Klage in erster Instanz abgewiesen

Kampf um Nudelmessehinweisschilder geht weiter

FRANKFURT/ODER. (hpd) Am 13. April wies die 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder die Klage der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gegen das Land Brandenburg auf Duldung der Aufstellung von Nudelmessehinweisschildern ab. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat den Gang in die nächste Instanz angekündigt.

Vergangene Woche wurde am Landgericht Frankfurt/Oder darüber verhandelt, ob das Land Brandenburg dulden muss, dass die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters (KdFSM) Deutschland e.V. Nudelmessehinweisschilder an den vier Ortseingangsstraßen Templins aufstellt. Eine entsprechende Genehmigung durch den Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg hatte die KdFSM im November 2014 erhalten, diese war jedoch durch politischen Druck widerrufen worden. Anfang Dezember 2014 folgte ein Gespräch zwischen Rüdiger Weida, dem Vorsitzenden der KdFSM, und hochrangigen Vertretern des Landesbetriebs Straßenwesen. In Anwesenheit des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert wurde während dieses Gesprächs die Vereinbarung getroffen, dass die KdFSM ihre Nudelmessehinweisschilder an eigenen Masten an den Ortseingängen Templins anbringen dürfe und dass Weida diese Vereinbarung nochmals schriftlich bestätigt würde. Auch zu dieser schriftlichen Bestätigung kam es aufgrund politischen Drucks nie.

Nach Auffassung der KdFSM besteht daher eine wirksame Erlaubnis zum Aufstellen der Nudelmessehinweisschilder, der Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg hingegen bestreitet dies.

Nun ist jener Urteilsspruch ergangen, der bereits während der Verhandlung absehbar war: Das Gericht wies die Klage der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters ab. Nach Meinung des Gerichts ist es unerheblich, ob es in dem Gespräch im Dezember 2014 zu einer wirksame Vereinbarung über das Aufstellen von Hinweisschildern gekommen sei, da es angeblich spätestens im Verlauf des Prozesses zu einer wirksamen Kündigung einer etwaigen Vereinbarung gekommen sei. – Eine höchst bemerkenswerte Auffassung, da die Rechtsvertreter des Landes Brandenburg in der Verhandlung lediglich bestritten hatten, dass es jemals zu einer Vereinbarung gekommen sei. Der Rechtsvertreter der KdFSM prüft diesbezüglich eine Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gegen die Vertreter des Landes Brandenburg. Offen bleibt auch, warum das Land eine Vereinbarung kündigt, die es angeblich nie gab.

Anders als das Gericht vertritt die KdFSM die Auffassung, dass es sich bei der geschlossenen Vereinbarung um einen auf Dauer angelegten Nutzungsvertrag handelt, der – wenn überhaupt - nur aus wichtigem Grund gekündigt werden könne. Diese jedoch lägen nicht vor.

Um die Klärung jener Frage, die Medien und Öffentlichkeit besonders interessiert, drückte sich das Gericht: Hat die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V., die sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft versteht, das gleiche Recht Gottesdiensthinweistafeln an den Ortseingängen anzubringen, wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auch? Das Gericht ist der Meinung, diese Frage gehöre in den Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsgerichte und verweigerte deshalb die Auseinandersetzung mit ihr.

Nach Auffassung des Rechtsvertreters der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hätte jedoch auch diese Frage im Zivilverfahren geklärt werden müssen. Denn das Gericht des zulässigen Rechtsweges entscheidet nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (§ 17 Abs. 2 S. 1) den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten. Daher hätten auch verwaltungsrechtliche Fragen – nämlich ob die KdFSM als Weltanschauungsgemeinschaft Gottesdiensthinweistafeln aufstellen darf – vom zuständigen Landgericht im Zivilverfahren mit geklärt werden müssen.

Die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ist den Parteien noch nicht zugegangen. Rüdiger Weida, Vorsitzender der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. ließ jedoch bereits nach der Verhandlung in der vergangenen Woche keinen Zweifel daran, dass er in die nächste Instanz gehen wird.