NRW verbietet religiöse Symbole in der Justiz

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Innenbereich des Plenarsaals im Landtag von Nordrhein-Westfalen
Plenarsaal Landtag Nordrhein-Westfalen

Nachdem jüngst bekannt wurde, dass der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union das Verbot von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz für rechtmäßig hält, berichten Medien heute über ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen, welches Beschäftigten der Justiz untersagt, in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten religiös geprägte Symbole oder Kleidungstücke zu tragen.

Der Düsseldorfer Landtag hat gestern Abend ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Laut Deutschlandfunk umfasst das Verbot "neben Kreuz, Kopftuch, Kippa auch Symbole oder Kleidung, die weltanschauliche Positionen zum Ausdruck bringen". Die Neuregelung des Gesetzes gilt für Richter, Staatsanwälte, Rechtsreferendare und alle anderen Justizbeschäftigten bei dienstlichen Tätigkeiten.

Die Aachener Nachrichten zitieren NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU), der in der Debatte sagte, dass durch das äußere Erscheinungsbild von Angehörigen der Justiz nicht der geringste Anschein von Voreingenommenheit erweckt werden dürfe.

Das Gesetz weitet zudem das Gesichtsverhüllungsverbot aus. Alle Beschäftigten der Justiz dürften "ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies". (Diese Regelung bestand für Richter und Beamte schon zuvor.)

Bereits im Vorfeld haben die beiden christlichen Kirchen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben der schwarz-gelben Koalition geäußert. Das Katholische und das Evangelische Büro NRW erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, das Verbot, Kleidung zu tragen, die mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung verbunden werde, greife "erheblich in das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein".

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