Wahlprüfsteine des Säkularen Netzwerks NRW zur Landtagswahl 2022

Haben die Parteien Antworten auf die Säkularisierung?

2. Konfessionsschulen

NRW ist praktisch das einzige Bundesland, in dem Kinder an vielen öffentlich finanzierten Grundschulen nach ihrer Konfession getrennt unterrichtet werden. Gleichzeitig gibt es keine einzige bekenntnisfreie Schule, die die Verfassung doch auch vorsieht.
Was ist hier ihre Position?

Antwort der CDU:

Grundschulen sind in Nordrhein-Westfalen Gemeinschaftsschulen oder Bekenntnisschulen. Die Wahl der Schulart obliegt den Eltern. Bei einem Anmeldeüberhang kommt es zu einem Aufnahmeverfahren, das den Kindern mit einem entsprechenden Bekenntnis einen Vorrang einräumt. Die Bevorzugung der Kinder hängt mit dem Grundgesetz und der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen zusammen. Hierzu hat auch das Oberverwaltungsgericht NRW Stellung bezogen. Wir halten am grundgesetzlich verbürgten bekenntnisorientierten Religionsunterricht unter deutscher Schulaufsicht fest. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Schulformen auf Antrag konfessionell-kooperativen Religionsunterricht anbieten können. Diese Möglichkeit soll auch künftig erhalten bleiben.

Antwort der SPD:

In der Tat ist die Existenz von Bekenntnisschulen umstritten. Bislang gab es in NRW für eine Reform dieser Struktur aber keine parlamentarische Mehrheit. Grundsätzlich lehnen wir jede Form von Ausgrenzung ab und wir werden uns in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass es nicht mehr dazu kommt. Es ist inakzeptabel, dass stattlich finanzierte Schulen Kinder aufgrund ihrer religiösen Herkunft oder aufgrund einer Konfessionslosigkeit nicht aufnehmen.

Antwort der FDP:

Wir unterstützen die Schulvielfalt in Nordrhein-Westfalen und stehen für ein vielfältiges Schulangebot. Die Entscheidung über die Art der Schule liegt in den Händen der Eltern und der Kommune. Das begrüßen wir. Schulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft sehen wir grundsätzlich als Bereicherung für unser Schulsystem. Wir halten es dennoch für geboten, unabhängig von der individuellen Trägerschaft das Prinzip "Kurze Beine, kurze Wege" stärker im Anmeldeverfahren zu berücksichtigen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Wir haben die Hürden zur Umwandlung von bekenntnisorientierten Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen zwar deutlich senken können, aber die Verankerung in der Landesverfassung konnte nicht geändert werden. FDP und CDU haben das nicht mitgetragen, somit kam bislang keine verfassungsändernde Mehrheit zustande. Die gesellschaftlichen Entwicklungen verändern die Ausganglage fortlaufend und müssen Grundlage für die politischen Schritte und rechtlichen Prüfungen sein, um die NRW-Verfassung und das Schulgesetz gemäß der gesellschaftlichen Realität zu ändern.

Antwort von Die Linke:

Die Finanzierung kirchlicher Kitas und Schulen durch den Staat als "Ersatzschulen" hat zur Folge, dass viele Kinder nicht die Möglichkeit haben, wohnortnah eine nicht-konfessionelle Kindertagesstätte oder Schule zu besuchen. Die kirchlichen Kitas und Schulen haben sich zu Instrumenten sozialer und kultureller Auslese entwickelt. Wir lehnen diese Spaltung in verschiedene Weltanschauungen in der Schule ab. Stattdessen setzen wir uns für ein gemeinsames integratives Lernmodell ein, gerade auch in den Fragen der Ethik und Religionskunde.

Antwort der Piraten:

Bekenntnisschulen sind Schulen in staatlicher Trägerschaft. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet. Wir setzen uns dafür ein, dass die Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen unterstützt und gefördert wird und geeignete Initiativen vom Land NRW finanziert werden.

Antwort von Die Humanisten:

Im Sinne eines säkularen Staates wollen wir langfristig erreichen, dass alle staatlich anerkannten Schulen in NRW in bekenntnisfreie Schulen umgewandelt werden. Hierbei unterstützen wir auch die Initiative "Kurze Wege für kurze Beine".