Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte jetzt, dass am christlichen Karfreitag kein islamisches Beschneidungsfest stattfinden darf. Das Fest wäre "zu unterhaltsam", urteilten die Richter.
Wie bekannt, darf in NRW am Karfreitag weder getanzt noch gesungen werden. Auch die Aufführung von Filmen ist sehr eingeschränkt. Das Feiertagsgesetz verbietet "unterhaltende Veranstaltungen" an diesem Tag außerhalb von Wohnungen.
Das ist eine interessante Konstellation, die sich hier ergibt: zwei Religionen prallen hier aufeinander. Dabei will die eine ihr Recht auf Beschneidung wahrnehmen, die andere ihres auf christliche stille Feiertage.
"Es ist befremdlich, den Islam für seine Unfreiheiten in einem Staat zu kritisieren, der meint, er müsse im Namen heiliger Christenheit gesetzliche Tanzverbote erlassen" kommentiert der Tagesspiegel.
4 Kommentare
Kommentare
Erika Nagl am Permanenter Link
Verstehe die ganze Aufregung nicht.
Es ist doch so, dass die religiösen Vorschriften nur für die jeweiligen Religionsangehörigen gilt, und nicht für andere.
Das heißt wenn ich als Angehöriger einer christlichen Religion am Karfreitag nicht tanzen darf dann gilt das doch nur für mich und meinesgleichen und nicht für alle anderen auch.
David am Permanenter Link
Nun, so sollte es vernünftigerweise sein. De facto und "rechtlich" gesehen, ist dies aber eben nicht der Fall.
Noncredist am Permanenter Link
"zwei Religionen prallen hier aufeinander. Dabei will die eine ihr Recht auf Beschneidung wahrnehmen, die andere ihres auf christliche stille Feiertage."
Man könnte sich einigen. Wenn Muslime traurig reingucken und ein Kreuz um den Hals tragen, sollten sie die körperliche Misshandlung ruhig ausüben dürfen. Aber bitte OHNE FREUDE, denn dies könnte dem anderen Gott (identisch, aber dennoch anders) ein Gräuel sein :)
Weshalb man den aus religiösen Gründen verordneten Zwang auf Traurigkeit befolten muss, bleibt mir ein Rätsel. Zur Religionsfreiheit gehört auch eine Freiheit von Religionen und ihren Praktiken. Ich habe weder den Zwang einen Ramadan zu befolgen, noch eine Jesustrauer oder -freude. Da sich die Christen nicht dazu genötigt fühlen, die tradizionelle Misshandlung der Kinder auszuüben, sollte man fairerweise auch den Muslimen die Freiheit geben, tradizionelle Trauerzeiten etwaiger Propheten, Geistlichen oder Götter anderer Religionen, ignorieren zu dürfen. Solange die Christen nicht an ihren Heulfeiertagen daran gehindert werden, korrekt ausgeübte Traurigkeitsrituale auszuüben, dürfte er hierbei kein Problem geben. Doch warum so einfach, wenn es auch komplizierter geht? :)
Hans Trutnau am Permanenter Link
"zu unterhaltsam".
Wie geil ist das denn?
Die möglichen Implikationen - ich fasse es nicht!