Für die Entscheidung, das eigene Leben aus freien Stücken zu beenden, sind in der deutschen Sprache verschiedene Begriffe gebräuchlich: Selbsttötung, Suizid oder Selbstmord. Warum "Selbstmord" zur Umschreibung einer eigenverantwortlichen Selbsttötung jedoch kein geeigneter Begriff ist, erläutert Ludwig A. Minelli.
In der Tagesschau von 17:00 Uhr vom Mittwoch, 19. Juni 2019, wurde gegen Ende der fünfzehnminütigen Sendung darüber berichtet, dass der Revolver, aus welchem der Schuss kam, der das Leben von Vincent van Gogh beendete, von einem Unbekannten in Paris für den Preis von 162.500 Euro ersteigert worden sei. Der Tagesschausprecher Claus-Erich Boetzkes fügte an: "Bis heute ist ungeklärt, ob van Gogh tatsächlich Selbstmord beging."
Am Freitag, 21. Juni 2019, 01:49 Uhr, sandte ich Claus-Erich Boetzkes das folgende E-Mail:
"In der Tagesschau vom 17:00 Uhr am Mittwochabend, Minute 14, hiess es, man wisse noch heute nicht, ob Vincent van Gogh 'Selbstmord' begangen habe.
Das Wort sollte im deutschen Wortschatz mit einer Ausnahme absolut verboten sein: zulässig nur noch bei Selbstmord-Attentätern. Nur bei diesen sind die negativen Qualifikationen vorhanden, die mit dem Begriff 'Mord' verbunden sind. Das Wort ist von Martin Luther geschaffen worden; ganz auf der Grundlage des Denkens wie bei Augustinus, dem laufend Aktiven in der Bilanz fehlten, weil viele einfache Leute – wohl meist Sklaven oder sonst Unfreie – den vorzeitigen Tod dem Leben vorgezogen haben.
Mittlerweile gibt es drei bedeutende Gerichte in Europa, welche Suizid als Menschenrecht verstehen: das Schweizerische Bundesgericht (2006) in BGE 133 I 58; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in seinem Urteil Haas gegen die Schweiz vom 20. Januar 2011 und das deutsche Bundesverwaltungsgericht in seinem Entscheid in Sachen Koch gegen Deutschland vom 2. März 2017.
Langsam fällt – endlich! – das Suizid-Tabu. Dem müssen wir die Sprache anpassen. Ein Suizid wird gewählt, nicht 'begangen'; begehen bezieht sich in einem solchen Zusammenhang auf ein Delikt, was bei der Selbsttötung jedenfalls in Deutschland seit Friedrich II. von Preussen nicht mehr der Fall ist.
Eigentlich gehören diese Hinweise in das Sprachhandbuch der Tagesschau."
Um 11:48 Uhr desselben Tages antwortete Claus-Erich Boetzkes darauf:
"Ihrer stringenten Argumentation kann ich mich nicht entziehen. Sie haben Recht, ich werde in Zukunft sprachlich sensibler mit dem Thema umgehen.
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis!"
Das gilt nicht nur für die Tagesschau; es gilt für sämtlichen Sprachgebrauch, sowohl in den Medien als auch in Gesprächen unter Menschen. Weshalb?
In der Verwendung der Begriffs "Mord", der im Wort "Selbstmord" enthalten ist, steckt die implizite Intention, Suizid begrifflich möglichst nahe an das schlimmste Verbrechen, welches unter Menschen verübt werden kann, heranzurücken. Beides soll gleicherweise verabscheuungswürdig sein. Dies war die Absicht Martin Luthers, als er den Begriff des Selbstmords geschaffen hat. Der Mord-Paragraph § 211 StGB des deutschen Strafrechts definiert einen Mörder als besonders abscheuliche Person, welche
" ... aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."
Seither hat die Aufklärung, beginnend im 18. Jahrhundert, die Selbsttötung dem Strafrecht zunehmend entzogen. Friedrich II. von Preussen, genannt "der Große", gab dazu seinerzeit den Anstoss. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 16. und 17. April 2019, die im Zusammenhang mit den Verfassungsbeschwerden gegen den vom Bundestag geschaffenen § 217 StGB des Strafgesetzbuches – "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" – abgehalten wurde, wiesen die Richter verschiedentlich darauf hin, dass jeder Mensch aufgrund des Deutschen Grundgesetzes das Recht habe, selbst zu entscheiden, ob er sein eigenes Leben vorzeitig beenden wolle. Somit handle es sich dabei um ein sogenanntes "Grundrecht". Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil Haas gegen die Schweiz am 20. Januar 2011 festgestellt, es wäre
"... das Recht eines Individuums, zu entscheiden, auf welche Weise und in welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, sofern es in der Lage ist, seine diesbezügliche Meinung frei zu bilden und dem entsprechend zu handeln."
Wer die Inanspruchnahme eines Grundrechts mit einem "Mord" gleichstellt, stellt sich außerhalb der geltenden Rechtsordnung. Er muss sich vorwerfen lassen, dass er das Tabu des Suizids aufrechterhalten will. Dies lässt sich insbesondere dort feststellen, wo sich kirchlich Gebundene, insbesondere Pfarrherren und Bischöfe, dazu äußern; also nicht selten in anderen Bereichen hochintelligente Personen mit universitärer Formalbildung. Das zeigt, wie das Tabu des Suizids dort nachwirkt. Um es mit den Worten Arthur Schopenhauers zu sagen:
"So stark ist die Gewalt früh eingeprägter religiöser Dogmen, dass sie das Gewissen und zuletzt alles Mitleid und alle Menschlichkeit zu ersticken vermag."
