Indien

Muslimische Sofortscheidung durch den Ehemann verboten

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Die muslimische Sofortscheidung kann auch per SMS ausgesprochen werden

Die indische Regierung hat einen Erlass verabschiedet, nach dem die muslimische "Sofortscheidung" Talāq verboten wird. Die Regierung setzt damit ein Urteil des Obersten Gerichts von vor einem Jahr um, welches die Rechte muslimischer Frauen durch diese Scheidungspraxis verletzt sah. Wer gegen den Erlass verstößt, hat mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen. Das Oberhaus des Parlaments ließ den Erlass zunächst durchfallen, während das Unterhaus ihn bestätigte. Einige muslimische Verbände kritisieren ihn als Einmischung in religiöses Recht.

Im muslimischen Ehe-Recht gibt es für den Mann einen einfachen Weg, um sich von seiner Frau scheiden zu lassen. Dazu bedarf es keines Trennungsjahres und umfangreicher juristischer Verhandlungen, sondern nur der dreifachen Aussprache einer Formel, in der die Frau verstoßen wird. Diese muslimische Art der Sofortscheidung nennt sich Talāq. Dieser kann auch per Telefon, Nachrichtendienst oder einfacher Veröffentlichung in einem der sozialen Medien erfolgen.

Das Oberste Gericht sah es bereits Ende 2017 als erwiesen an, dass durch diese vereinfachte Scheidung die Rechte der Frauen beschnitten werden. Justizminister Ravi Shankar Prasad begrüßt deshalb die aktuelle Regierungs-Entscheidung zum Verbot des Talāq und ruft die Opposition dazu auf, diese Entscheidung zu akzeptieren. Immerhin haben 22 Länder, inklusive der indischen Nachbarländer Pakistan und Bangladesh, diese Scheidungspraxis bereits verboten.

In Indien gehören etwa 13 % der Bevölkerung, ca. 170 Millionen Menschen, dem Islam an. Die Juristische Muslimische Vereinigung sieht den Talāq zwar ebenfalls als ungerecht an, verbittet sich jedoch jede gerichtliche Einmischung in religiöse Angelegenheiten. Fortschrittliche Muslim*innen kritisieren die Vereinigung für ihre Position. Muslimische Frauenrechtsgruppen machen seit Jahrzehnten Kampagnen gegen den Talāq.

Im Parlament feilscht die Opposition derzeit um eine Verringerung der Strafen und Veränderungen weiterer Modalitäten. Einige Anpassungen gab es bereits. So ist es nur der Ehefrau und Blutsverwandten möglich, einen Mann des Talāq zu beschuldigen. Vorher konnte jede Person eine Anzeige bei der Polizei dazu ausfüllen.

Zunächst gilt der Erlass nur für sechs Monate. Bis dahin muss auch das Parlament zustimmen, sonst läuft das Verbot aus. Immerhin gelten während der nächsten sechs Monate auch die bereits festgelegten Strafen. Dass diese notwendig sind, zeigt die Aussage Prasads, dass es seit dem Gerichtsbeschluss keine Änderung im Verhalten gegeben habe und 201 "Schnellscheidungen" dokumentiert wurden.

Immer noch nehmen Religionsgemeinschaften weltweit für sich in Anspruch, über den Gesetzen der Staaten zu stehen und in Fragen von Familie und Ehe die erste Instanz zu sein.