Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung dringend an, die nach Medienberichten eindeutige Kritik des Europarates an den unzureichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ernst zu nehmen.
Das gilt auch für die Kritik an der mangelnden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerks sei es wichtig, das durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierte Recht auf soziale Sicherheit endlich für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten.
"Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, insbesondere wenn ihre Familien nicht dazu in der Lage sind", heißt es in einer Pressemitteilung der Kinderrechtsorganisation. Deshalb müsse die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Das Kinderhilfswerk fordert schon seit längerem, in Deutschland endlich die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. "Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen."
"Wir brauchen einen Paradigmenwechsel bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient. Ziel muss es sein, dass von Armut betroffene Familien mit wenigen bürokratischen Hürden Hilfen aus einer Hand erhalten und eine klare Anlaufstelle haben. Zudem muss die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Auch bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und speziell bei der verfassungsrechtlichen Normierung der Kinderrechte muss es endlich Bewegung geben. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden." Es sei höchste Zeit für eine rechtliche Normierung, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das "Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung" haben.
Holger Hofmann fährt fort: "Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten." Die Bundesregierung sei hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht.