Wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Asylrecht

Eingeschränkte Prüfung der sexuellen Ausrichtung

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Sitz des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
Sitz des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg

WIEN. (hpd/soho) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern klargestellt, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der homosexuellen Ausrichtung von Asylbewerbern prüfen dürfen.

Im konkreten Fall, den der EuGH zu prüfen hatte, ging es um drei Personen, die in den Niederlanden Asyl beantragt hatten. Sie fürchteten nach eigenen Angaben eine Verfolgung in ihren Herkunftsländern. Die niederländischen Behörden wiesen die Anträge aber als unglaubwürdig zurück. Nach der Entscheidung der Richter “dürften die Behörden Asylbewerber zu ‘Ereignissen und Umständen, die die behauptete sexuelle Ausrichtung eines Asylbewerbers betreffen’ befragen - aber nicht zu Einzelheiten ihrer sexuellen Praktiken. Dies verstoße gegen das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens.”

Der EuGH stellt in seinem Urteil zunächst fest, dass die Aussagen eines Asylbewerbers zu seiner sexuellen Ausrichtung nur den Ausgangspunkt des Verfahrens der Prüfung des Antrags bilden und eines Nachweises bedürfen können. “Die Art und Weise, in der die zuständigen Behörden diese Aussagen und Beweise, auf welche sich die Asylanträge stützen, prüfen, muss jedoch in Einklang mit dem Unionsrecht und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen. Das Recht auf Wahrung der Würde des Menschen und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens darf nicht missachtet werden”, erläutert dazu Peter Traschkowitsch, Bundes- und Wiener Landesvorsitzende der Sozialdemokratischen LSBTI-Organisation (SOHO).

“Ich bin froh über dieses Urteil des EuGH, da einige Punkte nun klargestellt wurden und dieses Erkenntnis als Arbeitsgrundlage für die jeweiligen nationalen Behörden zu gelten hat”, betont er. Das EuGH-Urteil gibt wichtige Beschränkungen für Befragungen vor.

Peter Traschkowitsch stellte fest: “Befragungen, die die Intimsphäre der Asylbewerber verletzen, sind ab sofort verboten.” Die Entscheidung des Europäischen Höchstgerichtes sei auch wichtig, um die EU-Asylbehörden und ihre MitarbeiterInnen mehr für dieses Thema zu sensibilisieren. Denn, so Traschkowitsch, “Lesben, Schwule bzw. Trans* Menschen flüchten nicht aus Spaß, sondern weil sie in ihren Herkunftsländern wegen ihrer sexuellen Orientierung unterdrückt und verfolgt werden und ihnen Gewalt angedroht wird, in manchen Ländern bis hin zur Todesstrafe.”