Rückwirkend bis zum Jahr 2001 sind jetzt homosexuelle Lebenspartnerschaften bei der Kirchensteuer heterosexuellen Ehen gleichgestellt.
Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss der bayerische Landtag am vergangenen Donnerstag. Er reagierte damit auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2013. "Die Karlsruher Richter sehen in der steuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehepaaren einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz."
So erfreulich das ist; es bleibt dabei doch ein unerfreulicher Unterton: Wenn es um's Geld geht, verzichten offenbar auch die Kirchen auf ihre eigenen Moralvorstellungen - die sie im kirchlichen Arbeitsrecht weiterhin ausleben (dürfen).