Ministerpräsident Kretschmann betont Wahrung der "christlichen Überlieferung"

Tanzverbot bedarf an einigen Stellen einer Überprüfung

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KONSTANZ. (hpd) Jährlich führt der Karfreitag mit seinem Tanzverbot nicht nur im "Ländle" zu Diskussion und Protest: In einem Antwortschreiben an die "Humanistische Alternative Bodensee" (HABO) betonte der baden-württembergische Ministerpräsident nun nochmals, dass prinzipiell an der Regelung festgehalten werde.

Ohne weiter auf diesen konkreten Eingriff in die Grundrechte der Bürger an sich einzugehen, unterstreicht das Staatsministerium in seinem Schreiben die Bedeutung der Sonn- und Feiertage als "geschützte Tage der seelischen Erhebung aller – unabhängig ihrer religiösen Gesinnung".

Zusätzlich verweist die Landesregierung in Stuttgart darauf, dass die Landesverfassung in Artikel 3 darauf abziele, "die christliche Überlieferung zu wahren", wonach sich das Feiertagsgesetz richte. Im Artikel 3, Absatz 1 heißt es wörtlich: "Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage stehen als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung unter Rechtsschutz. Die staatlich anerkannten Feiertage werden durch Gesetz bestimmt. Hierbei ist die christliche Überlieferung zu wahren."

Das Tanzverbot erinnere an eine "Atmosphäre gemeinschaftlicher Ruhe", allerdings, so gibt der Ministerpräsident zu bedenken, bedürfe die in Baden-Württemberg "sehr weitreichende" Vorgabe "an einigen Stellen einer Überprüfung". Diese habe er aber bereits eingeleitet.

Der Sprecher der HABO, Dennis Riehle, sieht die Aussagen aus dem Staatsministerium allerdings kritisch: "Man erkennt eindeutig, wie der Ministerpräsident in seiner Amtszeit einen erheblichen Balance-Akt hinlegt, um einerseits seiner eigenen christlichen Überzeugung und den gleichgesinnten Wählern gerecht zu werden. Andererseits versucht er mühsam winzige Annäherungen an die, die nicht gläubig sind. Problematisch ist vor allem sein Denken, wonach man 'seelische Erhebung' für alle durch Kirchen und Staat verordnen kann. Solch eine Argumentation ist nur auf Grundlage einer völlig überholten Landesverfassung möglich, deren Änderung wir schon seit langem einfordern."

 


Foto: Screenshot aus dem hpd-Video “Tanzgebot 2015”
Pressemitteilung der HABO vom 29. April 2015