Impfgegnerschaft und Impfskepsis (wobei letzteres meist nur ein Euphemismus für das erstere ist) treten sehr unterschiedlich auf. Da gibt es die "Hardcore-Impfgegnerschaft", die die geplante Ausrottung der Menschheit per Vakzine "enthüllt", angebliche "Impfschäden", die keine sind, auf einschlägigen Horror-Webseiten "sammelt", Viren und Bakterien als Krankheitserreger vielfach glattweg leugnet und Öffentlichkeitsarbeit inzwischen dadurch betreibt, dass ihre Vordenker sich mit Fernsehteams prügeln.
Deren Kredit dürfte gar nicht allzu groß sein. Und da gibt es die weitaus subtilere Variante, die sich inzwischen selbst wie eine Art Virus in den Köpfen verbreitet hat und mit Methoden der sanften Verführung arbeitet: Die Sache mit der "eigenverantwortlichen Impfentscheidung", die unter dem Schirm von Autonomie und Eigenverantwortung von den Eltern zu treffen sei – natürlich unter einschlägiger "Beratung", gern auch durch passende "Literatur" und neuerdings auch per Kinofilm. Man darf davon ausgehen, dass diese Variante der Impfgegnerschaft inzwischen weitaus mehr Potenzial hat als die inzwischen deutlich sektenartige Züge aufweisenden Hardcore-Impfgegner.
Inge Hüsgen hat vor einigen Tagen an dieser Stelle darüber berichtet, dass auch der in Kürze startende Kinofilm "Eingeimpft – Familie mit Nebenwirkungen" im Kern wie selbstverständlich von einer "eigenverantwortlich" zu treffenden Impfentscheidung ausgeht. Dieser Begriff wird inzwischen wie selbstverständlich angenommen und nicht hinterfragt. Nun, er ist ja auch durchaus griffig und hört sich erst einmal alles andere als kontrovers an. Aber darin liegt eben sein Potenzial. Es ist eine schleichende Taktik, der "Gifttrank in Othellos Ohr", womit Shakespeare das in Worten und Begriffen liegende "Gift" so poetisch beschrieb, etwas, das eingängig ist, einzuleuchten scheint und bei dem kaum jemand sich darüber klar ist, welchen Ursprung und welche ideologischen Anschauungen es hat.
Eine inhaltlich-sachliche Bewertung ist angezeigt, bevor wir zum ideologisch-weltanschaulichen Hintergrund unseres Themas kommen.
Meine Kinder gehören mir! Ich treffe meine eigenverantwortliche Impfentscheidung!
Zunächst: Meine Kinder "gehören" mir keineswegs, ich trage "nur" Verantwortung für sie. Das Grundgesetz räumt den Eltern das Recht zur "elterlichen Sorge" ein. Die Betonung liegt auf "Sorge", das Elternrecht ist kein Freibrief, mit dem Kind nach Belieben verfahren zu dürfen. Es findet ja auch gesetzliche Grenzen, beispielsweise im Züchtigungsverbot nach § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Verletzung solcher Grenzen elterlicher Rechte kann auch in einem Unterlassen liegen – bei Fragen der Gesundheit, die sich – wie Impfungen – auf das ganze spätere Leben auswirken können, erst recht. Wohin das führen kann, zeigen Buch und Film "Eingeimpft" – manchmal steht man der Verantwortungslosigkeit niemals näher als in dem Moment, in dem man glaubt, eine besonders verantwortliche Entscheidung zu treffen.
Bei einer so gut erforschten und unglaublich erfolgreichen Maßnahme wie dem Impfen – jedenfalls bei den offiziell empfohlenen Schutzimpfungen – tritt der Aspekt der individuellen Abwägung von Chancen und Risiken doch eindeutig in den Hintergrund. Diese Abwägung vorzunehmen, sowohl im Hinblick auf das individuelle Nutzen-Risiko-Verhältnis als auch mit Blick auf den gesamtgesellschaftlichen Nutzen – ist gesetzliche Aufgabe der Ständigen Impfkommission. Sobald ich die Möglichkeit einer solchen Chancen-Risiken-Abwägung für durchweg teil- bis desinformierte medizinische Laien im Einzelfall bejahe, überschreite ich die Grenze zur Irrationalität. Und genau das tut die Propaganda von der "eigenverantwortlichen Impfentscheidung". Ich glaube nicht, dass z. B. ein Facharzt oder gar ein Immunologe von einer "individuellen Chancen-Risiken-Abwägung" sprechen würde, wenn er seine Kinder zum Impfen bringt.
Die offiziellen Impfempfehlungen der StIKo beruhen auf epidemiologischen Daten, die die Chancen-Risiko-Abwägung "eingebaut" enthalten. Wer dies in Zweifel zieht, wirft die Frage auf, ob man der StIKo nun mangelnde Expertise oder aber Bösartigkeit vorwerfen soll. Wer glaubt, ungeachtet dieser vielfach abgesicherten fachlichen Empfehlungen als Laie eine "eigenverantwortliche Impfentscheidung" treffen zu können, der handelt letztlich verantwortungslos und nicht verantwortlich. Damit soll nicht einem Impfzwang das Wort geredet werden, man kann aber auch nicht einfach dabei zusehen, wie sich solches Gedankengut mehr und mehr verbreitet. Es ist Aufgabe des kundigen Impfarztes, im Einzelfall das Vorliegen einer Kontraindikation zu prüfen, die – momentan oder dauerhaft – gegen das Impfen spricht. Insofern, nur insofern ist die Impfentscheidung "individuell".
