Lehrer wegen Homosexualität abgelehnt

Schüler protestieren gegen Diskriminierung an katholischem Gymnasium

Ein katholisches Gymnasium in Nordrhein-Westfalen hatte sich jüngst geweigert, einen Lehrer einzustellen, weil dieser seine Homosexualität offenbart hatte. Gegen die Ablehnung regt sich nun zunehmend Protest. 

Das katholische Privat-Gymnasium Mariengarden in Trägerschaft eines Oblaten-Ordens stellt einen ehemaligen Referendar nicht als Lehrer ein, da dieser seinen gleichgeschlechtlichen Partner heiraten will. Der Träger begründete seine Entscheidung damit, dass die kirchliche Vorstellung von Ehe und Familie nicht mit der Lebensführung des Referendars vereinbar sei. Bei der Beurteilung der Loyalität gegenüber der katholischen Kirche habe man wenig Spielraum gehabt. 

Der Umgang mit dem homosexuellen Referendar sorgte für Empörung und Kritik. So protestierten am gestrigen Donnerstag 600 Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums gegen die Entscheidung, dem Lehramtsanwärter keine Festanstellung anzubieten. Die Kinder und Jugendlichen stellten sich auf dem Schulhof auf und bildeten mit bunten Luftballons eine Regenbogenflagge als Zeichen ihrer Solidarität. Fotos von der Aktion wurden auf der Homepage der Schule und in den sozialen Medien unter dem Hashtag "mariengardenistbunt" geteilt.

Katholisches Gymnasium Mariengarden bricht Antidiskriminierungsbestimmungen 

Kritik an der Entscheidung des katholischen Trägers wird auch von säkularen Organisationen geäußert. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten in Nordrhein-Westfalen (IBKA NRW) fordert die Politik zur Überprüfung der staatlichen Finanzierung des katholischen Privat-Gymnasiums Mariengarden in Borken-Burlo auf: "Ich erwarte von einer überwiegend mit staatlichen Mitteln finanzierten Privat-Schule, dass sich die in der Gesellschaft anerkannten Formen des Zusammenlebens auch in der Lehrerschaft spiegeln dürfen", sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.

Werden allerdings Homosexuelle wegen ihrer Lebensplanung nicht eingestellt und somit offen diskriminiert, so widerspreche dies nach Auffassung des IBKA in NRW den gesetzlichen Antidiskriminierungsbestimmungen. Ponitka weiter: "Die Politik ist gefordert, das Gymnasium und seinen katholischen Träger dahingehend zu überprüfen, ob deren Statuten den Werten der modernen Gesellschaft entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so ist die staatliche Finanzierung der Schule auf den Prüfstand zu stellen."


Info: Der "Dritte Weg"

Statt dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird in kirchlichen Einrichtungen der sogenannte "Dritte Weg" praktiziert. Trotz staatlicher Finanzierung der Einrichtungen besteht eine besondere Loyalitätspflicht gegenüber den Kirchen, die auch in das Privatleben der Angestellten reicht. So kann offen gelebte Homosexualität, die Wiederverheiratung nach einer Scheidung, aber auch der Kirchenaustritt oder eine der kirchlichen Auffassung widersprechende öffentliche Meinungsäußerung mit einer Kündigung geahndet werden. Mitglieder nicht-christlicher Religionsgemeinschaften und Konfessionsfreie werden oftmals schon von vornherein bei Stellenausschreibungen ausgeschlossen. Die Beschäftigten müssen zudem auf wichtige Arbeitnehmerrechte wie das Streikrecht oder auf einen Betriebsrat verzichten.

Weitere Informationen auf der Website des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw): www.weltanschauungsrecht.de/arbeitsrecht