(hpd) Mit Beschluss vom 22.10.2014, bekanntgegeben am 20.11.2014, hat der 2. Senat des BVerfG einen Rückwärtssalto geschlagen und die kirchlichen Hardliner bestärkt. Das ist völlig konträr zur langjährigen Diskussion in der Gesellschaft.
WIEN. (hpd/soho) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern klargestellt, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der homosexuellen Ausrichtung von Asylbewerbern prüfen dürfen.
ERLANGEN. (hpd/bfg) Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) Bayern legt nachdrücklich Protest ein gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem der katholischen Kirche die Kündigung eines Mitarbeiters nach Scheidung und Wiederverheiratung erlaubt wird.
BERLIN. (hpd) Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Grundsatzentscheidung zum Arbeitsverbot an Sonntagen gefällt. Eine hessische Verordnung von 2011, die in erheblichem Umfang Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Sonntagen zulässt, wurde in Teilen kassiert.
BERLIN. (hpd) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht vom vergangenen Donnerstag ist auch im hpd kontrovers diskutiert worden. Die Stimmen reichen hierbei von Kritik bis zum Verständnis für die Entscheidung des Gerichts. Wir haben noch ein paar Stimmen dazu gesammelt.
KONSTANZ. (hpd) Die Humanistische Alternative Bodensee (HABO) sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung des Kirchenrechts als nicht überraschend an. Nachdem zwar das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit anders geurteilt hatte, sei die Entscheidung der Karlsruher Richter zu erwarten gewesen.
STEISSLINGEN. (hpd) Nun regen sich ein paar Parteipolitikerinnen und Parteipolitiker. Das Urteil des BVG zu einer sehr wichtigen Frage des kirchlichen Arbeitsrechts wirkt in der Tat skandalös. Aber es stützt sich, das müssen wir Karlsruhe lassen, auf das Grundgesetz. Und Aufregung bringt nichts. Die Italiener sagen piangere non vale, weinen ist nichts wert.
Nicht nur die Medien sind über das Gerichtsurteil zum kirchlichen Arbeitsrecht erbost. Es melden sich auch die Laizistischen Linken und der Landesvorsitzende der Grünen in NRW zu Wort.
OBERWESEL. (hpd/gbs) Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, hat das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Kirchen weitgehende Rechte einräumt, ihren Arbeitnehmern fundamentale Grundrechte zu verwehren, scharf kritisiert.
BERLIN. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern in einem skandalösen Urteil das Recht der Kirche bestätigt, ihren Mitarbeitern die Grundrechte vorenthalten zu dürfen. Im so genannten “Chefarzt-Verfahren” hat das Gericht - anders als alle Vorinstanzen - die Kirche in ihrer überholten Sexualmoral bestärkt und kirchlich Beschäftige erneut diskriminiert.
Ein kalifornischer Atheist, der wegen seiner Weltanschauung hundert Tage Haft in Haft war, wird dafür fast zwei Millionen Dollar Schadenersatz erhalten.