Kritisches Denken ist eine Tugend. Aber sie verkommt zur Untugend, wenn sie sich selbstverliebt nur darin gefällt, die eigene Kritikfähigkeit als solche unter Beweis zu stellen. So einfach ist es nicht mit dem kritischen Denken. Unsere hochkomplexe arbeitsteilige Welt erfordert Expertise und damit verbunden Vertrauen – dem Automechaniker gegenüber genauso wie dem Bäcker an der Ecke. Jeder wird aus seinem beruflichen und persönlichen Umfeld eigene Expertise auf irgendeinem Gebiet haben, von der er definitiv weiß, welche Komplexität sie hat, was sie wert und wie schwer sie zu erlangen ist. Aber in Gesundheitsfragen macht man sich mal eben selbst zum Experten und spricht den Wissenschaftlern und Gremien, die im öffentlichen Auftrag ihre Expertise einbringen, sein Misstrauen aus?
Eine auf Selbstbespiegelung der eigenen Kritikfähigkeit gerichtete pseudokritische Haltung, die die Vernunftgrenzen der eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse durchbricht, bringt zwangsläufig eher radikale und verfestigte Anschauungen hervor und gelangt leicht in die Nähe von Verschwörungstheorien. Die sozialen Medien eröffnen heutzutage Nährböden und Schutzräume, wo unter der Flagge des "mündigen Bürgers" die Ergebnisse solch pseudokritischen Denkens Verbreitung finden und sich dabei gegen jeden Einwand "von außen" immunisieren.
Auch der umlaufende Virus von der "eigenverantwortlichen Impfentscheidung" immunisiert sich so. Durch den vom Zeitgeist beförderten Appell an Autonomie, persönliche Freiheitsrechte und Eigenverantwortlichkeit spielt sie diese hoch einzuschätzenden Werte aber auf unzulässige Weise gegen objektive Erkenntnis, gegen den notwendigen Grad von Rationalität, gegen den Bereich jenseits von "Meinung" und "Ansicht" aus. Ja, die Vorreiter der eigenverantwortlichen Impfentscheidung missbrauchen diese Begriffe geradezu, indem sie diese für die Einforderung von Beliebigkeit statt Fakten, von Subjektivität statt Intersubjektivität verwenden.
Rudolf Steiner und die Impfproblematik
Letztlich hat das Motto von der "eigenverantwortlichen Impfentscheidung" seinen Ursprung in der "anthroposophischen Medizin" Rudolf Steiners. So verwundert es keineswegs, dass Vorreiter hierbei der Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung" ist, der eine Vielzahl erklärt anthroposophisch ausgerichteter Mitglieder hat. Im öffentichen Diskurs bekennen sich viele "impfkritische" Ärzte zur Anthroposophie, impf"kritische" Filmvorführungen und "Diskussionsveranstaltungen" finden bevorzugt an anthroposophisch ausgerichteten Fakultäten und in ebensolchen Vereinigungen statt.
Was aber steckt nun dahinter? Nun, Steiner hatte ein ganz grundsätzliches Problem mit dem Impfen. Wobei anzumerken ist – es sei hier nicht näher ausgeführt – dass anthroposophische Medizin ein auf Steiners Okkultismus beruhendes Konstrukt ist, das Verbindungen zur klinisch-wissenschaftlichen Medizin nur aus rein pragmatischen Gründen aufrechterhält.12
Der Kern der "impfkritischen" Haltung der Anthroposophie ist der Steiners okkulten Vorstellungen durchgängig zugrunde liegende Karma-Gedanke, also die Verbindung von Ereignissen in einer Inkarnation mit den Bedingungen der vorherigen und/oder nächsten. Krankheiten spielen dabei die Rolle, dass sie einerseits Folge "falschen" früheren Karmas sind und andererseits angeblich dazu dienen können, "positives Karma" zu befördern und deshalb ihr "Durchmachen" eine wohltätige und segensreiche Sache sei (hier liegt auch der Ursprung des ebenfalls verbreiteten Mythos, dass das "Durchmachen" einer Krankheit "Entwicklungsschübe" beim Kind auslöse und deshalb zu begrüßen sei – eine "profanisierte" Form von Steiners Gedanken sozusagen). Die Masern waren dabei so etwas wie Steiners "Lieblingskrankheit", vermutlich, weil sie so häufig waren und seine pseudopsychologischen Ausdeutungen schon aus rein statistischen Gründen – wie Horoskope – häufig eine Scheinwahrheit trafen. So schreibt er:
"Nehmen wir an, im späteren Leben bekommt eine Persönlichkeit Masern, und wir suchen nach dem karmischen Zusammenhang dieses Falles. Wir finden dabei, daß dieser Masernfall aufgetreten ist als eine karmische Wirkung von solchen Vorgängen in einem vorangegangenen Leben, die wir etwa so beschreiben können: Die betreffende Individualität war in einem vorhergehenden Leben eine solche, die sich nicht gern um die äußere Welt bekümmert hat, sich nicht gerade im grob egoistischen Sinne, aber doch viel mit sich selber beschäftigt hat; eine Persönlichkeit also, die viel nachgeforscht hat, nachgedacht hat, aber nicht an den Tatsachen der äußeren Welt, sondern die im inneren Seelenleben geblieben ist.
