Europäische Kommission fordert Personalausweis mit Fingerabdruck

Terrorabwehr vs. Datenschutz

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Muster des deutschen Personalausweises, Vorderseite
Muster des deutschen Personalausweises, Vorderseite

Nach Medienangaben will die Europäische Kommission alle 28 Mitgliedsstaaten dazu auffordern, Personalausweise und ähnliche Dokumente mit biometrischen Daten zu versehen. Dies soll der Terrorabwehr dienen. Datenschützer verurteilen diese Pläne.

Bislang ist die Abgabe des Fingerabdruckes im Personalausweis in Deutschland freiwillig. Das soll sich nach dem Willen der Europäische Kommission ändern: Sie will nach Angaben der Welt vorschlagen, künftig in allen 28 EU-Staaten die Personalausweise mit einem digitalen Fingerabdruck zu versehen.

Die Welt zitiert EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos mit den Worten: "Wir müssen die Schrauben anziehen, bis es keinen Raum mehr gibt für Terroristen oder Kriminelle und keine Mittel mehr für sie, Anschläge durchzuführen. Das bedeutet, dass ihnen der Zugang zu Geld, gefälschten Dokumenten, Waffen und explosiven Stoffen versperrt werden muss und sie zugleich daran gehindert werden müssen, unsere Grenzen unentdeckt zu überqueren."

Schon diese Begründung ist anzuzweifeln: Ist es doch im Schengenraum möglich, ohne Grenzkontrollen zu reisen. Daran wird sich (hoffentlich) auch nichts ändern, wenn in den Personaldokumenten mehr Daten über ihren Besitzer gespeichert werden. Aus dem Ausland einreisende Terroristen sind zudem nicht im Besitz von Dokumenten, in denen biometrische Angaben gespeichert sind. Und – ganz ehrlich – wer glaubt tatsächlich, dass die Erfassung biometrischer Angaben einen Kriminellen oder Terroristen von seinem Tun abhält? Wenn es so wäre, gäbe es keinen Einbruch mehr von einem, der schon einmal erkennungsdienstlich erfasst wurde.

Was aber bei der Umsetzung der Vorschläge von Avramopoulos passieren würde: Jeder EU-Bürger wäre in einer riesigen, europaweiten Datenbank mit seinen biometrischen Daten erfasst. Ob schuldig oder unschuldig.

Bereits bei der Einführung des neuen Personalausweises in Deutschland im Jahr 2010 war nicht klar, welchen Grund die (freiwillige) Speicherung des Fingerabdruckes hat. Stiftung Warentest berichtete damals: "Wofür das gut sein soll, wussten die meisten Sachbearbeiter auch nicht so genau. 'Das müssen Sie schon selbst wissen', bekam ein Kandidat zu hören. Immerhin kam oft der Hinweis, dass es für Polizei und Grenzschützer leichter wird, den Missbrauch von gestohlenen oder verlorenen Ausweisen zu erkennen und stoppen." Vorausgesetzt, der Polizist oder Grenzschützer hätte ein Lesegerät zur Hand.

In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16. April 2015 wurde unter Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht geurteilt, dass die Speicherung von biometrischen Daten in einem (niederländischen) Pass rechtmäßig sei. Mit diesem Urteil wurde der Grundstock gelegt für die aktuellen Bestrebungen der Europäischen Kommission, alle 511 Millionen Bürger der Europäischen Union unter Generalverdacht zu stellen. Den deutschen Innenminister Seehofer dürfte das freuen.