Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

Missachtet der Bundestag ein fast 100-jähriges Verfassungsgebot auch in dieser Wahlperiode?

Am 9. März 2017 steht die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen auf der Tagesordnung  des Deutschen Bundestages. Er entscheidet über einen vor zwei Jahren eingebrachten Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/4842 vom 6. Mai 2015), beim Bundesfinanzministerium eine Kommission zur Evaluierung dieser Staatsleistungen einzurichten. Bisher ist nicht bekannt, welche Beschlussempfehlungen die Ausschüsse für Finanzen sowie Innen und Recht aussprechen werden; sie treffen ihre Entscheidungen erst am Vortag der Plenarsitzung.

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, den Verfassungsauftrag zur Ablösung der sogenannten Staatsleistungen endlich umzusetzen. Dazu Dr. Kirsten Wiese vom Bundesvorstand der HU: "Wir befürchten, dass das unliebsame Thema der Staatsleistungen zum Ende der Legislaturperiode erneut vertagt und der aktuelle Antrag ohne weitere Debatte abgelehnt werden wird.

Humanistische Union

Das ist umso weniger verständlich, als der Antrag noch nicht festlegt, wann und zu welchen Konditionen die Staatsleistungen eingestellt würden – er dient lediglich der Vorbereitung dieses Prozesses." Wird dieser Prozess zur Ablösung der Staatsleistungen nicht eingeleitet, heißt das: Die Länder müssen weiterhin jährlich wachsende Beträge an die Kirchen zahlen – ohne Gegenleistung und ohne Aussicht auf ein Ende. "In der kommenden Wahlperiode - 2019 - steht das 100jährige 'Jubiläum' des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an", erinnert Dr. Kirsten Wiese. "Eine derart lang anhaltende Missachtung eines Verfassungsgebots ist beispiellos."

Kirsten Wiese verweist auf die zusätzlichen Kosten, die durch einen weiteren Aufschub der Ablöseverhandlungen entstehen. "Kirchennahe Juristen schlagen aktuell einen 20fachen Wert der jährlichen Zahlungen als Betrag für die einmalige Ablösung der Staatsleistungen vor. Selbst wenn man diesen Wert akzeptiert, heißt das: Hätte der Deutsche Bundestag in seiner zweiten Wahlperiode 1957 die von der Verfassung geforderten Grundsätze der Ablösung verabschiedet, so wäre diese bei einem damaligen Jahresbetrag von 59 Millionen Euro nach 20 Jahren bzw. mit einer Gesamtsumme von 1,2 Milliarden Euro inzwischen längst abgeschlossen. Mittlerweile haben die Länder dagegen weitere 16 Milliarden Euro verausgabt – und sind von einem Ende der Zahlungen genauso weit entfernt wie 1957."