Wir haben auf der einen Seite den Masernanfall, der die physischkarmische Wirkung ist eines früheren Lebens. … Da haben Sie also die Selbsttäuschungen anzusehen als die seelisch-karmische Folge dieses früheren Lebens und den Eintritt der Masern als die physischkarmische Folge jenes Lebens.
Nehmen wir nun an, dieser Persönlichkeit wäre es gelungen, bevor der Masernfall eintrat, etwas zu tun, um sich gründlich zu bessern, das heißt, um eine solche Stärke der Seele sich anzueignen, daß sie nicht mehr ausgesetzt wäre allen möglichen Selbsttäuschungen. Dann würde diese dadurch heranerzogene Seelenstärke dazu geführt haben, daß die Masernerkrankung hätte unterbleiben können ….
Daraus sehen Sie, daß wir wirklich davon sprechen können, daß die Krankheit in gewisser Beziehung wieder zurückverwandelt werden kann in einen geistigen Prozeß. Und das ist das ungeheuer Bedeutsame, daß wenn dieser Prozeß in die Seele als Lebensmaxime aufgenommen wird, er eine Anschauung erzeugt, die gesundend auf die Seele wirkt."3
Im Grunde victim blaming, Opferbeschuldigung, in der Medizin ein Tiefpunkt der Unethik. Hier liegt der Kern der auch vom Verein "Ärzte für die eigenverantwortliche Impfentscheidung" hochgehaltene Ansicht, die durch die originäre Krankheit erworbene "Robustheit" sei einer durch Impfung erworbenen Immunität auf jeden Fall vorzuziehen.
Die medizinische Unsinnigkeit dieser auf okkulten Grundvorstellungen beruhenden Position bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung.
Die Steinerschen Vorträge enthalten durchaus noch mehr Stellen, in denen die Impfung teils diskreditiert, teils rundheraus abgelehnt wird, deren Darstellung hier den Umfang des Beitrages sprengen würde.
Nur eines sei noch hinzugefügt. Wer nun meint, Steiner als "von gestern" abtun zu können, seine Ansichten als "zeitbedingt" vom Tisch zu wischen und sich nicht vorstellen kann, dass heute Steiners Aussagen zahlreich wortwörtliche Exegeten finden, der sei auf das recht populäre Buch "Kindersprechstunde: Ein medizinisch-pädagogischer Ratgeber. Erkrankungen – Bedingungen gesunder Entwicklung – Erziehungsfragen aus ärztlicher Sicht" verwiesen. Es stammt von Frau Dr. Michaela Glöckler (gemeinsam mit Dr. W. Goebel), bis 2016 langjährige Leiterin der Medizinischen Sektion am Goetheanum in Dornach und damit eine zentrale Autorität der heutigen Anthroposophischen Medizin.
In diesem Buch wird regelrecht mit Stolz von einer Studie berichtet, nach der Waldorfschüler häufiger an Masern erkranken (!) und weniger Antibiotika verabreicht bekommen. Warum auch nicht? Ist ja schließlich in Steiners Sinne:
"Aufgabe von Medizin und Pädagogik ist es, Bedingungen zu schaffen für eine möglichst gesunde Inkarnation. Dabei spielen die sogenannten Kinderkrankheiten eine wichtige Rolle. Sie helfen, bestimmte Bereiche des Körpers physiologisch 'durchzuarbeiten' und eingehender zu 'individualisieren'. Damit wird das Zusammenspiel der Wesensglieder und ihre Gesetzeszusammenhänge neu angeregt und in unterschiedlicher Weise impulsiert."
Wen wundert es, wenn auch die "Informationsseite" des Bundes der Freien Waldorfschulen sich an einer klaren Impfempfehlung vorbeidrückt und einmal mehr nur eine "Anleitung" liefert, wie man die Menschen durch die Parole von der "eigenverantwortlichen Impfentscheidung" verunsichert, womöglich allen Ernstes in dem Glauben, damit das "Karma" der Kinder zu schützen und die anthroposophische These der "Entwicklung der Wesensglieder" beim Kind und Heranwachsenden nicht zu stören?
Fazit
Wem ist schon bewusst, dass die eingängige Formel von der "eigenverantwortlichen Impfentscheidung" auf anthroposophisches Gedankengut zurückgeht, auf Ideen im Rahmen einer okkulten Reinkarnationslehre? Und auch ohne diesen Hintergrund – wie schnell führt das "schnelle, unreflektierte" Denken (Kahneman) dazu, dass die "eigenverantwortliche Impfentscheidung" den Kerngedanken der persönlichen Freiheit, den Willen zur Eigenverantwortung spontan anspricht – beides an sich positive Werte -, dazu mit einem ungerechtfertigten Misstrauen gegen "die da oben" zusammentrifft und nicht nur im Einzelfall fatale Folgen haben kann? Der Film "Eingeimpft – Familie mit Nebenwirkungen" zeigt dies alles prototypisch.
Ob man dafür nun dankbar sein soll, ist allerdings mehr als zweifelhaft. Stattdessen sei nochmals auf die von der GWUP und dem Deutschen Konsumentenbund eingerichtete umfangreiche Informationsseite zu Buch und Film hingewiesen.
Siehe auch die Infoseite des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Impfen.
