Wegweisendes Urteil in Nordirland:

Gemeinsames Beten in Schulen widerspricht Europäischer Menschenrechtskonvention

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Das oberste Gericht in Nordirland gibt einem Vater Recht, der dagegen geklagt hatte, dass seine Tochter im Religionsunterricht ohne elterliche Einwilligung an christlichen Versammlungen teilnehmen und mitbeten musste.

Anfang Juli fiel das Urteil zu einem Fall, der 2021 von einem religionsfreien Vater an das nordirische oberste Gericht herangetragen worden war. Die siebenjährige Tochter des Klägers musste in einer Schule in Belfast im Fach Religionserziehung mit ihren Mitschülern beten. Als sie dies auch spät abends zu Hause tat, wurde die Familie misstrauisch. Die Eltern fanden heraus, dass alle Kinder an christlichen Versammlungen und am christlich geprägten Religionserziehungsunterricht teilnehmen mussten.

Das hohe Gericht in Nordirland bestätigte der Familie nun, dass diese Praktik nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Dort heißt es in einem Artikel, dass der Staat die religiösen und philosophischen Überzeugungen der Eltern im Schulunterricht zu respektieren hat. Die Eltern hatten damit argumentiert, dass im Unterricht ein klarer Fokus auf die christliche Religion gelegt worden sei, bei einer gleichzeitigen Exklusion aller anderen Weltanschauungen und ohne eine passende Unterrichtsalternative anzubieten. Das Gericht gab ihnen nun Recht, dass dies einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention darstellt.

Unterstützt wurde die Familie dabei von dem Menschenrechtsanwalt Darragh Mackin von Phoenix Law, einer Organisation, die sich speziell auf Menschenrechtsfälle vor Gericht spezialisiert hat. Durch Podcasts und Konferenzen, die Mackin veranstaltete, erlangte der Fall auch medial eine größere Bekanntheit.

Das Gesetz in Nordirland – aber auch in England, Wales und Schottland – zwingt staatliche Schulen dazu, "gemeinsames Beten" mindestes einmal am Tag in Versammlungen einzubauen. Dabei haben Eltern zwar das Recht ihre Kinder davon zu befreien, allerdings gibt es bisher noch kein direktes Gesetz, welches es Schülern selbst freistellen würde daran teilzunehmen.

Der Religionsunterricht in Nordirland ist besonders stark von christlichen Organisationen kontrolliert, noch mehr als im restlichen Vereinigten Königreich. Laut dieser sollen im Religionsunterricht das Verständnis für und Wissen um die fundamentalen Lehren des christlichen Glaubens vermittelt werden. Außerdem sollen Kinder die Fähigkeit erlernen, die Bibel zu interpretieren und ihre Lehren auf das heutige Leben anzuwenden. Eine wirkliche Kontrolle der Inhalte findet dabei nur unzureichend statt und wird sogar teilweise von externen evangelikalen Organisationen übernommen. Das Gericht bestätigte für die bisherige Praxis die Notwendigkeit einer Überarbeitung. Die aktuelle Gesetzeslage sei zurzeit unter Beobachtung und es müsse sichergestellt werden, dass die Gesetzgebung entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention ist.

Die National Secular Society (NSS) von Großbritannien begrüßte das Urteil und zeigte sich erfreut darüber, dass Nordirland nun wirklich alle Kinder in seine Schulen inkludieren müsse. Christliche Privilegien hätten zu lange in Nordirland, aber auch im gesamten Königreich, das Schulsystem dominiert. Mit dem jetzigen historischen Urteil ist die NSS sicher, dass das bisherige System nicht mehr weiter existieren kann und an eine weltanschaulich diverse Gesellschaft angepasst werden muss.

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