EU beschließt neue Richtline zu Gewalt gegen Frauen

Deutschland blockiert EU-weite Regelung zur Verfolgung von Vergewaltigung

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Am Dienstag einigten sich Unterhändlerinnen und -händler von Europaparlament und EU-Staaten in Straßburg auf ein Gesetz, das den strafrechtlichen Umgang mit Gewalttaten gegen Frauen in allen Ländern einheitlich regeln soll. Dass man sich hierbei unter anderem durch die Blockade Deutschlands ausgerechnet bei Vergewaltigungen nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnte, sorgt bei Frauenrechtsorganisationen wie TERRE DES FEMMES für große Kritik.

"Die neue Richtlinie ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen, sie bedeutet für Millionen Frauen eine Stärkung ihrer Rechte – außer, wenn sie vergewaltigt werden", sagt Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate bei TERRE DES FEMMES e.V.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat für Deutschland ein Veto eingelegt und damit verhindert, dass das bisherige Abwehrprinzip "NEIN heißt NEIN" durch das Zustimmungsprinzip "JA heißt JA" ersetzt wird. "Herr Buschmann hat dafür gesorgt, dass in Deutschland und in der EU Frauen weiterhin nachweisen müssen, dass sie vor einer Vergewaltigung Nein gesagt haben. Das ist nicht nur ein fatales Signal an Frauen, sondern auch an die Täter", so Sina Tonk weiter. Hunderttausende Frauen, viele Initiativen und Organisationen haben auf diese Änderung gewartet – und auch TERRE DES FEMMES hat sich an Herrn Buschmann gewandt und diese Änderung gefordert.

Sina Tonk: "Dass gerade die Bundesregierung, die sich die Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, die Umsetzung von 'JA heißt JA' EU-weit verhindert, ist ein herber Rückschlag für Frauenrechte."

In einigen EU-Ländern gilt bis heute noch nicht einmal das Prinzip "Nein heißt Nein", sondern die Frau muss nachweisen, dass sie sich körperlich gewehrt hat. "Ja heißt Ja" wäre ein wichtiges Signal gewesen: eine Vergewaltigung ist nie die Schuld der Betroffenen. Und: die Verantwortung, sicherzustellen, dass Sex einvernehmlich ist, liegt bei allen Beteiligten. Nicht immer gelingt es den Betroffenen, körperlichen Widerstand zu leisten oder nein zu sagen. Betroffene leiden dann noch mehr an Scham- und Schuldgefühlen, die sie oft davon abhalten, sich Hilfe zu suchen. Nur 15 Prozent aller Vergewaltigungen werden angezeigt, und nur bei 7,5 Prozent der Anzeigen kommt es zu einer Verurteilung.

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