- https://susannchen.info/?p=2310 (Kurzüberblick) ↩︎
- https://www.sueddeutsche.de/wissen/teil-anthroposophische-heilkunde-offenbart-in-mystischer-schau-1.927047 ↩︎
- Rudolf Steiner, "Die Offenbarungen des Karma", GA 120, Fünfter Vortrag, Hamburg, 20. Mai 1910, S. 102 ff. ↩︎
32 Kommentare
Kommentare
Andreas Lichte am Permanenter Link
"Masern werden von Waldorfschule zu Waldorfschule übertragen …"
schrieb ich 2010 in meinem Artikel "Drei Gründe für die Waldorfschule“, für den ich auch die oben zitierte Textstelle aus "Die Offenbarungen des Karma“ mit Steiners bizarrer „Begründung" dafür, dass man die Masern durchmachen muss, recherchiert hatte … siehe: https://www.ruhrbarone.de/drei-grunde-fur-die-waldorfschule/11459
Udo Endruscheit am Permanenter Link
Ja, und es gibt durchaus Belege für die "Infektionsaffinität" von Waldorfschulen (was trotz Frau Dr. Glöcklers stolzen Berichten häufig vehement bestritten wird):
Und Steiner ist ein unerschöpflicher Quell okkult grundierter Menschenverachtung, so z.B. auch mit dieser Stelle, die mit den Ausführungen von Frau Dr. Glöckler korrespondiert:
"Im Unterschied zum Menschen ist es dem Tier nicht möglich, durch Leid und Schmerz Erfahrungen zu sammeln, die sein Leben bereichern und ihm eine neue Entwicklungsrichtung weisen können. … Der Mensch hingegen kann immer „noch menschlicher“ werden und sich zeitlebens weiterentwickeln. Dabei sind ihm Schmerz und Tod weckende Begleiter. … Insbesondere in der Kindheit geht es darum, wie sich das seelisch-geistige Wesen des Kindes in seinem Körper „inkarniert“ und sich darin „zu Hause“ fühlen lernt." (Steiner, Vom Sinn der Krankheit, S. 173)
Man beachte hierin auch den hochmütigen Anthropozentrismus Steiners.
Man braucht schon einiges an Leidensfähigkeit, wenn man in Steiners Vorträgen recherchiert.
Andreas Lichte am Permanenter Link
@ Udo Endruscheit
Sie schreiben: "Man braucht schon einiges an Leidensfähigkeit, wenn man in Steiners Vorträgen recherchiert."
"Wer Steiner liest, verdient Schmerzensgeld!", Peter Bierl
Wenn ich Ihnen jetzt auch noch sage, dass ich eine "Karmatabelle" benutzt habe, um das Steiner-Zitat aus "Die Offenbarungen des Karma" zu finden, was zahlen Sie?
AmiGoHome am Permanenter Link
ich hatte auch die Masern und es hat mir nichts ausgemacht.
Jannis am Permanenter Link
Manche, denen die Masern etwas ausgemacht haben, können keine Kommentare mehr schreiben ...
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Völlig d' accord,
schließlich können diejenigen, denen es etwas ausgemacht hat, hier dazu ja meist nichts mehr sagen.
Das ist eine Argumentationskette, wie man sie sich wünscht.
John am Permanenter Link
Und Waldorfschulen (andere Ersatzschulen, wie die der Kirchen auch) werden vom Staat durch Missachtung des GG (Art. 7 IV 3) als Ersatzschule genehmigt.
Eins folgt dem anderen.
dermeister am Permanenter Link
dermeister am 14. August 2018 - 23:48 Permanenter Link
Wie immer traurig-lächerliche Kommentarversuche der Anhänger.
R.Steiner Waldorfschulkonferenz 25.9.1919:
Die Anthroposophen sind störrig, und es kann gar nichts bei ihnen
durchgesetzt werden; auch nichts, was berechtigt ist!
Copyright Rudolf Steiner Nachlass-Verwaltung Buch: 300a Seite: 81
AmiGoHome am Permanenter Link
Zitat:"das Elternrecht ist kein Freibrief, mit dem Kind nach Belieben verfahren zu dürfen".
... Und der Staat und die Pharma haben erst Recht nicht den Freibrief, nach Belieben die würde des Menschen und eines Kindes anzutasten! Wenn der Staat und die Pharma und sonst wer noch, Gifte wie Quecksilber, Aluminium und was auch immer, dem Kind injizieren zu wollen, ist es die Pflicht der Eltern das Kind bis zum 18. Lebensjahr dagegen zu schützen.
Ich betone nochmals, es wird versucht uns Gifte wie Quecksilber, Aluminium und Weitere zu injizieren. GIFT! Und nochmals GIFT!!!
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
O Herr, lass Hirn vom Himmel regnen,
oder wenigstens die Bereitschaft, die eigenen Wahrheiten zugunsten der belegten Fakten zurück zu stellen.
Aber daran sterben wir ja auch - jedenfalls hat es bis heute keiner über die 125 Jahre geschafft. Und vermutlich liegt das am Essen - oder doch am Impfen?
SeppDepp am Permanenter Link
wollen sie uns weiß machen, das Quecksilber kein Gift ist, oder was? Gift ist Gift, was gibt es da zu diskutieren?
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Das ist Unfug, lieber Sepp,
Andreas Lichte am Permanenter Link
Karl-Heinz Büchner
Um mal den "Klugscheisser" zu geben: Quecksilber hat auch in geringster Dosierung keinerlei positive physiologische Funktion, ist also immer als Gift zu betrachten. Und Quecksilber ist extrem giftig, und sehr weit verbreitet, wird zum Beispiel bei der Kohleverstromung in großen Mengen freigesetzt ... die Anwendung von Amalgam in der Zahnheilkunde wurde stark eingeschränkt, siehe wikipedia
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Und deshalb wurden Millionen von Bundesbürgern und viele hundert Millionen von Menschen weltweit gewaltsam in die Zahnarztpraxen gezerrt und ihnen die Amalgamplomben aus den Zähnen gerissen?
