NRW-Justizministers Peter Biesenbach (CDU) beachtenswerter Vorschlag

Justizministerkonferenz will staatliche Neutralität stärken

Die NRW-Landesregierung (CDU/FDP) setzt sich bei der 89. Justizministerkonferenz der 16 Bundesländer für ein "Maßnahmenpaket" zur Förderung religiöser und weltanschaulicher Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung ein. Der hpd hat das Eckpunktepapier eingesehen und darin gute Vorschläge des NRW-Justizministers Peter Biesenbach (CDU) zur Ausgestaltung der staatlichen Neutralität im Öffentlichen Dienst gefunden.

Die schwarzgelbe NRW-Landesregierung hatte am 27. Februar 2018 "Eckpunkte zur Förderung religiöser und weltanschaulicher Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal" gebilligt. NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) meldete dieses Thema nun zur Koordinierung mit seinen Länderkollegen auf der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JUMIKO) an, die am 6. und 7. Juni 2018 in Eisenach stattfindet. Die JUMIKO dient der Koordinierung und Abstimmung aktueller justiz- und rechtspolitischer Vorhaben in den Ländern. Als Forum des ständigen Meinungs- und Erfahrungsaustauschs dient die Konferenz der Gestaltung des zukünftigen justiz- und rechtspolitischen, insbesondere auch gesetzgeberischen Handelns auf Länder-, Bundes- und Europaebene.

NRW-Eckpunktepapier

Das NRW-Eckpunktepapier liegt dem hpd vor. Darin heißt es einleitend: "Der Staat ist durch das Grundgesetz zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Insofern hat er auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten. Er darf sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren und muss das Recht des Einzelnen respektieren, von Bekundungen einer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung verschont zu werden. Schafft der Staat eine Lage, der sich der Einzelne nicht entziehen kann, so hat er sie – zugunsten der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit – von religiösen und weltanschaulichen Bekundungen frei zu halten."

Durch ein gesetzgeberisches Maßnahmenpaket auf Landes- und Bundesebene will NRW einen Beitrag leisten, um den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf staatliche Neutralität in der Justiz zu erfüllen, und eine offene Kommunikation während der Gerichtsverhandlung zu ermöglichen.

Deshalb soll durch ein "bereichsspezifisches Landesneutralitätsgesetz" sichergestellt werden, dass alle Justizangehörigen im Gerichtssaal und bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit unmittelbarem Bürgerkontakt neutrale Kleidung tragen. Das für Berufsrichterinnen und Berufsrichter geltende Mäßigungsgebot soll dahingehend konkretisiert werden, dass religiöse oder weltanschauliche Kleidung im Gerichtssaal (ausdrücklich) verboten wird. Auch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie die in der Justiz tätigen Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten würden davon erfasst.

Durch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes – eines Bundesgesetzes – soll zudem sichergestellt werden, dass sämtliche Personen im Gerichtssaal ihr Gesicht während der Gerichtsverhandlung weder ganz noch teilweise verdecken. Adressiert werden sollen neben Verfahrensbeteiligten (Parteien, Zeugen, Sachverständige, Rechtsanwälte) auch Zuhörerinnen und Zuhörer. Bereits die Anwesenheit einer vollverschleierten Person auf der Besucherbank könne dazu führen, dass Verfahrensbeteiligte sich nicht so frei, ausführlich und sachgerecht erklären können, wie es zur wahrheitsgemäßen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nötig ist und wie sie es selbst gern möchten.

Die säkularen Gruppen auch aus den NRW-Oppositionsparteien hatten den Beschluss des NRW-Kabinetts begrüßt. Die "Säkularen Grünen" fordern darüber hinaus, dass ein solches Neutralitätsgesetz nicht auf den Bereich der Justiz beschränkt sein solle, sondern alle staatlichen Institutionen umfasst, d.h. auch für Justizvollzug, Bundeswehr, Polizei, Universitäten, Schulen und Kindergärten gilt. Sie sagen: "Religiöse und weltanschauliche Symbole haben in öffentlichen Gebäuden keinen Platz."

Soweit geht die Initiative der NRW-Landesregierung nicht, da sie "nur" auf die Gerichte beschränkt ist. NRW beabsichtigt, dass nach der 89. JUMIKO das Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung durch Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes von NRW zum Gegenstand einer Bundesratsinitiative gemacht wird. "NRW startet damit eine der wichtigsten Initiativen der letzten Jahre zur weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates. Das ist ein wichtiger Schritt, denn eine länderübergreifend harmonisierte Position ist für den Öffentlichen Dienst dringend erforderlich", urteilt die Juristin Jacqueline Neumann vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), das sich für eine säkulare Rechtspolitik einsetzt.

Berliner Neutralitätsgesetz

Die Regelungen des Berliner Neutralitätsgesetzes aus dem Jahr 2005 werden von verschiedenen säkularen Gruppen als Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung der staatlichen Neutralität im Öffentlichen Dienst empfohlen. Zahlreiche Befürworter haben sich in der Initiative "Pro Neutralitätsgesetz" zusammengeschlossen. Einige Mitglieder der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung, darunter der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) sehen jedoch das Neutralitätsgesetz im Konflikt mit dem Grundgesetz und wollen es entkernen, andere wie die Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) setzen sich dafür ein, an der Neutralität der Schulen "mit aller Konsequenz festzuhalten". In den Regierungsparteien herrscht ein gemischtes Bild, was einstweilen den Ausgang der NRW-Initiative unklar bleiben lässt. Allerdings wurde Ende Mai das Neutralitätsgesetz durch das Berliner Arbeitsgericht gestärkt, als erneut Klagen von muslimischen Kopftuchträgerinnen abgewiesen wurden.

Berlin wird auf der 89. JUMIKO durch den Justizsenator Behrendt vertreten. Es wäre ein Treppenwitz im weltanschaulich-neutralen Staat, wenn ausgerechnet das Bundesland Berlin, dessen Gesetz als positives Beispiel für weltanschaulich-religiöse Neutralität Schule in anderen Ländern machen soll, sich nun gegen eine entsprechende Mehrheit der Neutralitätsbefürworter unter den Justizministern stellt. Die Beschlüsse der JUMIKO werden veröffentlicht, das Abstimmverhalten der Mitglieder der JUMIKO nicht.