Wahlprüfsteine des Säkularen Netzwerks NRW zur Landtagswahl 2022

Haben die Parteien Antworten auf die Säkularisierung?

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Am Sonntag wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Das Säkulare Netzwerk NRW hat verschiedenen Parteien vorab Fragen zu unterschiedlichen Themen zugesandt, deren Beantwortung Wähler*innen, denen die Trennung von Staat und Religion ein Anliegen ist, Orientierung bei der Wahlentscheidung bieten kann. Der hpd veröffentlicht die Antworten der Parteien im Wortlaut.

1. Ethikunterricht

Wie stehen Sie zur Einführung des Fachs Ethik/Religionskunde ab der 1. Klasse, in dem die Schüler*innen nicht übereinander, sondern miteinander über Werte sprechen (ggf. ergänzt durch freiwilligen Religionsunterricht)? Sollte dieses Fach allgemeinverbindlich für alle eingeführt werden, oder zumindest als Ersatzfach?

Antwort der CDU:

Aktuell wird in Deutschland in zehn von 16 Bundesländern der Begriff "Ethik" benutzt, in fünf in unterschiedlichen Formen der Begriff "Philosophie". Das Land Niedersachsen nutzt für das Unterrichtsfach den Begriff "Werte und Normen". Im Stellenplan der Grundschulen ist das Vorhaben des Ethikunterrichts ab der 1. Klasse nicht abgesichert und auch stellenneutral nicht umzusetzen. Neben den Themen OGS, Inklusion und Integration ergeben sich derzeit prioritärere Angelegenheiten als die Einführung eines neuen Ersatzfaches.

Antwort der SPD:

In der öffentlichen Debatte werden von verschiedenster Seite eine Vielzahl von neuen Schulfächern ins Gespräch gebracht. Hinter jedem dieser Ansinnen stehen dabei nachvollziehbare Beweggründe und Argumente. Wir werden eine Bildungskommission aus Expert:innen einrichten, um unser Bildungssystem so weiterzuentwickeln, dass es den Anforderungen einer veränderten und digitalisierten Lebens- und Berufswelt gerecht wird. Im Rahmen dieser Bildungskommission werden wir auch die aktuellen Bildungsinhalte und Lehrpläne der Schulen auf den Prüfstand stellen. Grundsätzlich sollte bei der Wahl, ob ein Kind am konfessionsgebundenen Religionsunterricht oder z.B. am Ethikunterricht teilnimmt, der Elternwille zählen. Schule ist ein Ort, wo außerhalb religiöser Institutionen Berührungen mit allen Religionen wertfrei stattfinden. Dies finden wir für einen interreligiösen Austausch, bei dem verschiedene Wertevorstellungen kennengelernt und diskutiert werden können, wichtig.

Antwort der FDP:

Um das Verständnis für andere Religionen, Weltanschauungen und Lebensweisen als Basis für unser friedliches Zusammenleben zu stärken, wollen wir in allen Kernlehrplänen für das Fach Religion den Bereich der vergleichenden Religionswissenschaften und die Werteorientierung stärken. Neben den vielfältigen Angeboten des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts müssen gleich-berechtigt auch nicht-religiöse Überzeugungen berücksichtigt werden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass langfristig an allen öffentlichen Schulen, also auch Grundschulen, das Fach Praktische Philosophie als Wahlalternative zum bekenntnisorientierten Religionsunterricht angeboten wird. Zahlreiche Schulen in Nordrhein-Westfalen bieten zudem schon den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht an, in dem katholische und evangelische Inhalte zusammen unterrichtet werden. Auch dieses Angebot wollen wir weiter ausweiten. Am Ende der Sekundarstufe I soll außerdem jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal eine Synagoge, eine Moschee und eine christliche Kirche besucht haben.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Ob und was Schüler*innen in NRW glauben, wird immer vielfältiger. Deshalb ist es wichtig, dass jede*r Schüler*in von der ersten Klasse an wirklich die freie Wahl hat, am konfessionellen Religionsunterricht teilzunehmen oder nicht. Ab der ersten Klasse soll flächendeckend Unterricht in Praktischer Philosophie angeboten werden. Wir wollen den Religionsunterricht im Diskurs mit den Religionsgemeinschaften – auf Basis des Grundgesetzes, in dem dieses Fach verankert ist – zu einem kooperativ-konfessionellen Unterricht weiterentwickeln, der auch den islamischen Religionsunterricht mit einbezieht und auch im Dialog und strukturell mit dem Fach Philosophie verbunden wird, z.B. in gemeinsamen Projekttagen, -wochen.

