BERLIN. (hpd) Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts sind wichtige Akteure der Bürgergesellschaft. Ihre Gesamtzahl stieg in Deutschland im vergangenen Jahr auf 21.301, wie der Bundesverband Deutscher Stiftungen kürzlich bekannt gab. Zunehmend an Beliebtheit gewinnen unselbständige Stiftungen, die nicht statistisch erfasst werden. Erkennbar ist zudem, dass sich insbesondere die beiden Kirchen auf dem Stiftungsmarkt verstärkt tummeln.
BERLIN. (hpd) Der Bundesgerichtshof hat 1958 entschieden, dass ein Minderjähriger das Recht hat, einem medizinischen Eingriff zuzustimmen oder diesen abzulehnen, "wenn der Minderjährige nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag." Diese Erkenntnis hat bei der Regelung der Patientenverfügung keine Berücksichtigung gefunden.
BERLIN. (hpd) Der Autor versucht in seinem provokanten Artikel die Perspektive von Strafgefangenen einzunehmen und plädiert für mehr Menschlichkeit. Seiner Auffassung nach betreibt Deutschland hier Entsolidarisierung anstatt Resozialisierung.
BERLIN. (hpd) In die Berliner Volksbühne wurde am 19. Juli eine Video-Liveschaltung mit Julian Assange, dem Begründer der Internet-Plattform WikiLeaks, geschaltet. Über seine rechtliche Situation sprachen mit ihm der neue ecuadorianische Außenminister Guillaume Long, deren Regierung ihm Asyl gewährt, sowie sein Rechtsanwalt Baltasar Garzon.
BOCHUM. (hpd) Im Bußgeldverfahren wegen der Vorführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag hat das OLG Hamm nun die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Damit ist für die Bochumer Initiative "Religionsfrei im Revier" der Weg frei zum Bundesverfassungsgericht.
LEIPZIG. (hpd) Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat den Eilantrag des "11. Gebots" zurückgewiesen – der Aktionsgruppe jedoch in der Sache Recht gegeben.
OBERWESEL. (gbs) Schwule Männer wurden in Deutschland auch nach Ende des Nationalsozialismus weiter verfolgt, eingesperrt und um ihr Lebensglück betrogen. Grundlage war der von den Nationalsozialisten 1935 verschärfte § 175 RStGB, der bis 1969 unverändert in der Bundesrepublik Deutschland fortbestand. Die Giordano-Bruno-Stiftung unterstützt den Aufruf zu einer zügigen Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der staatlichen Schwulenverfolgung.
BERLIN. (hpd) Anders Breivik hat vor Gericht gesiegt. Zunächst einmal wäre solch eine Meldung keinen Aufschrei wert. Aber wer sich erinnert, entdeckt hinter dem Namen denjenigen Mann, der auf Norwegens Insel Utøya ein Blutbad anrichtete. Aus Hass gegen die Politik der Regierung und den angeblichen Links-Trend samt "Islamisierung" Europas, hatte er zuvor auch einen Bombenanschlag in Oslos Regierungsviertel verübt und war für seine Taten in einem öffentlichkeitswirksamen Gerichtsverfahren schlussendlich zu 21 Jahren Haft verurteilt worden.
FRANKFURT/ODER. (hpd) Am 13. April wies die 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder die Klage der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gegen das Land Brandenburg auf Duldung der Aufstellung von Nudelmessehinweisschildern ab. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat den Gang in die nächste Instanz angekündigt.
FRANKFURT/ODER. (hpd) Die berühmten Nudelmessehinweisschilder von Templin beschäftigten am 6. April das Landgericht Frankfurt/Oder. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. stritt mit dem Land Brandenburg um das Recht, ebenso wie andere Kirchen die Hinweisschilder für ihre Messen an Ortseingängen anbringen zu dürfen. Eine Einigung konnte in der Güteverhandlung nicht erzielt werden. Der Kampf um die Schilder geht nun voraussichtlich in die nächste Instanz.
BERLIN. (hpd) Vor dem Landgericht Frankfurt/Oder fand heute die Verhandlung im Rechtsstreit "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters./.Land Brandenburg" statt. Dem vorausgegangen war ein langer Streit um das Recht, Hinweisschilder im öffentlichen Straßenraum aufzustellen, so wie es anderen Kirchen ebenfalls erlaubt ist.
KONSTANZ. (hpd) Kürzlich ging ein Aufschrei durch die Republik: Ein erst 13-Jähriger hatte einen Freund offenbar beim Spielen getötet. Nie zuvor war der Täter auffällig gewesen, für den schrecklichen Vorfall gab es zunächst keine Erklärung. Ohne die Ermittlungen abzuwarten, ließen die Reaktionen aus einigen gesellschaftlichen und politischen Kreisen nicht lange auf sich warten: Die Strafmündigkeit von derzeit 14 Jahren müsse herabgesetzt werden, damit künftig auch jüngere Täter wie der jetzige strafrechtlich verfolgt werden könnten.
BERLIN. (hpd) Es gibt Zeiten, da beneidet man als Journalist Gernot Hassknecht, den cholerischen älteren Herrn aus der ZDF-Satiresendung heute-show, der brüllend seinen Frust über die Unsäglichkeiten der Gegenwart kundtut. Ein Bedürfnis, das mich in jüngster Zeit angesichts der Unmengen an verletzten religiösen Gefühlen und ihrer heldenhaften Verarztung durch die Justiz mehr als einmal überkam.
MÜNSTER. (hpd) Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte am gestrigen Donnerstag den pensionierten Lehrer Albert Voß wegen Verstoßes gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagraphen §166 StGB.