Für die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für das Selbstverständnis Europas von grundlegender Bedeutung.
Anlässlich der Eröffnung des Gerichtsjahres 2015 durch den Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erklärte sie:
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist für das Selbstverständnis Europas von grundlegender Bedeutung. Er ist beispielgebend für internationalen Individualrechtsschutz. Der Gerichtshof gibt als Wächter über die EuropäischeMenschenrechtskonvention (EMRK) vielen Menschen in Europa Hoffnung, deren Rechte zuhause verletzt, die diskriminiert und marginalisiert werden. Er hat Europa stets maßgebliche menschenrechtliche Orientierung verschafft. Seine Erfolgsgeschichte muss auch im 21. Jahrhundert konsequent fortgeschrieben werden.
Klar ist aber auch, dass der EGMR nur hilfsweise tätig werden kann und soll. Der Schutz der Menschenrechte in Europa ist in erster Linie Aufgabe der nationalen Regierungen und Parlamente. Es ist ihre Verantwortung und rechtliche Verpflichtung zugleich, dafür zu sorgen, dass die in der EMRK garantierten Menschenrechte zur Lebenswirklichkeit aller Menschen in Europa werden – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder sozialer Situation."