Antwort von Die Linke:

Gesellschaftspolitische, philosophische und ethische Fragen sollten in Schulen in einem gemeinsamen Unterrichtsfach thematisiert werden. Ein solcher religionsübergreifender Unterricht wäre ein wichtiger Beitrag zur Integration. Das Verbindende und das Kennenlernen verschiedener Weltanschauungen und Religionen sollte im Mittelpunkt stehen, nicht das Trennende. Bisher ist das Schulfach "Praktische Philosophie" in der 5. bis 10. Klasse bzw. Philosophie in der Oberstufe lediglich Ersatzfach für das Pflichtfach Religion. Die geltenden Philosophie-Lehrpläne waren viel besser geeignet für einen gemeinsamen Unterricht zum Thema Ethik, Religionen und Weltanschauungen. Wir fordern LER (Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde) als gemeinsames Schulfach.

Antwort der Piraten:

Zu den Kernaufgaben der Schulen gehören die Vermittlung von Wissen und Ethik, die Anleitung zu kritischem Denken und die Förderung sozialer Kompetenzen. Die Vermittlung von religiösen und politischen Inhalten führt dagegen häufig zur Intoleranz gegenüber Andersdenkenden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht in NRW an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen durch einen gemeinsamen weltanschaulich neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen.

Antwort von Die Humanisten:

Wir Humanisten fordern, den verpflichtenden bekenntnisorientierten Religionsunterricht bundesweit abzuschaffen, da er kaum mit Werten wie Meinungsfreiheit, Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, Religions- und Wissenschaftsfreiheit vereinbar ist. Stattdessen wollen wir einen gemeinsamen Ethikunterricht einführen, der ethisch-philosophische Bildung vermittelt und alle Religionen und Weltanschauungen neutral behandelt. Er kann ein starkes Instrument zur Wertevermittlung und zur Schulung von Toleranz sein.

2. Konfessionsschulen

NRW ist praktisch das einzige Bundesland, in dem Kinder an vielen öffentlich finanzierten Grundschulen nach ihrer Konfession getrennt unterrichtet werden. Gleichzeitig gibt es keine einzige bekenntnisfreie Schule, die die Verfassung doch auch vorsieht.
Was ist hier ihre Position?

Antwort der CDU:

Grundschulen sind in Nordrhein-Westfalen Gemeinschaftsschulen oder Bekenntnisschulen. Die Wahl der Schulart obliegt den Eltern. Bei einem Anmeldeüberhang kommt es zu einem Aufnahmeverfahren, das den Kindern mit einem entsprechenden Bekenntnis einen Vorrang einräumt. Die Bevorzugung der Kinder hängt mit dem Grundgesetz und der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen zusammen. Hierzu hat auch das Oberverwaltungsgericht NRW Stellung bezogen. Wir halten am grundgesetzlich verbürgten bekenntnisorientierten Religionsunterricht unter deutscher Schulaufsicht fest. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Schulformen auf Antrag konfessionell-kooperativen Religionsunterricht anbieten können. Diese Möglichkeit soll auch künftig erhalten bleiben.

Antwort der SPD:

In der Tat ist die Existenz von Bekenntnisschulen umstritten. Bislang gab es in NRW für eine Reform dieser Struktur aber keine parlamentarische Mehrheit. Grundsätzlich lehnen wir jede Form von Ausgrenzung ab und wir werden uns in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass es nicht mehr dazu kommt. Es ist inakzeptabel, dass stattlich finanzierte Schulen Kinder aufgrund ihrer religiösen Herkunft oder aufgrund einer Konfessionslosigkeit nicht aufnehmen.

Antwort der FDP:

Wir unterstützen die Schulvielfalt in Nordrhein-Westfalen und stehen für ein vielfältiges Schulangebot. Die Entscheidung über die Art der Schule liegt in den Händen der Eltern und der Kommune. Das begrüßen wir. Schulen in freier oder kirchlicher Trägerschaft sehen wir grundsätzlich als Bereicherung für unser Schulsystem. Wir halten es dennoch für geboten, unabhängig von der individuellen Trägerschaft das Prinzip "Kurze Beine, kurze Wege" stärker im Anmeldeverfahren zu berücksichtigen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Wir haben die Hürden zur Umwandlung von bekenntnisorientierten Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen zwar deutlich senken können, aber die Verankerung in der Landesverfassung konnte nicht geändert werden. FDP und CDU haben das nicht mitgetragen, somit kam bislang keine verfassungsändernde Mehrheit zustande. Die gesellschaftlichen Entwicklungen verändern die Ausganglage fortlaufend und müssen Grundlage für die politischen Schritte und rechtlichen Prüfungen sein, um die NRW-Verfassung und das Schulgesetz gemäß der gesellschaftlichen Realität zu ändern.

