Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht

Die kath. Kirche will ihr Arbeitsrecht lockern. Das ist jedoch noch lange kein Abschied vom "Dritten Weg".

Als große Modernisierung werden in einigen Medien bereits die Überlegungen der kath. Kirche in Deutschland gefeiert, Wiederverheirateten nicht sofort zu kündigen. Bis November soll eine Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz mit den Beratungen darüber fertig sein. "Die neuen Regeln, die noch von der Bischofskonferenz genehmigt werden müssen, sollen in Deutschland auch für kirchliche Krankenhäuser und die Caritas gelten."

Viele andere Gruppen, die ebenfalls von den Diskriminierungen des kirchlichen Arbeitsrechts betroffen sind, werden von den Überlegungen der Arbeitsgruppe jedoch nicht erfasst.