BERLIN. (hpd) Der Bundesgerichtshof hat 1958 entschieden, dass ein Minderjähriger das Recht hat, einem medizinischen Eingriff zuzustimmen oder diesen abzulehnen, "wenn der Minderjährige nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag." Diese Erkenntnis hat bei der Regelung der Patientenverfügung keine Berücksichtigung gefunden.
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BERLIN. (dghs) Anlässlich der für den heutigen Donnerstag geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die offizielle Zulassung der schon seit längerem in der Rechtswissenschaft diskutierten "Forschungsverfügung" für spätere Phasen der Demenzerkrankung betont die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS) die Bedeutung einer schriftlichen Verfügung, die nur im Zustand der Einwilligungsfähigkeit erstellt werden kann.
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Das Gesetz zur Verbesserungen der Palliativ- und Hospizversorgung war am vergangenen Montag Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) darf nicht an der Bremer Messe "Leben und Tod" teilnehmen: die evangelische Kirche soll das verhindert haben.
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In Österreich gibt es seit 2006 die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu erlassen. Genutzt wird sie aber nur von rund vier Prozent der Bevölkerung.
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Der Sänger Udo Jürgens besitzt eine Patientenverfügung und spricht sich für Sterbehilfe aus.
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BERLIN. (hpd/dghs) Als einen wichtigen Zusatz zur Patientenverfügung bietet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) auch eine Pflege-Verfügung an. Diese einzigartige Verfügung regelt Einzelheiten, welche Maßnahmen im Falle der Pflegebedürftigkeit ergriffen werden sollen.
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BERLIN/AUGSBURG. (hpd/dgpd) Mit dem Slogan „Sicherheit. Jederzeit. Überall“ begleitet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ihr neues Angebot eines Notfall-Ausweises. Dieses Hilfsangebot der DGHS ist damit nun für alle Bundesbürger zugänglich.
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BERLIN. (hvd/hpd) Der Humanistische Verband Deutschlands zieht eine gemischte Bilanz. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes fordert der Verband, die Möglichkeiten zur Wahrung der eigenen Wertvorstellungen, die das Gesetz bietet, endlich mit Leben zu füllen.
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BERLIN. (hpd/HVD) Nach fast sechsjähriger Debatte über eine gesetzliche Grundlage von Patientenverfügungen, entschieden sich die Abgeordneten im Deutschen Bundestag heute in der Schlussabstimmung mit klarer Mehrheit für den Entwurf der Parlamentariergruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker.
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BERLIN. (hpd/HU) Die Humanistische Union fordert die gesetzliche Anerkennung von Patientenverfügungen und wendet sich in einem Offenen Brief an die Abgeordneten: Zeit ist reif für mehr Rechtssicherheit für Kranke und Sterbende.
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BERLIN. (hpd) Am kommenden Donnerstag, 18. Juni, soll nun endlich im Deutschen Bundestag über ein Patientenverfügungsgesetz abgestimmt werden. Der Druck auf die Politik, sich eines Votums für die Stärkung des Pateientenwillens nicht zu entziehen, wächst. Zu den Befürwortern zählt auch die Deutsche Hospizstiftung, deren Vorsitzender sich auch ganz persönlich an alle Befürworter und die Mitglieder des Deutschen Bundestages wendet.
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BERLIN. (hpd / HVD) Der Deutsche Bundestag diskutiert seit nahezu sechs Jahren das Thema Patientenverfügungen. Eine parteienübergreifende Einigung ist in greifbare Nähe gerückt, dennoch stehen die Chancen für eine Verabschiedung schlecht. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) fordert jetzt, die Verantwortlichen dafür und die drohenden Folgen klar zu benennen.
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BERLIN. (HVD/hpd) Im Deutschen Bundestag stehen in dieser Woche die Anhörungen zum Gesetz über Patientenverfügungen an. Der Rechtsausschuss des Bundestages tagt am 4. März. Den Abgeordneten liegen drei interfraktionelle Gesetzentwürfe zur Entscheidung vor.
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BERLIN. (hpd) In einer heute veröffentlichten Presseerklärung hat die „Bundeszentrale Patientenverfügung“ des Humanistischen Verbandes unter Berufung auf die hiesige Staatsanwaltschaft Vorwürfe gegen die Berliner Ärztekammer erhoben, mitverantwortlich zu sein für rechtswidrige Intensivbehandlung entgegen dem Patientenwillen.
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