Kommentar

Übers Kreuz gestolpert?

In Nordrhein-Westfalen wurde gestern vom Landtag die Kölner Jura-Professorin Barbara Dauner-Lieb zur neuen Präsidentin des NRW-Verfassungsgerichtshofs gewählt. Ursprünglich war von der CDU/FDP-Regierung Richter Andreas Heusch für das Amt vorgesehen, der 2010 für Schlagzeilen gesorgt hatte, als er im Düsseldorfer Verwaltungsgericht ein Kreuz anbringen ließ.

"Gerade noch mal gut gegangen" – das kann man als säkular denkender Mensch nach der gestrigen Neubesetzung des Präsidentenpostens am nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof wirklich nicht anders sagen. Nach dem Willen der CDU, der als größter Partei im Landtag das Vorschlagsrecht zusteht, hätte das Amt des Verfassungsgerichtshofspräsidenten nämlich mit Andreas Heusch besetzt werden sollen, dem aktuellen Vizepräsidenten des Gerichts.

Heusch ist für die Säkularen in NRW kein Unbekannter: 2009 wurde er Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und im Jahr darauf ließ er am Tag der Deutschen Einheit ein deutlich sichtbares Kreuz aus Resten des ehemaligen Grenzzauns zwischen Ost- und Westdeutschland im Haupttreppenhaus des Verwaltungsgerichts aufhängen. Heusch brach damit nicht nur mit einer Tradition der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte, in denen vor fast 50 Jahren auf Anordnung des damaligen OVG-Präsidenten Kreuze entfernt worden waren. Er setzte sich auch über den "Kruzifixbeschluss" des Bundesverfassungsgerichts von 1995 hinweg, das Kreuze in öffentlichen Räumen für verfassungswidrig erklärt hatte, weil durch sie die weltanschauliche Neutralitätspflicht des Staats verletzt würde. Heusch hatte nach der Anbringung des Kreuzes in einem Brief an die Mitarbeiter des Gerichts hingegen seine Auffassung kundgetan, dass das Kreuz im Gerichtsgebäude kein Zeichen des Glaubens darstelle, es verweise "allein auf die kulturellen Grundlagen unserer Verfassung, auf die Wurzeln, aus denen sich unsere freiheitliche Ordnung speist".

Unter Säkularen machte sich Heusch damit keine Freunde. Als bekannt wurde, dass die CDU ihn zum obersten Verfassungshüter des Landes küren lassen will, gab es aus Kreisen säkularer Juristen Widerspruch. Jemand, der durch die Anbringung des Kreuzes im Gericht höchstrichterliche Urteile und die staatliche Neutralitätspflicht so bereitwillig ignoriere, sei für diese Position gänzlich ungeeignet, so die Argumentation.

Doch auch mit anderen Dingen hatte sich Heusch nicht gerade beliebt gemacht: 2015 hatte seine Kammer am Düsseldorfer Verwaltungsgericht dem SPD-Oberbürgermeister der Landeshauptstadt untersagt, als Zeichen des Protests gegen rechte Demonstranten die Lichter im Düsseldorfer Rathaus auszuschalten. Als der Oberbürgermeister daraufhin über die Webseiten der Stadt zu einer Gegendemo gegen die "Dügida" (den Düsseldorfer Ableger der Pegida) aufrief, warf das Gericht ihm Rechtsungehorsam vor. Auch Heuschs kritische Äußerungen zur deutschen Asylrechtspraxis stießen bei den großen Oppositionsparteien im Landtag von NRW anscheinend nicht auf Gegenliebe. Doch deren Stimmen sind zum Erreichen einer Zweidrittelmehrheit im NRW-Landtag nötig, die für die Neubesetzung von Richterposten am Landesverfassungsgerichtshof vorgeschrieben sind.

Noch bis Anfang der Woche hatten die Regierungsparteien versucht, Heusch als ihren Kandidaten durchzudrücken. Es wird gemunkelt, dass man sogar ein Spiel auf Zeit in Erwägung gezogen hat – sprich: die Wahl platzen zu lassen, so dass Heusch als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs kommissarisch zu dessen Leiter würde, um anschließend die Sache einfach auszusitzen. Doch vor der Beschädigung des Amtes, die mit dieser Strategie einhergegangen wäre, schreckte die CDU wohl zurück. Kurz vor knapp wurde so eine Kandidatin gefunden, auf die sich CDU, FDP, SPD und Grüne gemeinsam einigen konnten. Nach der Diplomatie in den Hinterzimmern stand der Wahl der bisherigen Richterin am nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof Prof. Barbara Dauner-Lieb zu dessen neuer Präsidentin am gestrigen Mittwoch nichts mehr im Weg.

Doch auch wenn man momentan als Säkularer in Nordrhein-Westfalen aufatmen darf, dass Heusch nicht oberster Verfassungshüter des Landes geworden ist, so ist die Kuh doch letztlich ebenso wenig vom Eis wie das Kreuz von der Wand des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Denn auch am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht steht in Kürze die Neubesetzung des Präsidentenamts an. Und auch hierfür ist Heusch im Gespräch.

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