Die Bundesregierung will V-Leuten und Verdeckten Ermittlern des Inlandsgeheimdienstes ermöglichen, bei Verbrechen wie Körperverletzung und Waffenhandel in Zukunft straffrei zu bleiben. Straftaten im Namen des Staates sind mit dem Prinzip des Rechtsstaats unvereinbar. Und einige Straftaten von V-Leuten aus dem NSU-Umfeld wären nach dem neuen Gesetz nicht mehr verfolgbar. Das bestätigten uns die Anwälte von NSU-Opferfamilien, Carsten Ilius und Doris Dierbach im Interview.
Kommenden Montag, den 8. Juni, berät der Innenausschuss die Verfassungsschutzreform in einer öffentlichen Anhörung. Bis zur Sommerpause soll das Gesetz durch den Bundestag gehen. Die SPD kann das noch stoppen. Mit einer E-Mail-Aktion fordert die Humanistische Union den innenpolitischen Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, dazu auf, die geplante Straffreiheit für V-Leute zu verhindern.