Antwort von Die Linke:

Die Finanzierung kirchlicher Kitas und Schulen durch den Staat als "Ersatzschulen" hat zur Folge, dass viele Kinder nicht die Möglichkeit haben, wohnortnah eine nicht-konfessionelle Kindertagesstätte oder Schule zu besuchen. Die kirchlichen Kitas und Schulen haben sich zu Instrumenten sozialer und kultureller Auslese entwickelt. Wir lehnen diese Spaltung in verschiedene Weltanschauungen in der Schule ab. Stattdessen setzen wir uns für ein gemeinsames integratives Lernmodell ein, gerade auch in den Fragen der Ethik und Religionskunde.

Antwort der Piraten:

Bekenntnisschulen sind Schulen in staatlicher Trägerschaft. Sie wurden nach dem Krieg nach damaligen religiösen Proportionen eingerichtet. Wir setzen uns dafür ein, dass die Umwandlung der Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen unterstützt und gefördert wird und geeignete Initiativen vom Land NRW finanziert werden.

Antwort von Die Humanisten:

Im Sinne eines säkularen Staates wollen wir langfristig erreichen, dass alle staatlich anerkannten Schulen in NRW in bekenntnisfreie Schulen umgewandelt werden. Hierbei unterstützen wir auch die Initiative "Kurze Wege für kurze Beine".

3. Islamverbände

Die Zusammenarbeit mit sehr konservativen Islamverbänden bzw. mit der vom türkischen Staat abhängigen DITIB beim Thema Religionsunterricht, besonders bei der Auswahl von Lehrkräften, schwächt liberale und säkulare Positionen innerhalb von muslimischen Gemeinschaften.
Was ist hier Ihr Standpunkt?

Antwort der CDU:

Neben der Vermittlung von Werten und religiösen Traditionen dient der Religionsunterricht der Aufklärung über die eigene Religion und schützt vor Fundamentalismus sowie vor religiös motivierter Abschottung. Mit einer großen parlamentarischen Mehrheit haben wir deshalb der Einführung des Religionsunterrichts für muslimische Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2012/2013 zugestimmt. Die wissenschaftliche Begleitung durch die Universität Duisburg-Essen zur Einführung des Unterrichts zeigt, dass der IRU die Integration fördert und die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Kompetenzbereichen stärkt. Wir haben uns mit der neuen Kommission für den IRU auch weiteren islamischen Verbänden geöffnet. In dieser Kommission wird beraten, wie zukünftig der islamische Religionsunterricht an den Schulen ausgestaltet und organisiert werden soll. Es werden weitere Verbände in dieser Kommission ein Mitspracherecht erhalten; bisher waren es nur vier Islamverbände. Grundsätzlich soll jeder Verband Mitglied des Gremiums werden können, wenn er ganz bestimmte Anforderungen erfüllt.

Antwort der SPD:

Jeden Einfluss einer ausländischen Regierung auf den hiesigen Religionsunterricht lehnen wir entschieden ab. Vor dem Hintergrund ist es richtig und wichtig, dass IRU-Lehrkräfte in Deutschland ausgebildet werden. Sollten Zweifel an der Verfassungstreue und/oder Unregelmäßigkeiten der DITIB im Rahmen ihrer Mitarbeit in der IRU-Kommission entstehen, müssen angemessene Konsequenzen, auch in Form einer Kündigung, gezogen werden. Diese Schritte scheuen wir nicht.

Antwort der FDP:

Wir begrüßen die Einführung des Islamischen Religionsunterrichts im Sinne einer offenen, toleranten Gesellschaft, der in unserer Regierungsverantwortung mit einem Kommissionsmodell zur Zusammenarbeit der islamischen Organisationen eingeführt wurde. Nach einem umfassenden Prüfungsprozess wurde entschieden, welche Organisationen die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit erfüllen. Unabdingbare Voraussetzungen dafür sind u.a.: Die islamische Organisation muss eigenständig und staatsunabhängig sein sowie die Verfassungsprinzipien achten. Die Mitglieder der Kommission müssen auch persönlich die Verfassungsprinzipien wahren. Das Kommissionmodell ist zudem ein offenes Modell: Das heißt, neue islamische Organisationen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können aufgenommen werden, bestehende Organisationen können aber auch ausscheiden, sollten sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Kommission fasst Beschlüsse mit der Mehrheit der Zahl ihrer Mitglieder. Liberale und säkulare Positionen sind innerhalb der Kommission gut repräsentiert und machen ihren Einfluss auf einen staatsunabhängigen Islamischen Religionsunterricht geltend.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Wir unterstützen den islamischen Religionsunterricht auf Grundlage unserer Verfassung. Er leistet einen wichtigen Beitrag für die Gleichberechtigung und Integration muslimischen Lebens. Dafür wird eine entsprechende akademische Ausbildung des Lehrpersonals in Deutschland, in unserem Fall in NRW, benötigt. Wir wollen die Stimmen liberaler Muslime und Musliminnen in der Kommission für islamischen Religionsunterricht stärken. Aus anderen Staaten gesteuerte Verbände gehören nicht in die Kommission.

