"Gotteslästerung"

Dänemark schafft Blasphemie-Gesetz ab

Durch einen parlamentarischen Beschluss wird die seit 1866 bestehende Strafverfolgung wegen Blasphemie in Dänemark abgeschafft. Anlass war ein Video auf Facebook, in dem ein Koran verbrannt wird.

Laut Paragraph 140 des dänischen Strafgesetzbuchs wird "derjenige, der öffentlich die Glaubenslehre oder Gottesverehrung irgendeiner legal in diesem Land bestehenden Religionsgemeinschaft verspottet oder verhöhnt, zu einer Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu vier Monaten verurteilt." Das seit 151 Jahren bestehende Blasphemiegesetz kam in der Vergangenheit jedoch nur selten zur Anwendung. So wurden 1971 zwei Radiomoderatoren angeklagt, nachdem sie ein Lied gesendet hatten, das sich über das Christentum lustig machte. 

Eine über Dänemark hinausgehende Debatte um den Paragraphen wurde durch den sogenannten "Karikaturenstreit" ausgelöst. Elf Vertreter dänischer islamischer Organisationen erstatteten im Jahr 2005 Strafanzeige gegen die dänische Tageszeitung Jyllands-Posten, nachdem diese zwölf Karikaturen veröffentlichte, die den islamischen Propheten Mohammed zum Thema machten. Das Verfahren wurde eingestellt, da laut Oberstaatsanwaltschaft keine ausreichende Sicherheit für Strafbarkeit nach dem Blasphemieparagrafen vorlag. Bei Protesten und Ausschreitungen in islamisch geprägten Ländern starben damals mehr als 150 Menschen.

Parlament streicht Paragraphen mit breiter Unterstützung

Anlass für die neu entfachte Debatte im dänischen Parlament ist der Fall um einen 42-jährigen Dänen, der im Dezember 2015 in einer öffentlichen Facebook-Gruppe namens Ja zur Freiheit – Nein zum Islam (Ja til frihed – Nej til Islam) ein Video gepostet hatte, in dem das Verbrennen eines Korans gezeigt wird. Als Begründung gab er an, dass er den Koran "für eine Hass-Anleitung" halte. Die Polizei ermittelte daraufhin wegen Verstoßes gegen das Blasphemie-Verbot.

Im dänischen Parlament setzte sich die linke "Einheitsliste" für eine Abschaffung des Verbotes ein und konnte dabei zunächst nur mit der Unterstützung der Linksliberalen rechnen. In Folge der Debatte schlossen sich jedoch zunehmend andere Parlamentarier aus anderen Parteien der Forderung an – mit Ausnahme der Sozialdemokraten, die weiterhin am Blasphemieverbot festhalten wollen.

"Gotteslästerungsparagraph" in Deutschland

Nach der Streichung des Blasphemie-Gesetzes in Dänemark zählt Deutschland neben Polen und Russland zu den wenigen europäischen Ländern, in denen ein vergleichbares Gesetz fortbesteht. Der sogenannte "Gotteslästerungsparagraph" (§ 166 StGB) droht mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen, wenn religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse in einer Weise "beschimpft" werden, die geeignet ist, den "öffentlichen Frieden" zu stören.

Eine Petition der Giordano-Bruno-Stiftung zur Streichung des "Gotteslästerungsparagraphen" wurde 2015 vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags abgelehnt.