Der Missbrauchsskandal hat die katholische Kirche nach wie vor fest im Griff. Zwar haben sowohl Papst Franziskus als auch sein Vorgänger dem Kindesmissbrauch in den Reihen der eigenen Kirche offiziell den Kampf angesagt, doch ob es der Vatikan wirklich ernst damit meint, wird immer wieder bezweifelt.
Im Zuge des Ende 2015 verschärften Strafrechts (§ 217) sowie der Verbotsnorm § 16 Satz 3 der Musterberufsordnung (MBO) kommt das umfassende Kompendium der straf- und standesrechtlichen Regelung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid passend. Die mit Summa cum laude ausgezeichnete Promotionsarbeit stellt eine umfassende Faktensammlung dar und bietet eine wertvolle Argumentationshilfe für die komplizierte Materie.
Wie vom hpd bereits berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 9. 2. 2017 ein aufsehenerregendes Urteil verkündet: Eine muslimische Lehramtsbewerberin war wegen der Weigerung, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen, nicht eingestellt worden. Deswegen wurde ihr eine Entschädigung von 2 Monatsgehältern zugesprochen. Dem kritischen Kommentar wurde zu Recht der Titel "Mehr Fragen als Antworten" gegeben. Doch der Fragenkatalog ist noch zu ergänzen.
Gestern fällte eine Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin ein erstaunliches Urteil: Eine Bewerberin, die sich auf eine Stelle als Grundschullehrerin bewarb und aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes wegen ihres muslimischen Kopftuchs abgelehnt wurde, fühlte sich diskriminiert und klagte. Die Richterin gab der Klägerin Recht und teilte im gleichen Atemzuge mit, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht zu beanstanden sei.
Am gestrigen Donnerstag verhandelte das Landgericht München I über den Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung gegen den Aktionskünstler Wolfram P. Kastner. Die Verfügung des Gerichts war "… mit der Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder einer Haft bis zu 6 Monaten …" verbunden und verbot Kastner "… an dem Grabstein/Grabdenkmal Schilder anzubringen ... Buchstaben … auszubrechen ... Farbe auf den Grabstein/Grabdenkmal aufzubringen ... den Grabplatz zu betreten ...", also Aktionen, welche der Künstler in der Vergangenheit durchgeführt hatte.
Stimmen die bayerischen Behörden mit dem braunen Geschichtsrevisionismus des AfD-Politikers Björn Höcke überein - oder stehen sie auf dem Boden des modernen Rechtsstaates, der seine Stärke aus der schonungslosen Aufarbeitung der Vergangenheit gewinnt? Nicht zuletzt um diese Frage geht es am kommenden Donnerstag in einem Verfahren am Münchner Landgericht, das klären soll, ob der Aktionskünstler Wolfram Kastner (Mitglied des GBS-Beirats) gesetzeswidrig handelte, als er ein "Ehrenmal für Alfred Jodl" in ein "Schandmal für einen NS-Kriegsverbrecher" umgestaltete.
Im Fall des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, warnt die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic den Gesetzgeber vor voreiligen Konsequenzen. Um effektiv für mehr Sicherheit zu sorgen, müsse man die vielen vorhandenen Ansatzmöglichkeiten ausschöpfen, sagte die Bundestagsabgeordnete in einem Interview.
Am 16. Dezember vergangenen Jahres überraschte der US-Kongress mit einer außergewöhnlichen Gesetzeserweiterung. Der Religious Freedom Act von 1998 wurde um die Rechte von Nicht-Gläubigen ergänzt, trotz republikanischer Mehrheiten in beiden Parlamentskammern.
Eine sensationelle Meldung ging kurz vor Jahresende 2016 über die Ticker der internationalen Medien: In einer bahnbrechenden Entscheidung erklärte die argentinische Richterin María Alejandra Mauricio, eine im Zoo der Provinzhauptstadt Mendoza lebende Schimpansin namens CECILIA sei keine Sache, die der Zoo besitzen könne, sondern Rechtssubjekt, sprich: eine nicht-menschliche Person, die ebendeshalb umgehend aus der Gefangenhaltung zu entlassen sei.
Pünktlich zum 12.12.2016., an dem sich die Verabschiedung des §§1631d BGB (sogenanntes Beschneidungsgesetz) zum vierten Mal jährt, gibt der Verein intaktiv e.V. seine ersten drei Botschafter bekannt. Ab sofort werben die Psychoanalytikerin und TV-Moderatorin Angelika Bergmann-Kallwass, der Rechtswissenschaftler Prof. Rolf-Dietrich Herzberg und die Verhaltenstherapeutin und Comic-Zeichnerin Dr. Nadja Hermann für den gemeinnützigen Verein und seinen Einsatz für das Kinder- und Menschenrecht auf genitale Unversehrtheit bzw. Selbstbestimmung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und somit nichtig ist. Damit folgt das Gericht einer Verfassungsbeschwerde des BfG München, dessen "Heidenspaß-Party an Karfreitag" vor mehr als 9 Jahren verboten worden war. Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte die Verfassungsbeschwerde von Beginn an unterstützt.
Die Schriftstellerin Juli Zeh, der Kabarettist Marc-Uwe Kling, ver.di-Chef Frank Bsirske, der Ökonom und Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, zwei Bundestagsabgeordnete und 14 weitere prominente Unternehmer, Journalisten, Rechtsanwält.innen und Aktivist.innen gehen mit Digitalcourage und dem AK Vorrat nach Karlsruhe. Sie legen gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein. Denn durch das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" soll ab Sommer 2017 gespeichert werden, wer wann wo mit wem per Telefon kommuniziert und im Internet unterwegs ist.
Über den Wirkmechanismus und die Geschichte des Gotteslästerungsparagraphen referierte Gunnar Schedel im Frankfurter "Club Voltaire". Mit zahlreichen Beispielen und Bildern untermauert, konzentrierte sich der Geschäftsführer des Alibri Verlags und Autor von MIZ und hpd auf die Situation in Deutschland, gab aber auch Hinweise zur Situation im Ausland, insbesondere ähnliche Regelungen in Österreich bzw. abweichende in der Schweiz und der ehemaligen DDR. Die Diskussion wurde von einem gläubigen Muslim zu langer Klage über den seiner Meinung nach mangelnden Respekt "des Westens" gegenüber "dem Islam" mißbraucht.
In einer bahnbrechenden Entscheidung erklärte die argentinische Richterin María Alejandra Mauricio, eine im Zoo der Provinzhauptstadt Mendoza lebende Schimpansin namens "Cecilia" sei keine Sache, die der Zoo besitzen könne, sondern Rechtssubjekt, sprich: eine nicht-menschliche Person, die ebendeshalb umgehend aus der Gefangenhaltung zu entlassen sei.
Die Kirchenlobby hat es geschafft, mit dem Verbot sog. organisierter Suizidhilfe der Mehrheit Andersdenkender eine schwere Niederlage zuzufügen. Aber im Verfassungsbeschwerde-Verfahren dagegen werden jetzt auch Schriftsätze aus weltlicher und humanistischer Sicht berücksichtigt.