Antwort von Die Linke:

Die Linke ist grundsätzlich für die Zusammenarbeit mit demokratischen Organisationen. Konkret sind wir gegen eine Zusammenarbeit mit DITIB.

Antwort der Piraten:

Wir setzen uns dafür ein, den konfessionellen Religionsunterricht in NRW an allen staatlichen und staatlich geförderten Schulen durch einen gemeinsamen weltanschaulich neutralen Ethik- und Weltanschauungsunterricht zu ersetzen. Ferner fordern wir die konsequente Trennung von Staat und Religion, und die strikte Neutralität des Staates gegenüber den verschiedenen Weltanschauungen und Religionen. Religionsfreiheit ist nicht nur die Freiheit, die eigene Religion selbst zu wählen und auszuüben, sondern auch frei von religiöser Bevormundung eines Glaubens zu leben.

Antwort von Die Humanisten:

Wir fordern ein Ende der Finanzierung von Islamverbänden aus dem Ausland. Zudem fordern wir die Abschaffung von Religionsunterricht.

4. Säkulare soziale Einrichtungen

Das Angebot an sozialen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Krankenhäusern oder z. B. auch Alten- und Pflegeeinrichtungen und manches mehr ist für säkulare Menschen vielerorts deutlich eingeschränkt, schwer erreichbar und manchmal gar nicht vorhanden.
Wie könnte das Angebot hier erweitert werden?

Antwort der CDU:

(Hinweis: Frage 4 und 5 wurden zusammen beantwortet.)

Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen müssen uneingeschränkten Zugang zu qualitativ guter Pflege, Gesundheits-, Kindertagesbetreuung und Bildung haben. Deshalb haben wir in den vergangenen fünf Jahren daran gearbeitet, dass in all diesen Bereichen eine zuverlässige finanzielle Basis vorzufinden ist. Finanzielle Mittel alleine reichen nicht aus. Deshalb werden wir uns auch in den kommenden Jahren für beste Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bei Betreuungs-, Pflege- und Lehrberufen einsetzen, damit Jobs in diesen Bereichen attraktiv sind. Für beide Seiten wollen wir flexible Lösungen anbieten, sodass jeder und jede das Bildungs-, Pflege- oder Betreuungsangebot findet, welches zu den individuellen Ansprüchen passt. Wir stehen für gleiche Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein – unabhängig von Religionszugehörigkeit und jeweiligem Arbeitgeber.

Antwort der SPD:

Egal ob in staatlicher oder kirchlicher Trägerschaft müssen alle Angebote der sozialen Einrichtungen allen Menschen unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts sowie ihrer Identitäten offen stehen. In Bezug auf die Schulen heißt dies, dass Bekenntnisschulen allen Kindern und Lehrkräften unabhängig ihres Bekenntnisses offen stehen müssen. Formal sind hierfür in NRW die rechtlichen Grundlagen geschaffen, es gilt jedoch zu prüfen, inwiefern diese auch in der Praxis rechtmäßig Anwendung finden.

Antwort der FDP:

Wir treten für eine Vielfalt kommunaler, gemeinnütziger und privater Träger bei sozialen Dienstleistungen ein. Im Bereich der Kinderbetreuung ergänzen private Anbieter und Betriebs-Kitas das Angebot. Diese Träger wollen wir gezielt unterstützen und sowohl organisatorisch als auch finanziell und stärker an die bisherigen Strukturen anbinden. Bürokratische Hürden, die mit der Gründung betrieblicher und betriebsübergreifender Betreuungseinrichtungen verbunden sind, wollen wir abbauen. Mit der Umsetzung der Reform der Krankenhausrahmenplanung vor Ort wollen wir zukunftsfähige Krankenhausstrukturen schaffen. Dabei wollen wir die Behandlungsqualität verbessern, indem wir komplexe Leistungen an besonders geeigneten Standorten konzentrieren, ineffiziente Doppelstrukturen in Ballungszentren reduzieren sowie Kooperationen fördern. Dabei sollte aber auch der Gedanke der Trägervielfalt berücksichtigt werden.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Wir begrüßen und unterstützen alle Konzepte zur kultursensiblen und pluralistischen Fortentwicklung von Angeboten und treten dafür ein, dass den Menschen möglichst plurale Angebote zur Verfügung stehen. Die Trägervielfalt muss in einer pluralen Gesellschaft gestärkt werden und innerhalb von Einrichtungen ebenso Pluralität respektiert und gewährleistet sein.

Antwort von Die Linke:

Staatlich finanzierte Einrichtungen der Daseinsvorsorge müssen aus Sicht der Linken weltanschaulich neutral agieren. Das Land NRW ist in der Pflicht, eine ausreichende Versorgung mit Plätzen in weltanschaulich neutralen Einrichtungen sicherzustellen. Eine Übergangslösung kann sein, säkulare Träger als den Konfessionsgemeinschaften gleichgestellte Körperschaften öffentlichen Rechts anzuerkennen, wie das z.B. in Berlin mit dem Humanistischen Verband erfolgt ist.

