen hat wegen gefährlicher Körperverletzung an Kindern hat zwei Mitglieder der christlichen Sekte "Zwölf Stämme" zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die fristlose Entlassung eines Mannes wegen sexueller Belästigung für unwirksam erklärt. Es sei nur zu einem Einzelfall gekommen, daher wäre die fristlose Entlassung übertrieben gewesen.
Zwei Hebammen aus Glasgow scheiterten mit ihrer Forderung vor einem Londoner Gericht, Arbeitskolleginnen nicht einmal indirekt bei Schwangerschaftsabbrüchen zu unterstützen.
(hpd) Mit Beschluss vom 22.10.2014, bekanntgegeben am 20.11.2014, hat der 2. Senat des BVerfG einen Rückwärtssalto geschlagen und die kirchlichen Hardliner bestärkt. Das ist völlig konträr zur langjährigen Diskussion in der Gesellschaft.
WIEN. (hpd/soho) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern klargestellt, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der homosexuellen Ausrichtung von Asylbewerbern prüfen dürfen.