Mit der Behauptung, dass "Vorbereitungen für die Erstkommunion noch keine kirchliche Handlung und auch keine kirchliche Feierlichkeit sind", legte die Staatsanwaltschaft St. Pölten eine im Mai 2014 von der "Initiative Religion ist Privatsache" eingebrachte Sachverhaltsdarstellung ab und verweigerte somit die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Amtsmissbrauch.
Dem kreativen Umgang der Behörde mit einem der wichtigsten Sakramente der katholischen Kirche folgte auch eine Rüge an jene Eltern die sich getraut haben, den NÖ-Landesschulrat wegen des systematischen Missbrauch des Musikunterrichts in der Volksschule Atzenbrugg-Heiligeneich für kirchliche Zwecke zu beschweren: "Die Intervention der betreffenden Eltern hatte überdies zur Folge, dass sich 31 Schüler, deren Eltern die Vermittlung christlicher Werte ein Anliegen war, am Nachmittag zur Gesangsprobe treffen mussten, was wiederum einen zusätzlichen Zeitaufwand darstellte".
Bequemlichkeitsüberlegungen religiöser Eltern rechtfertigen somit ab sofort die Streichung des Gesamtunterrichts zugunsten eines erweiterten Religionsunterrichtsangebots; sämtliche Schulgesetze sowie das Religionsunterrichtsgesetz sind mit sofortiger Wirkung nur als Empfehlungen zu betrachten.