Lieber Andreas, nein Quecksilber ist nicht "extrem giftig". Es ist giftig, so wie Kochsalz giftig ist und du wirst keine Handvoll Leute finden, die durch die "großen Mengen Quecksilber, die durch die Kohleverstomung freigesetzt werden" vergiftet wurden. Also: Ball flach halten ...
Im übrigen dürfen wir uns warm anziehen, wenn wir jede Substanz, die "auch in geringster Dosierung keinerlei positive physiologische Funktion" hat, als Gift bezeichnen wollen.
Andreas Lichte am Permanenter Link
@ Karl-Heinz Büchner
"Kochsalz" ist ein klassisches Beispiel für "die Dosis macht das Gift": NaCl ist lebensnotwendig, aber in (extremer) Überdosierung tödlich. Ganz anders beim Quecksilber: Immer giftig.
zum Zahn-Amalgam: "Im März 2017 wurde im Europäischen Parlament eine Verordnung beschlossen, die die Verwendung von Amalgam deutlich einschränkt. Ab Juli 2018 dürfen Jugendliche unter 15 Jahren sowie schwangere und stillende Frauen keine Zahnfüllungen aus Amalgam mehr erhalten. Grundsätzlich müssen ab dann auch vordosierte Mischungen verwendet werden, um den Quecksilberanteil optimal zu halten. Weiter sind dann Amalgamabscheider im Ordinationsabwasserstrang vorgeschrieben. Eine Studie soll bis 2020 klären, ob um 2030 Amalgam völlig aus der Zahnmedizin verbannt werden soll. Einschränkungen wurden auch für die Industrielle Verwendung von Quecksilber verordnet.[30]", https://de.wikipedia.org/wiki/Quecksilber#Amalgam
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Und bis 2030 ist Quecksilber dann vorerst mal kein Gift?
Na, dann ist es ja gut :-)))
Andreas Lichte am Permanenter Link
@ Karl-Heinz Büchner Sehr lustig ... ich habe mich zwischenzeitlich auch an einen anderen Kommentar von Ihnen erinnert: https://hpd.de/comment/36138#comment-36138
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Dem ist nichts hinzuzufügen
Andreas Lichte am Permanenter Link
@ SeppDepp
Die Diskussion um Gift im Impfstoff ist doch eine NACHTRÄGLICHE Begründung, weil es unmöglich ist, in der Öffentlichkeit mit Rudolf Steiners anthroposophischer Scharlatanerie zu argumentieren. Fragen Sie sich doch mal, wie jemand überhaupt auf die Idee kam, Impfungen zu verteufeln: Schöne Grüsse von "Ahriman"!
SeppDepp am Permanenter Link
was interessiert mich der Steiner? Fakt ist, das Quecksilber Gift ist. PUNKT!!! Und noch einmal für alle Begriffsstutzigen unter euch. Quecksilber ist Gift!
Andreas Lichte am Permanenter Link
@ SeppDepp
Ihre Themenfelder scheinen etwas eingeschränkt zu sein ... (dass Quecksilber Gift ist, müssen Sie mir echt nicht 100x erklären, siehe meine Kommentare oben)
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Lieber SeppDepp,
Uran ist Gift - hast Du im Körper,
alle natürlich vorkommenden Schwermetalle hast Du im Körper - sind alle Gift.
Nenn Sie mir und ich nenne Dir die gesundheitsschädliche Dosis.
Kay Krause am Permanenter Link
Frage: werden die Waldorfschulen, die diesen antroposophischen Unfug als Lehrstoff unter unschuldige Kinder und Jugendliche verbreiten, eigentlich aus Steuergeldern öffentlich gefördert? Und - wenn ja - warum?
Andreas Lichte am Permanenter Link
@ Kay Krause
hier als Antwort "Fazit und Fragen" aus meinem Artikel "Drei Gründe für die Waldorfschule":
– Kultusministerien beschließen Gesetze, die die Waldorfschulen bevorzugen. Das Grundgesetz findet bei den Waldorfschulen keine Beachtung.
– Eine „Elite“ lebt auf Kosten der Allgemeinheit: Waldorfschulen werden zum grössten Teil aus öffentlichen Steuermitteln finanziert, sind aber eine geschlossene Gesellschaft von Privilegierten.
– Aus ideologischen Gründen setzen die Waldorfschulen die Gesundheit von Menschen aufs Spiel [z.B. durch die Masern]. Die Gesundheitsbehörden engagieren sich zwar sehr bei der Minimierung der Risiken für die Allgemeinheit, bekämpfen aber nicht die eigentliche Ursache des Problems.
Kann sich eine demokratische Gesellschaft wie die Bundesrepublik Deutschland eine Parallelgesellschaft Waldorfschule leisten? Ist diese Parallelgesellschaft politisch gewollt?
Quelle: https://www.ruhrbarone.de/drei-grunde-fur-die-waldorfschule/11459
John am Permanenter Link
Sie fragen: "werden die Waldorfschulen, ...., eigentlich aus Steuergeldern öffentlich gefördert? Und - wenn ja - warum? Und wer tut etwas dagegen?"