Antwort der Piraten:

Der religiöse Bevölkerungsanteil in NRW nimmt immer weiter ab. Wir wollen sicherstellen, dass für jeden Menschen in NRW eine öffentliche, das heißt nicht konfessionell gebundene Schule beziehungsweise Kindergärten, Krankenhäuser und Seniorenheime in nicht kirchlicher Trägerschaft in zumutbarer Entfernung liegt.

Antwort von Die Humanisten:

Die Trägerschaft von sozialen Einrichtungen ist den Kirchen zu entziehen und in die öffentliche Hand zu übertragen. Ohnehin stellt die Kirche nur 1,8% des Budgets dieser Einrichtungen zur Verfügung. Dadurch wird das Angebot für säkulare Menschen stark erweitert.

5. Kirchliches Arbeitsrecht

Viele religiös nicht gebundene Menschen werden am Arbeitsmarkt in Branchen diskriminiert, in denen Kirchen als Arbeitgeber dominieren, die aber ganz oder überwiegend öffentlich finanziert werden. Arbeitnehmerrechte werden teils massiv eingeschränkt.
Wie wollen Sie diese Benachteiligungen abbauen?

Antwort der CDU:

(Siehe Hinweis bei Frage 4.)

Antwort der SPD:

Die Rechtsprechung und die gesellschaftlichen Entwicklungen lassen den Schluss zu, dass sich kirchliche Arbeitgeber darauf einstellen müssen, dass das kirchliche Arbeitsrecht nach und nach so anzupassen ist, dass die Kirchen sich mehr und mehr einem "normalen Arbeitgeber" annähern. Für die Betroffenen und die Rechte der Beschäftigten ist das von Vorteil. Weiterhin möglich sein sollten jedoch Abweichungen vom allgemeinen Arbeitsrecht im Bereich Verkündigung.

Antwort der FDP:

Ein zeitgemäßes kirchliches Arbeitsrecht muss die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen. Das müssen die kirchlichen Arbeitgeber berücksichtigen und einen Wandel einleiten: Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dürfen im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts bestimmte berufliche Anforderungen festlegen. Diese Vorgaben müssen aber auf die beruflichen Tätigkeiten beschränkt sein. Der persönliche Lebensbereich der Arbeitnehmer darf nicht berührt werden. Wir wollen daher prüfen, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben davon ausgenommen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Koalitionsfreiheit und Streikrecht sind als soziale Grundrechte für Arbeitnehmer auch in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft zu gewährleisten. Sie sind mit einem Tendenzschutz und dem kirchlichen Recht auf Selbstordnung und Selbstverwaltung vereinbar. Der Regelungsgehalt von § 112 Personalvertretungsgesetz und § 118 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz muss geändert werden. § 9 Abs. 1 AGG ist zu reformieren, um den Schutz der Privatsphäre und die freie Entfaltung der Persönlichkeit von Mitarbeiter*innen in kirchlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Die arbeitsrechtliche Privilegierung kirchlich, religiös oder weltanschaulich geprägter Arbeitgeber gegenüber ihren Beschäftigten soll auf den Tendenzschutz beschränkt werden. Außerdienstliches und privates Verhalten eines Beschäftigten einer Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, dessen Tätigkeit nicht den Bereich der Verkündigung umfasst, darf keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen haben.

Antwort von Die Linke:

Aus Sicht der Linken soll das gleiche Arbeitsrecht für alle Beschäftigten gelten. Das kirchliche Sonderarbeitsrecht gehört abgeschafft. Die Rechte von Geschiedenen und Wiederverheirateten, von Menschen mit unterschiedlichen religiösen Hintergründen und die Rechte von schwulen und lesbischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen müssen gestärkt werden. Der Staat hat hier eine Schutzverantwortung gegenüber allen Bürger:innen. Ein landespolitisch umsetzbarer erster Schritt ist, die öffentliche Förderung an Gleichstellung der Arbeitnehmer:innen zu binden. Das lässt sich in dem verbesserten Tariftreue- und Vergabegesetz regeln, das Die Linke fordert.

Antwort der Piraten:

In allen kirchlichen Einrichtungen müssen die Betriebsverfassungsgesetze, die Personalvertretungsgesetze und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in vollem Umfang Anwendung finden. Insbesondere dürfen die Rechte der nicht verkündungsnahen Beschäftigten in diesen Einrichtungen nicht beschnitten werden. Die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder die private Lebensführung Einzelner darf kein Diskriminierungsgrund und kein Entlassungsgrund sein für Beschäftigte, die keine Tendenzträger:innen sind. Deshalb sprechen wir uns auf Bundesebene dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und § 9 des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten.

