Zunehmend werden angesichts schrittweiser Lockerung von Zwangs- und Notmaßnahmen in der Corona-Krise Prioritäten hinterfragt, langfristig auch tödliche Kollateralschäden benannt und Grundrechte wieder eingefordert. Dazu gehört neben der verfassungsrechtlich unantastbaren Menschenwürde die Patientenautonomie, zwischen maximaler Intensiv- und lindernder Palliativmedizin selbst wählen zu dürfen.
Noch bis vor kurzem wurde mit der Ansage "Es geht um Leben und Tod" jede kritische Stimme gegen den fast totalen Stillstand im Keim erstickt – selbst, wenn sie von einflussreichen Wirtschaftsvertretern kam. Im Vergleich mit vielen anderen Ländern, in denen etwa Massengräber ausgehoben werden müssen, stehen wir in Deutschland relativ gut da. Sicher verbreitet sich auch hier das Virus weiter, es gibt "Corona-Tote" und es erleiden viele hunderttausend Bürger*innen den Verlust ihrer Arbeit und Einbruch ihrer Einkünfte, von den Auswirkungen für die Altenpflege, Kinderbetreuung und Schulausbildung ganz zu schweigen.
Aktuell gibt es vermehrt Meldungen zu durchaus tödlichen Auswirkungen eines Lockdown selbst, etwa einer unvorstellbaren Hungerkatastrophe im östlichen Afrika, weil dort die seit Jahrzehnten verheerendste Heuschreckenplage wegen des Corona-bedingten, militärisch überwachten Transportmittelstopps nicht mehr erfolgreich bekämpft werden kann. Aber längst wird auch hierzulande vor lebensbedrohlichen Spätfolgen gewarnt, die schwer oder chronisch kranken Menschen drohen, die wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Einschränkungen auf Vor- und Nachsorgebehandlungen verzichten müssen oder die von sich aus Arztpraxen ängstlich meiden. Der Virchow-Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands warnt eindringlich und meint etwa bei Schlaganfällen und Herzinfarkten feststellen zu können: "Verschleppte Krankheiten sind oft gefährlicher als Corona".
Verhältnismäßigkeit zwischen Freiheit und Sicherheit
Der Widerstand dagegen, dem Schutz des von Corona bedrohten Lebens alles andere unterzuordnen, nimmt zu, hat die verfassungsrechtliche Debatte erreicht und wird anhand der Fragestellung "Freiheit oder Sicherheit – was zählt mehr?" geführt. Unter dieser Überschrift zeigt sich im Spiegel-Interview der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, besorgt über die aufgrund der Pandemiebekämpfung gefährdeten Freiheitsrechte. Er vertritt die Auffassung, dass deren weitestgehende Einschränkung durch den Gesundheits- und Lebensschutz nicht als verhältnismäßjg zu rechtfertigen sei. Papier weist gleichzeitig den Vorschlag des Tübinger Politikers Boris Palmer zurück, Risikogruppen, darunter vor allem Senior*innen ab einem Alter von etwa 65 Jahren – zum eigenen Schutz, ob sie selbst das wollen oder nicht – gleichsam in Quarantäne zu isolieren. Dafür solle dann, so Palmer, für alle anderen das öffentliche Leben wieder in Gang kommen – zumal auch der wirtschaftliche Niedergang tausende Armutsopfer fordern würde. Diesen provokativ vorgetragenen Vorstellungen hält der Verfassungsrechtler Papier entgegen: "Gebote oder Verbote allein auf bestimmte Altersgruppen oder auf Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen zu beziehen, wäre außerdem eine ungerechtfertigte Diskriminierung."
Viel beachtet hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der sich selbst zur "Hochrisikogruppe" zählt, es im Tagesspiegel-Interview auf den Punkt gebracht: "Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen."
Das Schreckensszenario einer Triage
Durch den ebenso gigantischen wie plötzlichen Ausbruch der Seuche ist alles andere in den Hintergrund oder sogar zunächst in Vergessenheit geraten: Die Kriege, die Not der Flüchtlinge, der Hunger, die Gewalt – obwohl alle Krisen durch das Coronavirus noch viel dramatischer werden. Und selbst der Klimawandel scheint nicht mehr im Zentrum engagierter und sorgenvoller Aufmerksamkeit zu stehen, denn diese Herausforderung kommt eben doch langsamer daher. Lebensbedrohliche Auswirkungen, die sich schleichend annähern, selbst wenn sie gravierender wären als die durch das neue Virus, lösen nicht dieselbe Art von Panikgefühl aus.
