DORTMUND (hpd) Wenn man das Dortmunder Rathaus betritt, weist bereits das Türschild mit dem Dortmunder Wappen darauf hin, welcher Geist in diesem Haus wirkt. Sternsinger dürfen ihre Segenswünsche sicher nicht erst seit 3 Jahren, wie die Schildchen ausweisen, dem Haus überbringen. Gottlos sollte man jedoch besser nicht sein.
BERLIN. (hpd) Laut 25. Subventionsbericht der Bundesregierung vom August 2015 liegen die Kirchen auf Subventionsplatz Nr. 1 im Einkommensteuerbereich. Die Förderung der evangelischen und katholischen Kirche gehört im Sinne des Gesamtinteresses der deutschen Steuerzahler auf den Prüfstand. Warum?
BERLIN. (hpd) Die Bundesregierung hat am 26. August 2015 den 25. Subventionsbericht beschlossen. Darin enthalten sind die Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2013 bis 2016. Demnach nehmen die staatlichen Subventionen an die Kirchen eine Spitzenposition ein und steigen ungebremst.
BERLIN. (hpd) Das schmale Bändchen lag schon geraume Zeit in der Redaktion, dabei - so stellte sich heraus - ist es überaus lesenswert. Auch wenn es dem fachlich Interessierten nicht viel Neues bieten mag, versammelt es deutschsprachige Autoren und Fachleute, die sich teilweise schon seit Jahrzehnten mit dem Thema beschäftigen.
HANNOVER. (hpd/ibka) Mit einem Festakt begingen die niedersächsische Landesregierung und die Evangelische Kirche in Deutschland am 23. Juni 2015 das 60-jährige Bestehen des Loccumer Vertrages – ohne eingeladene Presse. Ein vielfältiges Bündnis Säkularer demonstrierte vor dem Gästehaus der niedersächsischen Landesregierung in Hannover für die Beendigung der in diesem Vertrag festgeschriebenen Kirchenprivilegien – im Beisein etlicher Medienvertreter.
Die niedersächsische Landesregierung und die Evangelische Kirche in Deutschland haben am 23. Juni 2015 mit einem Festakt im Gästehaus der Landesregierung in Hannover das 60-jährige Bestehen des Loccumer Vertrages gefeiert.
Irland hat's vorgemacht: Gegen den massiven Widerstand der katholischen Kirche haben sich die allgemeinen Menschenrechte in einer Volksabstimmung durchgesetzt.
KIEL. (hpd) Die Kirchen müssen für verlorene Prozesse vor den Zivilgerichten bisher keine Gerichtsgebühren zahlen - so steht es im Gesetz. Ein gestern eingereichter Gesetzentwurf der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert nun eine Streichung dieses Privilegs.
BERLIN. (hpd/hu) Vor 60 Jahren, am 19. März 1955, wurde im Kloster Loccum der Vertrag des Landes Niedersachsen mit den Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen unterzeichnet. Aus diesem Anlass fordert die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) die Landesregierung auf, die Privilegierung der Evangelischen Landeskirchen zu beenden und mit der Kirche in Verhandlungen über eine Auflösung des Vertrags einzutreten.
BERLIN. (hpd) Nicht nur in Schleswig-Holstein sind die Kirchen von der Zahlung von Gerichtsgebühren befreit, selbst wenn sie in Prozessen (z.B. um Arbeitsverhältnisse) unterliegen. Jetzt hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtags festgestellt, dass die Abschaffung der Gerichtsgebührenfreiheit möglich und mit den Kirchenverträgen vereinbar ist. Regierung und Kirche sehen allerdings keinen Handlungsbedarf.
Die Hannoversche Allgemeine schreibt über Ingeborg Wirries, die stellvertretende Sprecherin des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Niedersachsen.
KÖLN. (hpd) Nachdem nun die Parteimitglieder der SPD dem Koalitionsvertrag zugestimmt haben und damit die große Koalition zustande kommt, lohnt es sich, den Koalitionsvertrag auch in Hinblick auf die Kirchen und die Religionsgemeinschaften etwas genauer anzusehen. Was da steht ist geradezu erschreckend rückwärts gerichtet.
WEIMAR. (hpd/fgw) Die Autorin Corinna Gekeler läßt hier über 50 Betroffene selbst zu Wort kommen. Gerade diese Fallbeispiele, die ja wohl nur die Spitze des Eisbergs bilden, zeigen, welch massiven Gebrauch die beiden sogenannten Amtskirchen in der Bundesrepublik Deutschland von ihren zumeist selbst angemaßten Sonderrechten machen, und dies mit Duldung, ja sogar Förderung durch Politik und höchste Gerichte.
WIEN. (hpd) Es wurden deutlich mehr als erwartet. Das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien hat zu Silvester 8.683 Unterschriften an das zuständige Innenministerium übergeben. Das wird in den nächsten Wochen die Gültigkeit der Unterschriften prüfen und dann die nächsten Schritte für das so genannte Einleitungsverfahren setzen.