Antwort:
zu 2: "Warum?" Tja, gute Beziehungen? Verhandlungsgeschick? Eigeninteresse, ...?
zu 3. Niemand.
(Sind Sie jemand, der das Veranlassen könnte? Z.B. eine gerichtliche Überprüfung veranlassen? Die Medien erfolgreich zu mehr Recherchen und Informationen auffordern? Bürger motivieren, im Interesse der Schüler staatlicher Schulen, ebenfalls Forderungen zu stellen, die gehört werden? ...)
Hier gehe ich auf Ihre Fragen ausführlicher ein:
1.
Der Art. 7 IV GG gewährt das Recht auf Privatschulen.
Anders als private Ergänzungsschulen, deren Gründung den Behörden lediglich angezeigt werden muss, bedürfen private ERSATZschulen (mit eigenen Prüfungen/Bildungsschlüssen, d.h. als Alternative zu den öffentl. Schulen) jedoch der staatlichen Genehmigung.
"Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn … und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen NICHT GEFÖRDERT wird." Zitat GG Art. 7 IV 3.
2.
Damit dieses Recht auf Ersatzschulen nicht ins Leere läuft, müssen die Voraussetzungen natürlich erfüllbar sein.
a)
Wäre der Privatschulträger z.B. so arm wie eine Kirchenmaus, und auch die potenziellen Nutzer zu arm, um sich ihren Wunsch "Privatschule" zu erfüllen, könnten sie ihr Recht nicht einlösen.
In diesem Fall wäre der Staat zu finanziellen Hilfen verpflichtet.
Diese Verpflichtung tritt jedoch erst dann ein, wenn das Existenzminimum des Ersatzschul-Wesens (d.h. der Institution "Ersatzschule") gefährdet ist.
Solange noch eine einzige Privatschule 'lebt', ist der Verpflichtungsfall nicht eingetreten. S.a. BVerfGE, z.B. am 23.11.2004 , 1 Bvl 6/99 - 1. Leitsatz).
Zu Gunsten der Privatschulen wartet der Staat diesen "Ernstfall" jedoch nicht ab, sondern unterstützt alle Ersatzschulen, und, - was im Vergleich mit anderen Empfängern (H4, ...Grundsicherung, ..) staatlicher Finanzhilfen ungerecht ist, - auch mit mehr Finanzhilfen, als notwendig sind, um die notwendigen ungedeckten Schülerkosten zu decken, UND auch dann, wenn Privatschulträger und Nutzer diese finanziellen Hilfen gar nicht benötigen.
Bei Ersatzschulen verzichtet er nicht nur darauf, die Höhe der notwendigen Kosten (quasi "Regelbedarf"), … zumutbaren Eigenleistungen festzustellen und vor Auszahlung staatlicher Hilfen, zu berücksichtigen; es fehlen auch Kontrollen und ggf. anschließend notwendige Sanktionen, falls doch mal - siehe zuletzt z.B. in NRW - unzulässig geforderte/erhaltene Zahlungen bekannt werden.
b)
Würden der Privatschulträger und die Eltern seiner potenziellen Schüler dagegen alle über ausreichend Besitzverhältnisse verfügen, müsste der Staat lediglich feststellen, welche Kosten notwendig sind, um den lt. Rs u. GG geforderten Unterricht anzubieten, der dem der staatlichen Schulen GLEICHWERTIG ist.
(Diese Gleichwertigkeit zwischen privaten u. staatlichen Schulen zeigt sich u.a. in den erreichten Bildungs-Abschlüssen und in der Ausstattung. (S.a. BVerfGE 90, 107).)
Lt. Rechtsprechung ist bei den Kosten zwischen 'Schulgeld und anderen Eigenleistungen' zu unterscheiden und die jeweiligen Einnahmen sind voneinander abzugrenzen:
Das zu 30 % steuerlich absetzbare SCHULGELD, ist das Entgelt für normalen(!) Unterricht u Lernmittel.
Andere Ziele (bessere Ausstattung, Baukosten, …) sind mit anderen Eigenleistungen (z.B. Spenden) zu finanzieren.
(Zuletzt hat der Staatsgerichtshof Ba-Wü mit 1 Vb 130/13 dem Gesetzgeber die Konkretisierung der Kosten und Abgrenzung zw. Schulgeld u. Eigenleistungen aufgegeben.
U.a. geht der StgH lt. Urteil weiter davon aus, dass die erhobenen Schulgelder regelmäßig geprüft werden. Der Gesetzgeber erfüllt diese Erwartungen nicht.
c)
Wenn sich Besitzverhältnisse von Schulträger und Nutzern unterscheiden, sind die Grenzen der zumutbaren Opferbereitschaft festzustellen, damit Eltern durch eine unzumutbar erwartete Opferbereitschaft nicht ausgegrenzt werden.
Unterscheiden sich die Besitzverhältnisse der Eltern, deren Schüler einen Zugang zur Schule wünschen, müsste der Staat dem Schulträger aufgeben, von welchen Familien er welche Opferbereitschaft höchstens erwarten darf, damit er weiß, wie er das durchschnittlich notwendige Schulgeld so (gestaffelt) erheben kann, dass es dem Sonderungsverbot (Genehmigungsvoraussetzung lt. GG ARt. 7 IV 3) genügt, d.h. das jedem Bürger ein Zugang, ohne Rücksicht auf seine Besitzverhältnisse nehmen zu müssen, möglich wäre. (Schulträger, die sich von der Gesellschaft abspalten wollen, sollten logischerweise von dieser auch keine finanzielle Förderung erhalten, um sich diesen Wunsch (Abgrenzung) zu erfüllen.)