Angesichts von Horrorszenarien in einigen Ländern des Westens stellte sich die schreckliche Frage: Wer soll wie den Zugang zu Beatmungsplätzen regeln, wenn sie nicht mehr für alle lebensbedrohlich an COVID-19-Erkrankten ausreichen? Vor allem in Italien war dieser gefürchtete Zustand greifbar nahe. Er wird mit dem aus dem Französischen stammenden historischen Begriff Triage bezeichnet, zu Deutsch "sichten" oder "sortieren" bei knappen Ressourcen, vor allem auf Schlachtfeldern des Krieges oder auch bei lokalen Naturkatastrophen, und bedeutet die Auswahl von Erkrankten oder Verletzten – und zwar ausschließlich nach Gesichtspunkten wie Dringlichkeit oder Überlebenschancen.
Wie sollte demnach in den Kliniken darüber entschieden werden, welche Patient*innen sterben müssen, weil man aus Kapazitätsgründen nicht alle Bedürftigen mit einer schweren Lungenentzündung beatmen kann? Sollen die Ärzt*innen etwa der Mutter kleiner Kinder Vorrang einräumen vor einer achtzigjährigen Seniorin? Dabei ist bemerkenswerterweise das Patientenrecht auf Selbstbestimmung ausgehebelt, eine Behandlungsmaßnahme abzulehnen beziehungsweise freiwillig darauf zu verzichten – zumal die anschließende Lebensqualität und auch die Abwendung des Todes überhaupt nicht gesichert sind.
Es schien zwischenzeitlich vergessen gewesen zu sein, dass auch in den Corona-bedingten Situationen Patientenverfügungen oder Notfallbögen ein naheliegendes und zudem verbindlich zu beachtendes Entscheidungsinstrument für Ärzt*innen sind. Dies wird erst in den letzten Wochen wieder ins öffentliche Bewusstsein zurückgeholt, wie etwa durch den Arzt Thomas Sitte, Vorstandsmitglied der Deutschen PalliativStiftung, der anmahnt und fordert: "Wenn jemand hochbetagt und multimorbide im Pflegeheim lebt, sollte noch vor einer Triage überlegt werden, ob der Patient überhaupt eine Maximaltherapie mit obendrein extrem schlechten Überlebenschancen möchte."
Früher Palliativpatient*innen, heute Intensivpatient*innen
Man sah die Bilder auch aus Spanien und Frankreich, wo es keine freien Plätze mehr auf der Intensivstation gab und COVID-19-Patienten auf überfüllten Krankenhausfluren lagen. Ein solcher Ernstfall, sollte er eintreten, erscheint uns weit grausamer als andere folgenschwere Verteilungs- und Abwägungskonflikte, in denen es nur statistisch messbar um ökonomische, psychische oder medizinische Risiken mit erhöhter Todesrate geht. Unmittelbar sichtbares Sterbenlassen durch Auswahlentscheidungen hat für uns eine andere Entsetzensdimension. So diskutierte dann auch Deutschland über eine Priorisierung bei medizinischen Hilfeleistungen im Katastrophenfall, das heißt deren Abstufung nach dem Vorrangigkeitsprinzip.
