Humanistische Union zur vorgeschlagenen Neuregelung von § 219a StGB

Tabu und Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen werden bleiben

Die Humanistische Union fordert zusammen mit der Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Streichung von § 218 StGB und von § 219a StGB. Der jetzt gefundene Kompromiss ist weder sachgerecht, noch kann er die Zweifel an der Verfassungswidrigkeit von § 219a StGB ausräumen.

Zum jüngst veröffentlichten Referentenentwurf zum § 219a StGB sagt Rosemarie Will, Mitglied im Bundesvorstand der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union: "Die Frauen werden in ihrer existenziellen Not alleingelassen, und die Ärzte werden offiziell so behandelt, als unterstützten sie das rechtswidrige Handeln der Frauen. Durch diese Regelung wird kein Schwangerschaftsabbruch verhindert, aber die Frauen und Ärzte werden wegen der Abbrüche diskriminiert."

Die vorgeschlagene Änderung des § 219a StGB behält das bisher geltende Werbeverbot bei, um "großflächige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" (so Gesundheitsminister Jens Spahn) oder "grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" (so die Gesetzesbegründung) zu verhindern. Darum ist es nie gegangen, das wäre auch ohne die Regelung in § 219a StGB den Ärzten nicht erlaubt – es würde gegen ihre berufsrechtlichen Regeln verstoßen.

Die im Jahr 2017 nach § 219a StGB verurteilte Ärztin Hänel hatte auf ihrer Webseite darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt, und hatte angeboten, weitere Informationen zum Eingriff per E-Mail anzufordern. Sie hatte den Schwangerschaftsabbruch auf ihrer Webseite nicht anders behandelt als ihre übrigen medizinischen Leistungen, um den Frauen die dazu notwendigen Informationen zu geben. Will: "Es ist alles andere als klar, ob nach der vorgeschlagenen Neuregelung Frau Hänel nicht erneut von den Gerichten verurteilt werden würde. Der Vorschlag schafft keine Rechtssicherheit."

Die Regierungsparteien wollen das bisherige, völlig unsinnige und überzogene Werbeverbot nicht streichen. Vorgesehen ist lediglich, dass die Ärzte und Krankenhäuser über die schlichte Tatsache, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nunmehr straffrei informieren dürften. Für alle weiteren notwendigen Informationen müssten sie auf staatliche oder staatlich beauftragte Stellen verweisen. "Damit wird an der bisherigen Tabuisierung und Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen festgehalten", so Will. "Was an dieser Regelung sinnvoll und gut sein soll, erschließt sich nicht." Aber selbst wenn man dem Gesetzgeber wegen des Koalitionsfriedens unsinnige Regelungen zugesteht, bleibt im Falle von § 219a StGB die Frage, ob die Beibehaltung des bisherigen Werbeverbots trotz der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung nicht ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit von Ärzten sei. Ärzte könnten auch weiterhin die notwendigen Informationen zum Schwangerschaftsabbruch nicht auf ihre Webseite stellen, ohne fürchten zu müssen, dafür strafrechtlich verfolgt zu werden.

Die Humanistische Union wird deshalb auch weiterhin den juristischen und politischen Kampf von Frau Hänel unterstützen. Nachdem das Berufungsgericht ihre strafrechtliche Verurteilung bestätigt hat, bedeutet dies, das Urteil gegen Frau Hänel vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Dabei würde auch die vorgeschlagene Neuregelung, wenn sie in Kraft tritt, überprüft werden.