Erhebung des Bundeskriminalamtes

Zahlen zu Partnerschaftsgewalt erneut gestiegen

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Nach der am Dienstag veröffentlichten Erhebung des Bundeskriminalamtes waren im Corona-Jahr 2020 119.164 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Für 132 Frauen endete dies tödlich. Damit ist die Gewalt an Frauen im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent angestiegen. Terre des Femmes fordert von der künftigen Bundesregierung mehr Schutz für Frauen und Mädchen: Ausbau der Frauenhausplätze, Rechtsanspruch für Betroffene, verbindliche Schulungen für Polizei und Justiz.

"Seit Jahren sind die Zahlen der Partnerschaftsgewalt erschreckend hoch und einmal mehr zeigen sie, dass häusliche Gewalt endlich ernst genommen werden muss. Hier sehe ich klar den Staat in der Verantwortung. Wir brauchen mehr gezielte staatliche Maßnahmen, allen voran die Koordinierung und Finanzierung von ausreichend Schutzeinrichtungen für Frauen", fordert Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes (TDF). "Der Staat darf sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Er ist gemäß der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen verpflichtet und wir erwarten von der künftigen Bundesregierung, dass sie dieser Verpflichtung nachkommt", fährt Stolle fort.

Die höhere Zahl der Betroffenen lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen. Die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Covid-19-Pandemie bedeuteten für Betroffene von häuslicher Gewalt, mit einem gewalttätigen Partner eingesperrt zu sein. Gewohnte Zufluchtsorte waren in vielen Fällen keine Option mehr. Stressfaktoren wie finanzielle Sorgen, Quarantäne und Kurzarbeit können ein Gewaltpotential auslösen oder steigern.

Terre des Femmes fordert den Ausbau der Frauenhausversorgung. In Deutschland fehlen nach Auflagen der Istanbul-Konvention mehr als 14.600 Frauenhausplätze. Um diese massive Lücke zu schließen, braucht es dringend die nötigen staatlichen Investitionen und eine Koordinierung des deutschlandweiten Ausbaus auch im ländlichen Raum.

Darüber hinaus braucht es einen Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt für jede Frau unabhängig von Wohnort, Herkunft, Aufenthaltstitel und Gesundheitszustand. Dies forderte TDF zuletzt in Korrespondenzen mit Verhandlungsführenden der geplanten Ampel-Koalition. Alle drei Parteien versprachen im Vorfeld der Wahl die Umsetzung dieser Forderung. Die Umsetzung würde Frauen zum Beispiel erlauben, auf den Erhalt eines Frauenhausplatzes zu klagen.

Außerdem setzt sich Terre des Femmes dafür ein, dass Femizide auch als solche anerkannt werden. Femizide, die im Zusammenhang mit einer Trennung stehen, werden häufig nicht als Mord, sondern als Totschlag verurteilt und folglich mit einer geringeren Strafe belegt. Strafverschärfung ist dringend nötig, damit Femizide angemessen belangt werden. Auch hierzu stehen wir in Kontakt mit den künftigen Regierungsparteien.

Wichtig ist zudem, dass es Betroffenen erleichtert wird, Anzeige zu erstatten. Hier ist unter anderem essenziell, dass BeamtInnen der Polizei und Justiz besser geschult werden und verbindliche Protokolle zum Umgang mit Betroffenen häuslicher Gewalt befolgen, um den angemessenen Schutz von und Umgang mit Betroffenen zu gewährleisten. Jüngst wurde dies anhand des Falles in Sachsen-Anhalt noch einmal erschreckend deutlich, bei dem der Richter den angeklagten Ex-Profiboxer nicht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilte, sondern eine Geldstrafe erließ – mit der Begründung, dass das Opfer "sich auch nicht mit Ruhm bekleckert hätte" und der Schlag – der zu einem dreifachen Kieferbruch bei der Ex-Freundin des Boxers führte – lediglich "anders" hätte ausgeführt werden müssen. TDF hat einen Brief ans das Justizministerium geschrieben und stand in Kontakt mit der Betroffenen.

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