Die politischen Anstrengungen, die Infektionskurven abzuflachen, sind zu Anfang der verzweifelte Versuch gewesen, Todesfälle durch Versorgungsdefizite zu vermeiden. Zusätzliche Intensivbetten wurden in den Kliniken organisiert und aufgestellt, zum Beispiel in extra dafür stillgelegten Operationssälen – bei Zurückstellung nicht dringend nötiger Operationen bei anderen Erkrankungen. Die Politik hat ihre Notfallpläne stark auf die Intensivbehandlung und das Kaufen neuer Beatmungsgeräte ausgerichtet. Bemerkenswerterweise ist vom Ausbau der palliativen Versorgung für Schwerkranke und Sterbende nicht die Rede gewesen. Dabei gab es in Deutschland eine insgesamt privilegierte Ausgangsausstattung mit regulär pro 100.000 Einwohner*innen 34 Intensivbetten (die allerdings nicht schon alle mit hochtechnologischen Beatmungsgeräten ausgerüstet sind) – in Großbritannien stehen 7 und in Kenia 0,26 entsprechende Betten zur Verfügung. Es mangelt allerdings nicht erst seit heute an qualifiziertem Personal. Zudem müssen die Klinikmitarbeiter*innen sehr viel Erfahrung mitbringen, denn eine durch COVID-19 ausgelöste Lungenentzündung ist besonders tückisch.
Kein Mensch muss heute mehr ersticken
Es gibt Mediziner, vor allem aus dem Bereich der Palliativversorgung, welche die Bevorzugung zur intensivmedizinischen Behandlung von schwerkranken COVID-19-Patient*innen, zumal wenn Patientenautonomie und -wohl damit zurückgesellt werden, als höchst kritisch und ethisch bedenklich bewerten. Zu ihnen gehört Matthias Thöns, Facharzt für Notfall- und Palliativmedizin. Im Deutschlandfunk gibt er zu bedenken, dass es sich bei den Betroffenen "meistens um hochaltrige, vielfach erkrankte Menschen handelt, 40 Prozent von ihnen kommen schwerstpflegebedürftig aus Pflegeheimen, und in Italien sind von 2.003 Todesfällen nur drei Patienten ohne schwere Vorerkrankungen gewesen. Also es ist eine Gruppe, die üblicherweise und bislang immer mehr Palliativmedizin bekommen hat als Intensivmedizin, und jetzt wird so eine neue Erkrankung diagnostiziert und da macht man aus diesen ganzen Patienten Intensivpatienten."
Thöns betont, dass wir aufzupassen haben auf die Patient*innen, die in Pflegeheimen leben, um dort das Virus nicht einzuschleppen und ansonsten absichern müssen, dass die Bewohner*innen nicht womöglich an Erstickungsnot leiden – wenngleich einige auch sterben werden, dann aber fürsorglich begleitet. Und schließlich lautet seine gute Nachricht: "Atemnot zu lindern ist für einen Palliativmediziner, wie ich es bin, eben total simpel, das ist einfach möglich. Kein Mensch muss heute mehr ersticken. Also wir müssen die Menschen nicht beatmen, damit die nicht ersticken, sondern Palliativmedizin kann das sehr leidlos gestalten." Womit jedenfalls die Menschenwürde – auch im Sterben – gewahrt bliebe.
Der Beitrag erscheint nächste Woche in einem Newsletter mit "Corona-Schwerpunkt" der Zentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verbandes, der unter patientenverfuegung.de/newsletter kostenfrei zu bestellen ist. Der hpd erhielt von der Autorin die Genehmigung für den Vorabdruck.
6 Kommentare
Kommentare
Weber am Permanenter Link
Frau Baumann, meine Hochachtung zu diesem sehr ausgezeichneten Betrachtungen.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Zum Thema unantastbare Menschenwürde, habe ich in meinem Buch einiges geschrieben, was das qualvolle 2 jährige Martyrium meiner Mutter bis zu ihrem Tod betraf.
Michael am Permanenter Link
Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Es gibt nur eine einzige historische Personengruppe, auf die ich als deutscher Staatsbürger richtig stolz bin: auf die Verfasser des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland! Diese weisen Frauen und Männer, hatten eine Fähigkeit, die es heute nicht mehr so häufig gibt: Sie konnten aus den Erfahrungen der Vergangenheit ihre Lehren ziehen.
In der Zeit des Nationalsozialismus lautete die faschistische Maxime: „Du bist nichts, dein Volk ist alles!“. Das Kollektiv – man nannte es damals „Volksgemeinschaft“ - stand über dem Individuum. Die fürchterlichen Folgen dieser wahnsinnigen Ideologie sind bekannt und führten zur zweiten großen Katastrophe des 20. Jahrhunderts mit Millionen Toten.
