Humanistische Union sieht nach BVG-Entscheidung zum BKA-Gesetz umfassenden Reformbedarf

Jetzt sind die Gesetzgeber in Bund und Ländern gefordert

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"BND an die Kette" - Aktion im September 2015
"BND an die Kette" - Aktion im September 2015

BERLIN. (hu) In seiner am 20. April 2016 ergangenen Entscheidung zum BKA-Gesetz (1 BvR 966/09) hat das Bundesverfassungsgericht zahlreiche Mängel beim Schutz der Intimsphäre, beim Rechtsschutz und der Datenschutzkontrolle sowie den Regeln für die Datenübermittlung festgestellt. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt (HU), dass das Gericht präzisere Vorgaben für den Schutz des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung gemacht und erstmals Regeln für die Datenübermittlung an ausländische Stellen aufgestellt hat.

Mit seiner Entscheidung formulierte das Gericht grundsätzliche Vorgaben für die internationale Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden, die auch bei der geplanten Neuregelung der geheimdienstlichen Überwachung durch den BND zu beachten sind. Die HU wird die Grundsatzentscheidung des Gerichts im Rahmen einer Fachtagung umfassend auswerten.

Beim Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bemängelte das Gericht, dass dieser nur innerhalb des Wohnraums (nicht aber bei intimen Gesprächen im Auto oder im Wald) und nur bei sogenannten Lauschangriffen bzw. Online-Durchsuchungen (bspw. aber nicht für V-Leute) gesetzlich geregelt sei. Zudem ordnete das Gericht an, dass die Entscheidung über die Verwertung der sensiblen Daten von einer gegenüber dem BKA unabhängigen Stelle zu fällen sei.

HU

Dazu erklärt Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der HU: "Es ist zu begrüßen, dass die Richterinnen und Richter ihren Anspruch auf einen effektiven Schutz der Intimsphäre durch präzisere Vorgaben zu dessen Umsetzung unterstreichen. Die Folgen der heutigen Entscheidung gehen weit über die Verfassungswidrigkeit des BKA-Gesetzes hinaus. Nach den Maßstäben dieses Urteils sind auch alle Polizei- und Verfassungsschutzgesetze der Länder sowie die Strafprozessordnung verfassungsrechtlich unzulänglich, weil sie den Kernbereich privater Lebensgestaltung unzureichend schützen."

Heimliche Datenerhebungen nach diesen Gesetzen dürften ab sofort nur noch unter Beachtung der heute aufgestellten Grundsätze durchgeführt werden. "Jetzt sind die Gesetzgeber in Bund und Ländern gefordert, endlich verfassungsgemäße Zustände herzustellen." Die Humanistische Union weist seit vielen Jahren darauf hin, dass es ein Gebot der Menschenwürde ist, allen Menschen einen höchstpersönlichen Rückzugsraum zu gewähren, der in jedem Fall frei von staatlicher Überwachung bleiben muss.

In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht auch zahlreiche Vorschriften zur behördeninternen Weiternutzung der Daten für andere Zwecke, zur Weitergabe der vom BKA erhobenen Daten an Strafverfolger und Geheimdienste sowie zur Übermittlung an ausländische Stellen für verfassungswidrig erklärt. "Es ist ein gutes Zeichen, dass das Bundesverfassungsgericht in Zeiten eines zunehmend entgrenzten 'Kriegs gegen den Terror' mit seinem Urteil der beliebigen Nutzung und Weitergabe von Daten Einhalt gebieten will", so Rosemarie Will vom Bundesvorstand der HU. Inwiefern die dafür vom Gericht formulierten Regeln ausreichend sind, müsse eine genauere Analyse des Urteils zeigen.

Bereits auf den ersten Blick mache die Entscheidung jedoch deutlich, dass die massenhafte Weitergabe von Überwachungsdaten, wie sie der BND im Ausland praktiziere, nach den heute formulierten Grundsätzen des Gerichts unzulässig ist. "Den Richterinnen und Richtern ist uneingeschränkt zuzustimmen wenn sie klarstellen, dass die Regeln der inländischen Datenerhebung und -verarbeitung nicht durch einen Austausch mit ausländischen Sicherheitsbehörden unterlaufen werden dürfen. Das gilt nicht nur für das BKA, sondern mehr noch für den Bundesnachrichtendienst", bekräftigt Will.

Die angekündigte Reform der BND-Auslandsüberwachung sollte daher noch einmal eingehend überprüft werden. "Eine einfache Legalisierung der bisherigen Praxis der massenhaften Datenübermittlung an ausländische Geheimdienste ist nach der heutigen Entscheidung nicht mehr möglich."