Antwort von Die Humanisten:

Der "Dritte Weg" des kirchlichen Arbeitsrechts soll aufgehoben werden. Die Anwendung staatlichen Arbeitsrechts, das im Gegensatz zum kirchlichen Arbeitsrecht Arbeitskampf und Betriebsräte vorsieht, soll soziale Gerechtigkeit für Arbeitnehmer in kirchlichen Institutionen sicherstellen. Religionsgemeinschaften sollen nicht besser gestellt sein als andere Arbeitgeber.

6. Kirchenaustritt

Die meisten Menschen hierzulande werden durch Kindstaufe zu Kirchenmitgliedern.
Wie will Ihre Partei das Verfahren des Kirchenaustritts entbürokratisieren, bei gleichzeitigem Wegfall der Gebührenschranke, damit auch Ärmeren dieses Grundrecht nicht verwehrt wird?

Antwort der CDU:

Wir setzen uns für die grundgesetzlich garantierte Religions- und Weltanschauungsfreiheit aller Menschen ein. Diese Freiheit verstehen wir im positiven Sinne. Als Volkspartei ist es für uns selbstverständlich, mit allen gesellschaftlichen Gruppen im Dialog zu stehen und alle relevanten Interessenvertretungen und deren Anliegen zu berücksichtigen, solange sie sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen. Bereits in den vergangenen fünf Jahren haben wir uns in allen Bereichen und Sektoren für den Bürokratieabbau eingesetzt. Alleine mit den Entfesselungspaketen konnten rund 150 Maßnahmen zur Entbürokratisierung umgesetzt werden. Auch in den kommenden fünf Jahren werden wir uns für eine Verschlankung bürokratischer Verfahren sowie moderner Kommunen und die digitale Verwaltung im Sinne alle Bürgerinnen und Bürger sowie im Sinne der Effizienz der Verwaltungsarbeit einsetzen.

Antwort der SPD:

Wir wollen, dass der Staat für Kirchenaustritte keine Hürden aufbaut, aber ein geordnetes Verfahren sicherstellt. Ob dies besser über die Kommunen anstelle der Amtsgerichte, online und persönlich erfolgt oder wie die Kosten aufgeteilt werden, das wollen wir mit den Beteiligten besprechen.

Antwort der FDP:

Im deutschsprachigen Raum übernimmt die Verwaltung neben ihren staatlichen Aufgaben auch die Bearbeitung der Kirchenein- und -austritte. Die zunehmende Zahl an Kirchenaustritten stellt eine Belastung für die Verwaltung dar und führt zu langen Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger. Wir wollen deshalb diesen Bereich digitalisieren und damit beschleunigen. Die Kirchenaustrittsgebühr wollen wir abschaffen. Wir sprechen uns zudem, aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und des Schutzes des Einzelnen, für eine Beweislastumkehr fünf Jahre nach dem Kirchenaustritt zugunsten der Austretenden aus. Die Beweispflicht der unterstellten, noch andauernden Mitgliedschaft soll dann nicht mehr beim Ausgetretenen, sondern bei der Kirche liegen.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Wir unterstützen das Anliegen, die Kirchenaustrittsgebühr und mit dem Austritt einhergehende bürokratische Hürden abzuschaffen.

Antwort von Die Linke:

Aus der juristischen Institution einer Glaubensgemeinschaft auszutreten muss analog dem Austritt aus Vereinen unkompliziert und unbürokratisch möglich sein. Eine formlose Erklärung gegenüber der betreffenden Institution muss dafür ausreichen. Gebühren für einen Austritt gehören abgeschafft.

Antwort der Piraten:

Wir sprechen uns für die Abschaffung der von CDU/FDP im Jahr 2006 eingeführten Kirchenaustrittsgebühr aus. Wie bei Kircheneintritten sollen die dem Staat entstehenden Kosten durch die Kirchen erstattet werden.

Antwort von Die Humanisten:

Ein Kirchenaustritt sollte jederzeit, online oder im Amtsgericht kostenlos möglich sein.

7. Religiöse Neutralität

Ein demokratischer Staat, der die Religionsfreiheit schützt, muss auf seine religiös-weltanschauliche Neutralität besonderen Wert legen.
Wie stehen Sie zur Säkularisierung des öffentlichen Lebens – genannt seien hier z. B. Glockenläuten, Muezzinruf oder auch die Besetzung des Rundfunkrats?

Antwort der CDU:

Wir setzen uns für die grundgesetzlich garantierte Religions- und Weltanschauungsfreiheit aller Menschen ein. Diese Freiheit verstehen wir im positiven Sinne. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens sowie religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Wir stehen zu den Grundrechten und sind uns unserer Verantwortung bewusst, dieses Grundrecht zu sichern und zu verteidigen. Die bewährte Zusammenarbeit mit den Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie jüdischen und islamischen Gemeinden werden wir unvermindert fortsetzen. Dabei werden wir uns auch dafür einsetzen, dass alle Religionsgemeinschaften und die Bürgerinnen und Bürger voller Respekt füreinander weiter friedlich zusammenleben und ihre Belange und Interessen gehört und wertgeschätzt werden.