Der Staat muss sich also soweit (z.B. mit Vorgaben, Kontrollen, ...) am privaten Engagement beteiligen, dass die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden. (Eine weitere G-Voraussetzung bezieht sich auf die Lehrergehälter. Aber auch diese oder die Qualifikation der Lehrer werden von Behörden i.d.R. nicht abgefragt. Beispielhaft f. SG u. Lehrergehälter siehe Hessens Landtagsanfrage Drs. 19/1632.
Bisher ist nur für Ba-Wü mit dem IAW-Gutachten festgestellt worden, dass die durchschnittlichen BW-Haushalte mit Schulkindern mtl. durchschnittlich 160 Euro zahlen könnten.
Falls der Schulträger also pro Kind ein mtl. Schulgeld von 160 EURO benötigen würde, (was er in Ba-Wü aufgrund der hohen Fihi (80 %) nicht benötigt!), müsste er entweder von jedem 160 € verlangen, und bei unterschiedlichen Einkommen der Eltern, diese notwendigen Einnahmen gestaffelt erheben. (Siehe dazu Ba-Wü Drs. 16/2333 S. 15 Deckungslücken.)
Ist die Staffelung nicht möglich/für andere unzumutbar, oder besteht die Schülerschaft überwiegend aus Kindern, deren Eltern ärmer, als die durchschnittliche Ba-Wü-Familie ist, könnte der Schulträger vom Staat (z.B. in BA-Wü ) einen Schulgeldausgleich erhalten. (Auch deswegen ist die Abgrenzung erforderlich, da der Steuerzahler eigentlich natürlich keine Zusatzangebote finanzieren sollte.).
In anderen Bundesländer wurde das den Durchschnittsfamilien durchschnittlich mögliche Schulgeld nicht ermittelt. In Mecklenburg-Vorp. wird es wohl geringer sein, als in Ba-Wü mit 160 €).
Nun zu den Problemen, nicht angegangen werden. (Zu Gunsten der Privatschulträger und den Privatschülern (10 %) und zu Lasten der Steuerzahler und den Schülern staatl. Schulen (90%).)
1. Die Bundesländer missachten das "Sonderungsverbot" und verstoßen daher mit jeder Genehmigung einer Ersatzschule gegen das GG Art. 7 IV 3.
(Siehe dazu Feststellung des FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47. Und Medien (z.B. Tagesspiegel, BZ, SZ, 3-Sat am 7.5.2017, WDR-Westpol, ARD-Monitor 5.2018, ...) zur Studie 2016 des WZB (Wrase/Helbig) https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-004.pdf .)
2. Dass die Bundesländer den Ersatzschulen mehr und früher Finanzhilfen gewähren, als lt. RS erforderlich wäre, ist eine Sache, die zu Lasten der Gesellschaft erfolgt.
Hinzu kommt die sich daraus ergebende finanzielle Besserstellung der Privatschüler, die m.A.n. gegen GG Art. 3 verstößt.
Denn, für Schüler, die sich NICHT religiös/anthropophisch usw. erziehen lassen möchten, und z.B. deswegen eine staatliche Schule besuchen, stehen viel weniger Schülerkosten zur Deckung des anzubietenden Unterrichts zu Verfügung, als für Privatschüler. Sind konfessionslose Schüler weniger wert?
Siehe für Ba-Wü die Drs. 16/2333 S. 15, wonach z.B. private Grundschulen vom Staat mtl. nur 86 € weniger erhalten, als staatliche GS.
Allein den BW-Eltern sind lt. IAW-Gutachten durchschnittlich 160 € Eigenleistung zuzumuten. Hinzu kämen die Eigenleistungen, die dem Schulträger (z.B. den Kirchen) möglich wären, so dass der Staat/Steuerzahler eigentlich viel weniger als 80 % der Sk staatlicher Schulen als Fihi gewähren 'müsste'. (Eigentlich müsste der Staat ja sowieso erst zahlen, wenn es nur noch eine Privatschule gäbe, und deren Existenz gefährdet wäre.)
Obwohl in Hessen, die Eltern, die sich für das private Schulangebot der ca. 150 Ersatzschulen interessieren, oder dafür ausgewählt wurden, mtl. durchschnittlich 312 Euro zahlen können, wird der Steuerzahler verpflichtet, das Angebot für Privatschüler oder andere Ziele der Ersatz-Schulen mit staatlichen Finanzhilfen in Höhe von 85 % (90 % bei Förderschulen) der Schülerkosten staatlicher Schulen zu fördern, obwohl gar keine Deckungslücken verbleiben, die mit Steuergeldern i.H. v. mind. 85 % der Sk staatlicher Schulen finanziert werden dürften.
zu Ihrer letzten Fragen: "Wer tut etwas dagegen?":
Das Thema ist Tabu. Ein Herangehen an das Thema Privatschulfinanzierung kommt wohl dem Öffnen der Büchse der Pandora (s.a. Zitat Chefjustiziar d. Hamb. Schulbehörde Hr. Gleim, auf DGBV-Fachtagung 31.8./1.9.2017 zum Sonderungsverbot, Berich. f. MV . S. 4. http://www.dgbv.de/mediapool/118/1188921/data/2017/Tagung_AG_Bildungsrecht_2017_-_Tagungsbericht.pdf )
Wegen "Pandora" wird also nichts geschehen.
