Religiöse und weltanschauliche Symbole dürfen Beschäftigte der Justiz in Nordrhein-Westfalen während ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht zur Schau stellen. Das beschloss vergangene Woche der Düsseldorfer Landtag. Die Säkularen Sozialdemokrat_innen in NRW begrüßen die gesetzliche Änderung, weisen jedoch auch darauf hin, dass sie noch nicht weit genug geht.
Der Düsseldorfer Landtag hat am 3. März ein Gesetz zur weltanschaulichen Neutralität in der Justiz beschlossen, welches es den Beschäftigten in der Justiz untersagt, religiöse wie weltanschauliche Symbolik bei dienstlichen Tätigkeiten zur Schau zu stellen. Das betrifft sowohl die Kleidung wie auch Körperschmuck oder symbolische Gegenstände, die entsprechend sichtbar getragen werden. Das sogenannte "Justizneutralitätsgesetz" wurde mit den Stimmen der CDU, FDP und der AfD gegen die Stimmen der GRÜNEN beschlossen. Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag enthielt sich.
Die Säkularen Sozis aus NRW begrüßen das politische Engagement hinsichtlich weltanschaulicher Neutralität des Staates, gerade in sensiblen Bereichen wie dem öffentlichen Dienst, der Justiz oder im Bildungsbereich, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf und offene Fragen.
Johannes Schwill, Landessprecher der Säkularen Sozis und Vorsitzender des Humanstischen Verbands NRW, erklärte hierzu: "Die weltanschauliche Neutralität des Staates ist ein hohes Gut und muss sich in seinem Handeln, aber auch in seinem Umgang mit Symbolik zeigen. Wenn Personen im Namen des Volkes, also im Namen des Souveräns, handeln und öffentlich auftreten, dann ist zuzumuten, dass sie ihr persönliches Recht auf äußerliche Bekundung ihrer Religion oder Weltanschauung durch entsprechend konnotierte Bekleidung zurückstellen. Dies müsste auch für Lehrer*innen an öffentlichen Schulen gelten, denn auch sie repräsentieren den Staat."
Nicht nur in Hinblick auf die Regelung an Schulen, sondern noch in einem weiteren Bereich der Justiz sieht Thorben Kösters vom Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW Handlungsbedarf, da die neue gesetzliche Regelung insofern inkonsequent bleibe, als sie nicht auch religiöse Symbole in staatlichen Räumlichkeiten, wie etwa ein Kreuz an den Wänden eines Gerichtssaals, verbiete. "Sich nur persönlichen Kleidungsstücken wie etwa dem Kopftuch einer Referendarin zu widmen, kann nicht überzeugen."
Nicht weit genug geht die gesetzliche Regelung auch Dr. Sabrina Seidler vom Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW, die die Entscheidung des Düsseldorfer Landtags zwar für ein richtiges und wichtiges Votum hält, jedoch auch für eines, das Fragen aufwerfe. Seidler wertet die Entscheidung als "ein starkes Anzeichen dafür, dass an der ohnehin vom Grundgesetz vorgegebenen weltanschaulichen Neutralität des Staates offenbar ordentlich 'gerüttelt' wird". Auch der Blick vom Rhein an die Spree und auf die Auseinandersetzungen um das Berliner Neutralitätsgesetz mache dies deutlich.
2 Kommentare
Kommentare
Christian Meißner am Permanenter Link
Zunächst einmal Glückwunsch und Dank an die Säkularen Sozis aus NRW für diesen informativen Artikel!
Gerade in den kulturellen Schmelztiegeln NRW's -wie z. B. Duisburg - ist es wichtig, dass der Staat sich weltanschaulich neutral darstellt. Mir ist durchaus bewusst, dass in Duisburg derzeit das Zusammmenleben der Religionsgemeinschaften glücklicherweise recht gut funktioniert.
Sollten jedoch irgendwann wieder einmal individuelle Grundrechte auch nur eines Bürgers im offenen Konflikt zu den kollektiven Werten der Religionsgemeinschaften stehen, könnte der in Gerichten zur Schau gestellte religiöse Kollektivismus dem Staat und ihren Repräsentanten noch zum Verhängnis werden.
anne nerede am Permanenter Link
Die Münsterschen Gerichtssäle,wen würde es wundern, strotzen nur so von prangenden Kreuzen. Und: Darf eigentlich jeder auf den Halden des Ruhrgebietes seine Weltanschauungssymbole aufstellen?