Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt werden. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung. Anmeldeschluss ist am morgigen Abend.
Das im Mai 1871 verkündete Reichsstrafgesetzbuch enthielt erstmals den Paragraphen 218, welcher den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zur Straftat erklärte. Der Straftatbestand überdauerte Bemühungen um Entkriminalisierung in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik der 1970er Jahre. Im Zuge der Deutschen Einheit konnte sich die seit 1972 in der DDR geltende Fristenregelung nicht als gesamtdeutsches Modell durchsetzen. Durch internationale Entwicklungen, die Kriminalisierung von Ärzt*innen und die sich zunehmend verschlechternde Versorgungslage beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch steht der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches wieder im Licht der Öffentlichkeit.
Der 150. Jahrestag des frauen- und gesundheitspolitisch sowie gesamtgesellschaftlich immer wieder heftig diskutierten Paragraphen ist Anlass für einen Fachkongress, der dazu einlädt, sich aus sozialwissenschaftlicher, juristischer, historischer, medizinischer, politischer, praktischer und der Perspektive von Betroffenen kritisch mit Paragraph 218 auseinanderzusetzen und Hintergründe seines Ent- und Bestehens herauszuarbeiten. Neben einem historischen Abriss, welcher die Regelung in den Kontext von Politik und sozialen Bewegungen setzt, werden aktuelle Fragestellungen und Probleme in Deutschland Gegenstand von Vorträgen, Gesprächen und Workshops sein. Dabei wird es insbesondere um die Frage gehen, welche Auswirkungen die Verortung von Paragraph 218 im Strafgesetzbuch auf den Zugang von Frauen* zum Schwangerschaftsabbruch hat. Mit der Einbeziehung von menschenrechtlichen und internationalen Entwicklungen öffnet sich der Blick über Deutschland hinaus.
Ziel ist es, die Kriminalisierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft auf den Prüfstand zu stellen, alternative Regelungen zu diskutieren und den politischen Willen zu stärken, sich für die Realisierung der reproduktiven Rechte von Frauen* in Deutschland einzusetzen. Enden wird der Kongress mit einer
Abschlusserklärung, in der es um die Frage geht: Wie weiter in Deutschland?
Der Kongress findet am 27. und 28. August 2021 im Online-Format statt.
Anmelden kann man sich bis Dienstag, 24. August 2021, 20 Uhr hier.