Stellen Sie sich mal den Skandal und das Durcheinander vor, wenn
a) die Ersatzschulträger oder die Eltern das Interesse am Betrieb/Besuch einer Privatschule verlieren würden, weil die staatlichen Fihi wegfielen, oder nur noch dann fließen würden, wenn Schulträger u. Nutzer den normalen Unterricht an der gewünschten Privatschule nachweislich nicht aus eigener Tasche finanzieren können, und für Zusatzangebote sowieso freiwillige Eigenleistungen zu verwenden wären!
oder, den Aufschrei der Politiker, falls
b) die Eltern der Schüler (=90 %), die staatliche Schulen nutzen, finanzielle Forderungen stellen und erwarten, dass ihnen die öffentlichen Schulen einen Unterricht anbieten, der zwar anders (ohne Religion, Rudolf-Steiner-Lehren, ...), aber ansonsten dem der Privatschulen gleichwertig wäre.
Dann gäbe es auch dort, schöne Räume, kleine Lerngruppen, ... so dass staatl. Schulen u.a. auch ihre Herausforderungen an Inklusion, etc. so bewältigen können, wie es die UN-Behindertenkonvention erwartet.
Ich würde vermuten, dass die Anzahl der Religions-Gläubigen und Impf-Kritiker nicht mehr steigen, sondern sich evtl. gar reduzieren würden, da das staatliche Schulangebot ihnen eine zumutbare Alternative bieten würde. Anderenfalls können sie weiterhin eine Privatschule gründen, betreiben, besuchen. Diese wäre dann aber i.d.R. nicht besser, sondern nur anders. Dass die Schülerschaft sich ggf. immer unterscheiden wird, lässt sich nicht ändern, da man natürlich niemanden zwingen kann, eine private Schule zu besuchen.
Nun hoffe ich, dass ich diesen langen Kommentar nicht umsonst geschrieben haben, sondern sie erreicht und ihre Frage etwas beantworten kann.
Ich kommentiere anonym (ja, ich weiß die IP-Adresse,) aber trotzdem.
Auch wenn ich natürlich kein Whistleblower bin. Denn der missbräuchliche Umgang der Bundesländer mit GG u. RS ist leider kein Geheimnis, auch wenn es unmöglich ist, transparente Informationen zu erhalten. (Z.B. welches Schulgeld zulässig, erforderlich ist.)
Da aber so viele entweder zu Unrecht finanziell begünstigt oder belastet sind, ist es hoffentlich verständlich, dass der Kommentar auf Ihre Frage anonym erfolgt.
Evlt. auch dem hpd-Autor Jürgen Roth (BAG Säkulare Grüne), der sich Kommentare mit Klarnamen wünscht. https://hpd.de/artikel/schluss-anonymitaet-15877
John am Permanenter Link
Ja, weil der Staat sich umso schneller von "seiner verdammten Pflicht, nach bestem Wissen und Gewissen für das Bildungswesen seiner Bürger zu sorgen", entlasten kann, wenn er die Nachfrage nach Privatschulen
Je besser die Ersatzschulen ausgestattet werden und je schlimmer die Zustände an staatlichen Schulen werden, d.h. je stärker die Gesellschaft gespalten wird*, um so schneller hat der Staat das Ziel (Entlastung) erreicht.
*s.a. Theodor Heuss, dem die Privatschulen ihr GG-Recht, Privatschulen gründen zu dürfen, verdanken. Siehe dazu seine Begründung UND Warnung vor zu hohen Finanzhilfen lt. BVerfGE -Urteil 75, 40 Rn. 79. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075040.html
*22.5.2018 https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/monitor/videosextern/bildungssystem-wie-der-boom-der-privatschulen-die-spaltung-der-gesellschaft-foerdert-100.html
Udo Grünberger am Permanenter Link
Die Geschichte lehrt das die aktuelle Wissenschaft immer die Absolutheit für sich beansprucht. Von Galileo Galilei bis zur Atomkraft wurde das aber immer wieder widerlegt.
Stefan Dewald am Permanenter Link
Was wurde da widerlegt? Dass sich die Erde dreht? Und dass sie sich um die Sonne dreht?
Thomas am Permanenter Link
Die "Absolutheit" der Wissenschaft besteht lediglich im Anspruch, die zu jedem Zeitpunkt bestmöglich bestätigten Kenntnisse über ihre Forschungsobjekte zu besitzen.
Karl-Heinz Büchner am Permanenter Link
Falls die Geschichte das lehrte, wäre das nur ein Beleg dafür, dass Historiker keine Ahnung von Wissenschaft haben. Wissenschaft ist immer nur der aktuelle Stand des Irrtums. Das ist der Unterschied zu Religion.
Sven F am Permanenter Link
Inwieweit widerlegt, dass sich die Wissenschaft auch mal irrt, die Nützlichkeit von Impfungen?
Immer nach dem Motto: Ich habe zwar keinerlei Argumente, aber mein Gegner hat sich schließlich auch schon mal geirrt, also hat er auch diesmal unrecht!
A.S. am Permanenter Link
Je besser ein Problem gelöst wird und je länger die Lösung zurück liegt, desto leichtsinniger werden die Menschen im Umgang mit demselben.
Leider gibt es keine Schutzimpfung gegen menschliche Dummheit. Außerdem würde eine solche sofort von den Religionen unter Androhung von Höllenqualen verboten.