Um dies für die Zukunft sicher auszuschließen, haben die Verfasser des GG eine einmalige Verfassung geschaffen, in der die Rechte des Einzelnen immer über den Interessen des Kollektivs stehen. Dies kommt im Artikel 1 des GG zum deutlichen Ausdruck: „Die Würde des Menschen ist unantastbar…“. Dieser Artikel gilt immer, auch in Krisenzeiten! Er gehört zu den wenigen Artikeln des GG, die eine „Ewigkeitsgarantie“ haben und daher nie – auch nicht mit 2/3-Mehrheit – geändert oder abgeschafft werden dürfen. Andere Grundrechte können unter strengen Bedingungen eingeschränkt werden ( ob die unter Corona stattfindenden Grundrechtsbeschränkungen verfassungsgemäß sind, wurde bereits dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt) , die Würde des Menschen aber muss immer unantastbar bleiben.
Gegen diesen Verfassungsgrundsatz wird nun aber durch die Kontaktverbote mit den Menschen in Pflegeheimen und Krankenhäusern verstoßen. Jeden Tag sterben in Deutschland ca. 2500 Menschen, viele davon in Einrichtungen, wo sie, um ihr Leben in Würde beenden zu können, auf Trost, Beistand und Begleitung durch Familie oder enge Freunde angewiesen sind. Wer dies verhindert, handelt nicht nur zutiefst inhuman. Er verstößt auch gegen die Verfassung, denn jeder Mensch hat auch in Zeiten von Corona einen Anspruch auf ein würdevolles Sterben. Die Begründung der Politik, die Kontaktsperre sei notwendig, um die anderen Personen in den Einrichtungen zu schützen, ist ein Scheinargument. Wenn dieses Argument zuträfe, müsste die Sterblichkeitsrate von an Covid-19 erkrankten Menschen, deutlich höher sein als bei den jährlich wiederkehrenden Influenza- bzw. Grippewellen. Dies ist aber nach Auskunft der meisten, auch der Regierung nahe stehenden Virologen, in Deutschland nicht der Fall.
Werden wir also auch in Zukunft bei den jährlich wiederkehrenden Erkrankungswellen, die - wie aus der Vergangenheit bekannt - eine deutlich höhere Mortalitätsrate als bei Corona mit sich bringen können, alte und kranke Menschen über viele Monate hinweg wie Verbrecher wegsperren und sie ohne Beistand ihrer Liebsten würdelos dahinsiechen und sterben lassen?
Seit 2020 scheint dies eine mögliche Horrorvision zu werden. Wem es davor nicht gruselt, hat Geist und Buchstaben des GG nicht verstanden! Denn über allem steht die Maxime: Die Würde des Individuums – auch und besonders die der alten und kranken Menschen – ist unantastbar!
Anton am Permanenter Link
Was man theoretisch kann und was tatsächlich gemacht wird, sind 2 paar Schuhe. Wer garantiert mir, dass ich am Ende nicht trotzdem qualvoll ersticke, obwohl es theoretisch verhinderbar ist?
Der deutsche Ärztebund hat - zusammen mit den beiden großen Amtskirchen - am lautesten mitgeklatscht, als es um den verfassungsfeindlichen §217 und damit um einen direkten Angriff auf die medizinische Selbstbestimmung ging. Ausgerechnet diesem Berufstand soll ich nun vertrauen, dass sie im Zweifelsfall meine Qualen effektiv lindern werde, wenn ich darauf angewiesen bin?
Hans Trutnau am Permanenter Link
"... jede kritische Stimme gegen den fast totalen Stillstand im Keim erstickt" - eine wohltuend kritische Stellungnahme, liebe Gita; auch und gerade durch den Hinweis auf H-J. Papier und dessen Einrede.
G. Hantke am Permanenter Link
Es wäre wünschenswert, den Menschen mal ganz konkret zu sagen, wie, wo und zu welchem Zeitpunkt sie ggf in den „Genuß“ einer palliativmedizinischen Behandlung gelangen, bei der die eigenen Vorstellungen –gemäß Patient
Ist man erst einmal Patient in einem überfüllten und überlasteten Krankenlager, könnte es dafür vielleicht zu spät sein.