Antwort der SPD:

Wir stehen als SPD zur Religionsfreiheit, die unser Grundgesetz garantiert. Ob und in welchem Umfang hierzu zum Beispiel Muezzin-Rufe gehören, muss deshalb jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten mit allen Beteiligten besprochen und gemeinsam abgestimmt werden und sollte nicht im Alleingang durchgesetzt werden. Bei der Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrates werden wir dafür Sorge tragen, dass die gesamte gesellschaftliche Breite der Interessen weitgehend widergespiegelt wird, und dabei auch gesellschaftlich relevante Gruppen berücksichtigen, die bislang nicht oder nicht mehr im Rundfunkrat vertreten sind. 2021 haben wir dazu auch einen Änderungsantrag zum WDR-Gesetz eingebracht, der leider abgelehnt wurde (Drs. 17/13558).

Antwort der FDP:

Wir verteidigen die Religions- und Gewissensfreiheit. Die individuelle Freiheit, einen religiösen Glauben persönlich zu leben und öffentlich zu bekennen oder dies auch nicht zu tun, gehört zu unseren Grundsätzen. Der Staat darf aus unserer Sicht keine Definitionshoheit über religiöse Werte in der Gesellschaft beanspruchen. Er darf einzelne religiöse Traditionen nicht privilegieren, ebenso wie er umgekehrt auch nicht eine rein laizistische Haltung privilegieren kann. Wir halten bei Gremien wie beispielsweise Rundfunkräten, die in ihrer Zusammensetzung gesellschaftliche Gruppen abbilden sollen, eine ausreichend pluralistische Besetzung für notwendig. Bezüglich des Muezzinrufs würde eine pauschale Entscheidung den örtlich unterschiedlichen Begebenheiten in den Städten und Gemeinden in NRW nicht gerecht. Die Entscheidung muss vor Ort politisch erörtert und in einem gemeinsamen Verständnis getroffen werden.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Das WDR-Gesetz wurde von der schwarz-gelben Koalition so verändert, dass die Beteiligung von Konfessionslosen nicht mehr gegeben ist. Die gesetzliche Grundlage muss wiederhergestellt werden. Die bisherige Rechtsprechung sieht liturgisches Läuten in der Regel als rechtlich zulässig an, anderes Läuten wie z.B. das Zeitschlagen unterliegt keinem rechtlichen Sonderstatus und ist gemäß der rechtlichen Vorgaben zur Lärmminderung zu bewerten.

Antwort von Die Linke:

Die Linke setzt sich für eine Gleichbehandlung aller weltanschaulichen Gemeinschaften ohne Wenn und Aber ein. Das gilt für die Beschallung des öffentlichen Raums ebenso wie für die Besetzung des Rundfunkrates.

Antwort der Piraten:

Wir wollen den Sonderstatus von Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften als Körperschaft öffentlichen Rechts beenden und diese stattdessen nach dem allgemeinen Vereinsrecht behandeln. Das Kirchenrecht darf in der Rechtsprechung nur in dem Rahmen berücksichtigt werden, in dem auch Satzungen von Vereinen berücksichtigt werden. Gesetze, die einem besonderen Schutz von Glaubensgemeinschaften dienen und somit eine Gleichberechtigung verhindern, wollen wir abschaffen. Da keine Staatskirche existiert, setzen wir uns dafür ein, Religionsgemeinschaften in staatlichen wie auch internationalen Gremien konsequent als Nichtregierungsorganisationen (NGO) einzustufen. Entsprechend fordern wir, dass Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in Rundfunkräten genauso behandelt werden, wie andere gesellschaftlich relevante Gruppen und NGO. Außerdem fordern wir die Streichung jeglicher Gottesbezüge in der Verfassung, den Gesetzen und Verordnungen des Landes. Religiöse Symbole sollen aus allen staatlichen Einrichtungen entfernt und staatliche Gebäude nicht weiter eingesegnet werden. Ebenso sind religiöse Handlungen bei staatlichen Veranstaltungen zu unterlassen. Eidesformeln sind grundsätzlich neutral zu fassen. Wir setzen uns für die Änderung der Feiertagsgesetze ein: Religiöse Sonderrechte sollen aus diesen herausgestrichen werden und damit auch für die Abschaffung des Tanzverbotes an den sogenannten stillen Feiertagen.

Antwort von Die Humanisten:

Religiöse Gemeinschaften sollten keine Sonderrechte haben und sich an bestehende Lärmschutzrechte halten. Der Rundfunkrat sollte sich der demographischen Verteilung der Bevölkerung anpassen.

