Australien

Aufweichung des Beichtgeheimnisses zur Verfolgung von Kindesmissbrauch

archbishop_timothy_costelloe.jpg

Timothy Costelloe, Erzbischof von Perth in der dortigen St. Mary's Cathedral
Timothy Costelloe, Erzbischof von Perth

Westaustralien ist der nächste australische Bundesstaat, der am katholischen Beichtgeheimnis sägt. Ein neues Gesetz verpflichtet Priester, während der Beichte erlangte Informationen über Kindesmissbrauch an die Behörden zu melden, ähnliche Regeln gelten bereits in vier anderen Bundesstaaten. Die katholische Kirche schäumt.

Im Jahr 2017 legte ein staatlicher Untersuchungsausschuss, genannt "Royal Commission", 189 Empfehlungen vor, wie dem australischen Missbrauchsskandal begegnet werden könnte. 4.445 Fälle von Kindesmissbrauch zwischen 1980 und 2015 wurden der katholischen Kirche offiziell vorgeworfen. In mehr als 3.000 dieser Fälle zahlte die Kirche eine Entschädigung oder Schadensersatz. "Die Gesamtzahl der Fälle, die der katholischen Kirche anzulasten ist, ist wahrscheinlich größer als die Zahl der bisher bekannten Fälle", ließ der Untersuchungsausschuss 2017 wissen. Und empfahl unter anderem eine Aufweichung des Beichtgeheimnisses.

Dieser Forderung sind die Bundesstaaten Südaustralien, Victoria, Tasmanien sowie der Stadtstaat Canberra bereits nachgekommen, nun führt auch Westaustralien ein entsprechendes Gesetz ein. Priester machen sich künftig strafbar, wenn sie während der Beichte erlangte Informationen über Kindesmissbrauch nicht den staatlichen Behörden melden. Timothy Costelloe, Erzbischof von Perth, kritisierte diesen Schritt prompt in einem Hirtenbrief: Das Gesetz "kriminalisiere eine wesentliche Dimension der Ausübung des katholischen Glaubens durch Priester".

Auch in Deutschland hat die Diskussion über eine Aufweichung des Beichtgeheimnisses Fahrt aufgenommen, nachdem ein französischer Untersuchungsausschuss einen für die katholische Kirche vernichtenden Bericht veröffentlicht hatte (der hpd berichtete). Hierzu meldete sich der Erzbischof von Bamberg, Ludwig Schick, zu Wort und nannte den Diskurs eine "Phantomdiskussion": Da die Zahl der Beichten im Allgemeinen drastisch abgenommen habe, sei nicht davon auszugehen, dass sich unter den Beichtenden noch Täter befinden würden.

Tatsächlich ist fraglich, wie effektiv diese Maßnahme ist, berücksichtigt mensch die klandestinen Strukturen innerhalb der katholischen Kirche, die es überhaupt erst möglich machten, einen solchen Skandal zu verschleiern und die entsprechenden Täter jahrzehntelang durch Versetzungen davor zu schützen, sich für ihre Taten verantworten zu müssen.

Das Problem ist nicht, wie Schick es ausdrückt, dass Sexualstraftäter nicht zur Beichte gehen. Das Problem ist eine Organisation, deren Selbstverständnis schlicht keine Verantwortung vor weltlichen Gewalten kennt. Eine Aufweichung des Beichtgeheimnisses in Missbrauchsfällen ist daher – ganz egal, ob sie zu Anzeigen oder Verurteilungen führt – zu begrüßen. Denn dieser Schritt vermittelt den katholischen Priestern, dass die Zeit, in der sie über dem Gesetz standen, sich langsam dem Ende zuneigt.

Unterstützen Sie uns bei Steady!