USA

(Keine) Hochzeitstorte für Homosexuelle

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Darf ein christlicher Konditor aus religiösen Gründen einem homosexuellen Paar das Backen einer Hochzeitstorte verweigern? Mehrere Verweigerungen dieser Art beschäftigen die US-amerikanische Justiz nun bereits seit Jahren.

2012 verweigerte der Konditor Jack Philipps aus Colorado einem schwulen Paar die Anfertigung einer Hochzeitstorte. Der Grund hierfür: Seine christliche Überzeugung. Da eine gleichgeschlechtliche Ehe in den Augen von Philipps seinem Glauben widerspricht, will er durch seine Handwerkskunst nicht dazu beitragen, ein solches Ereignis zu feiern. Bereits zuvor hatte sich Philipps geweigert, anzügliche Torten für Junggesellenabschiede oder Torten mit Halloween-Motiven herzustellen, da es sich bei Halloween um ein heidnisches Fest handelt. Auch Menschen, die mit einer Torte ihre Scheidung feiern wollten, bissen bei Philipps auf Granit.

Während Philipps Fall die Instanzen durchlief, folgten in mehreren US-amerikanischen Bundesstaaten weitere Torten-Verweigerungen. Denn das juristische Problem hinter der Verweigerung ist keinesfalls simpel. Laut dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung darf in den USA kein Gesetz erlassen werden, das die freie Religionsausübung verbietet:

"Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof."

Insbesondere religiös fundamentalistische Kräfte in den USA folgern daraus, dass der Staat sie bei der Ausübung ihrer Religion in keiner Weise behindern darf. Allerdings ist durch verschiedene gesetzliche Regelungen in den meisten – jedoch längst nicht allen – Bundesstaaten der USA auch die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung untersagt. Beim Streit um die Hochzeitstorten prallen nun beide Interessen aufeinander – das Interesse der freien Religionsausübung und das Interesse, nicht diskriminiert zu werden.

Hinsichtlich der Abwägung dieser Interessen ist die amerikanische Justiz zutiefst gespalten und Gerichte kommen regelmäßig zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Nachdem ihm ein Gericht in Colorado zunächst Recht gegeben hatte, da es die in der Verfassung verbriefte Freiheit der Religionsausübung höher bewertete als die Anti-Diskriminierungsgesetzgebung des Bundesstaats, beurteilte das Berufsgericht den Fall des Konditors aus Colorado genau andersherum und gab dem Hochzeitspaar Recht. Inzwischen liegt die Sache beim Supreme Court, dem Obersten Gerichtshof der USA. Ein christliches Konditoren-Ehepaar aus Oregon, das 2013 einem lesbischen Paar die Hochzeitstorte verweigert hatte, verlor ebenfalls Ende Dezember vor dem Berufungsgericht von Oregon und muss nun 135.000 US-Dollar Strafe zahlen. Im Fall einer Konditorin aus Kalifornien, die im vergangenen Sommer einem homosexuellen Paar eine Hochzeitstorte verwehrt hatte, weigerte sich dagegen der Richter jüngst, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die die Konditorin gegen ihre religiöse Überzeugung zum Anfertigen der Torte für das homosexuelle Paar gezwungen hätte.

So kurios das Streitobjekt scheint, so bedeutend ist das, worum es hinter den Schichten aus Sahne und Zuckerguss tatsächlich geht. Nämlich um die Frage, was höher zu gewichten ist: Menschenrechte oder religiöse Sonderrechte, die sich über Menschenrechte erheben. Wie sich der Supreme Court demnächst im Hochzeitstorten-Streit entscheiden wird, könnte daher richtungweisend für das zukünftige gesellschaftliche Miteinander in den USA sein.