8. Staatsleistungen

Den nun schon über 100 Jahre alten Verfassungsauftrag, die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, ist Ihnen ein Anliegen?
Wie sollte das Land NRW Ihrer Ansicht nach das Vorhaben vorantreiben? Haben sich nach so langer Zeit weitere Ablösezahlungen nicht erübrigt?

Antwort der CDU:

Vor über 220 Jahre wurde der kirchliche Herrschaftsbesitz im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses säkularisiert und weltlich eingezogen. Seit gut 102 Jahren, seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919, besteht der Verfassungsauftrag, die dafür fälligen Staatsleistungen abzulösen. Wir stehen dafür, diesen Auftrag auf den entsprechenden Ebenen ernst zu nehmen. Der Staat muss hier die Rolle des neutralen Maklers, als die des Zahlmeisters erfüllen. Dabei gilt es die Höhe der Ableistungen, Gewichtung zwischen Land und Bund sowie ggf. regionale Differenzierungen mit allen Beteiligten zu diskutieren.

Antwort der SPD:

Wir werden uns an dem im Koalitionsvertrag im Bund zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbarten Prozess beteiligen, in dem eine einvernehmliche Lösung zwischen Bund, Ländern und Kirchen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen erarbeitet werden soll.

Antwort der FDP:

Wir wollen das Staatskirchenrecht zu einem Religionsverfassungsrecht weiterentwickeln. Es soll einen passenden rechtlichen Status bieten für alle Religionsgemeinschaften, die das Gleichheitsgebot und die Glaubensvielfalt, die Grundrechte sowie die Selbstbestimmung ihrer Mitglieder anerkennen. Im Zuge dessen muss der Verfassungsauftrag der Ablösung der Staatsleistungen vollzogen werden. Dazu bedarf es eines intensiven Dialoges mit den Ländern, Landeskirchen und Diözesen, den wir gerne begleiten werden.

Antwort von Bündnis 90/Die Grünen:

Der seit über hundert Jahren bestehende Verfassungsauftrag, dass die Staatsleistungen abgelöst werden, wurde bisher nicht erfüllt. Die Umsetzung ist damit mehr als überfällig. Schon in der letzten Legislaturperiode wollten wir Grüne, FDP und die Linkspartei die Ablösung der Staatsleistungen im Bund auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf ist an der Union gescheitert. Als erste Regierung in der Bundesrepublik überhaupt hat die Ampel das Vorhaben in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen und will den Verfassungsauftrag endlich umsetzen. Damit wird der Prozess auch in NRW für die zeitnahe Ablösung beschleunigt. Unter Rot-Grün wurde ab 2010 landesseitig die Entflechtung schon angegangen, u.a. mit der Auflösung von Schul- und Studienfonds.

Antwort von Die Linke:

Die Erfüllung des Verfassungsauftrages der Ablösung der Staatsleistungen ist mehr als überfällig. Stattdessen überweisen die Bundesländer weiterhin rund eine halbe Milliarde Euro jährlich an die großen Kirchen. Die Bundesregierung muss endlich konkrete Schritte zur Umsetzung des Verfassungsauftrags einleiten. Möglich ist, die Ablösung wie eine Sozialisierung von Eigentum im Sinne des Grundgesetzes Artikel 14 (Enteignung) und 15 (Vergesellschaftung) zu behandeln. Dann würde eine Ablösesumme unter "gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Betroffenen" festgelegt werden. Dieser Preis muss nicht dem vollen Wert entsprechen. Die Fraktion Die Linke im Bundestag hat bereits 2012 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit der diese Ablösung der Staatsleistungen erfolgen könnte. Dies scheiterte an den Stimmen der GroKo.

Das Land NRW sollte unverzüglich Schritte einleiten, um die mit dem Land NRW bestehenden Verträge unverzüglich in diesem Sinne abzulösen und eine Bundesratsinitiative anschieben, dieses Projekt auch auf Bundesebene voranzutreiben.

Antwort der Piraten:

Wir sprechen uns für eine zeitnahe Abschaffung aller Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften aus. Wie vom Grundgesetz gefordert, soll die Ablösung mit einem Landesgesetz durchgeführt werden. NRW soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass alle Länder und der Bund eine gemeinsame Kommission unter Hinzuziehung aller Beteiligten einrichten, die den Wert der verstaatlichten, kirchlichen Besitztümer und der bisher ausgezahlten Entschädigungsleistungen an die beiden Kirchen ermittelt und einen Vorschlag für eine abschließende Entschädigungszahlung erarbeiten soll.

Antwort von Die Humanisten:

Wir wollen endlich den 100 Jahre alten Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen erfüllen. Diese sind unverzüglich und ohne Abschlagszahlungen einzustellen. Wir wollen die staatliche Finanzierung kirchlicher Würdenträger und theologischer Fakultäten beenden.

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