Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters

Kampf um Nudelmessehinweisschilder geht in die nächste Runde

Darf die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Schildern an den Ortseingangsstraßen auf ihre Messen aufmerksam machen? Um diese Frage geht es am kommenden Freitag vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel.

Am Hauptsitz der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) e.V. in Templin gibt es eine Kirche. Dort halten die Pastafari, wie sich die Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters nennen, jeden Freitag eine Nudelmesse ab, um ihrer Gottheit zu huldigen. Um auch Durchreisende auf dieses Angebot aufmerksam machen zu können, beantragte der Vorsitzende der KdFSMD, Rüdiger Weida, 2014 beim Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg die Genehmigung zur Aufstellung von Nudelmessehinweisschildern an den Ortseingangsstraßen von Templin – neben den Gottesdiensthinweistafeln der ortsansässigen Religionsgemeinschaften.

Nachdem die Genehmigung zunächst erteilt wurde, ruderte die Behörde auf politischen Druck schließlich wieder zurück und es folgte ein Kuddelmuddel von Rücknahme, Widerruf und Kündigung der Genehmigung, neuen mündlichen Vereinbarungen, deren Existenz später bestritten wurde, politischem und kirchlichem Druck sowie Vandalismus an den Nudelmessehinweisschildern.

Nach Auffassung der KdFSMD besteht eine wirksame Erlaubnis zum Aufstellen der Nudelmessehinweisschilder, der Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg hingegen bestreitet dies. Im April 2016 landete die Sache vor dem Landgericht Frankfurt/Oder. 

Das von der Thematik sichtlich genervte Gericht machte damals im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess und gab dem Land Brandenburg Recht. Vor allem vor der Klärung jener Frage, die Medien und Öffentlichkeit besonders interessiert, drückte sich das Gericht: Hat die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V., die sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft versteht, das gleiche Recht, Gottesdiensthinweistafeln an den Ortseingängen anzubringen, wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften auch?

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) e.V. beschloss nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder im Vorjahr umgehend, in die nächste Instanz zu gehen und vor das Brandenburgische Oberlandesgericht zu ziehen.

Dort findet nun am kommenden Freitag, dem 7. Juli 2017, um 10 Uhr im Sitzungssaal 014 die nächste Verhandlung in der Causa "Nudelmessehinweisschilder" statt.