25 Kommentare
Kommentare
Roland Fakler am Permanenter Link
Sehr überzeugender Beitrag! Besser als Selbsttötung oder Suizid fände ich den Begriff: Freitod, weil darin die freie Entscheidung am besten zum Ausdruck gebracht wird.
Michael Arndt am Permanenter Link
Vermutlich entscheiden sich die allerwenigsten Menschen freiwillig ihr Leben zu beenden. So auch Jean Amery, Hand an sich legen.
Roland Fakler am Permanenter Link
@Michael Arndt Ja, da muss ich zustimmen!
Eberhard Duschl am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Minelli,
vielen Dank für Ihren guten Artikel. Auch ich nehme seit langem Anstoß an dieser
Schludrigkeit in den Medien und habe einige Mails geschrieben. Leider waren sie
G.B. am Permanenter Link
Den letzten Satz DICK unterstreichend hoffe ich, dass der § 217 StGB endlich ersatzlos gestrichen wird und die Menschen damit wieder einen Schritt weiter auf dem Weg zur Selbstbestimmung sind.
Ilse Rose am Permanenter Link
Wie wahr! Die Gesellschaft kann damit noch nicht umgehen, dabei ist der Freitod eines Menschen zwar beklagenswert, aber dennoch ein Recht eines jeden.
J. Hinrichs am Permanenter Link
Moin,
Olaf Sander am Permanenter Link
Moin Herr Hinrichs,
Sie haben Recht, man muss da differenzieren. Aber es gibt eben auch diese 10% ohne psychische Störung, die tatsächlich mit gesunder Psyche, bei vollen Verstand und aus guten Gründen den Freitod wählen. Sollte der unsägliche § 217 StGB vom BVerfG gekippt werden und eine legale Möglichkeit zum Suizid bestehen, kann man dann nicht vermuten, dass sich das Verhältnis von 90/10 zu Gunsten der frei wählenden Suizidenten verändern wird?
Wobei ich starke Zweifel habe, dass das Verhältnis von 90/10 der Realität entspricht. Meine Mutter hat sich im Dezember 2016 mit meiner Hilfe das Leben genommen. Sie litt an den Folgen des PPS und war dabei, der Krankheit wegen ihre Selbstbestimmung zu verlieren. Obwohl alle Umstände, wie z.B. die Auffindesituation, die Art des Suizids und eine extrem klare und reflektierte Kommunikation meiner Mutter an die Nachwelt, in welcher sie ihre Gründe für ihren Suizid darlegte, vorhanden waren, wurde auf dem Totenschein "Schwere depressive Episode" eingetragen. Meine Mutter hatte ganz sicher viele große Beschwerden und kleine Zipperlein, depressiv war sie aber nicht - an keinem einzigen Tag in ihrem Leben.
Die schönste und genaueste Erhebung nützt nichts, wenn der Fehler schon beim Erheben passiert und Menschen wie meine Mutter auf der falschen Seite der Gegenüberstellung landen. Ich kann nur spekulieren weshalb das so ist, weil meine Erfahrung für mich einmalig ist. Aber ich denke, dass Teile der Ärzteschaft nicht zwischen ihrer wissenschaftlichen Profession und ihrem persönlichen Weltbild trennen können und deshalb, statt die richtige Diagnose zu finden, den Suizidenten etwas unterstellen, was nicht der Realität entspricht.
Ich als Angehöriger empfinde diese Diagnose als ein Stigma. Es ist für mich das Erbe aus längst vergangenen Tagen, als man die "Selbstmörder" noch vor den Toren der Stadt in nicht geweihter Erde verscharrte. Aber das ist ja schon wieder ein anderes Thema...
Tobias Claren am Permanenter Link
Das ist eine Behauptung.
Was für "psychische Störungen" liegen denn da so vor?
Für Sie ist es wahrscheinlich eine "Psychische Störung" wenn ein 20-Jahre junger gesunder Mann nicht mehr leben will, weil er keinen Sinn in einem Leben mit maximal Ausbildungsberuf sieht.
Sich nicht 50 Jahre täglich zur reinen Erwerbsarbeit schleppen wollen.
Das ist keine Psychische Störung", sondern absolut nachvollziehbar?
Wie sieht da denn die "Therapie" aus?
Die einzig legitime "Behandlung" wäre es dieser Person ein sehr gutes Abitur und dann Studium zu verschaffen, denn nur das ändert etwas am Problem selbst.
Wenn man bedenkt wie viele Tausend Euro so eine Klappsmühle pro Monat kostet (wenn jemand keine KV hat, noch ein sehr guter weiterer Grund sich umzubringen, denn leider gilt nicht "wer die Kapelle bestellt zahlt"), und dass Eltern für ein einziges Kind für einen Monat Elite-Internat Salem auch mal 3000 Euro zahlen...
Einfach mit Freiheitsentzug und Psychopharmaka zwingen bis die Person sich wieder in die Reihen der Arbeitsdrohnen einordnet ist inakzeptabel.
Es gab einen jungen gesunden Deutschen der sich in der Schweiz Sterbehilfe holte.
Wenn er es tat, weil er kein solches Leben führen wollte, ist das OK.
Dass dies bei JEDEM Kind verhinderbar ist, beweisen Menschen wie Amy Chua (Beststeller: "Die Mutter des Erfolgs").
Gehören Sie eigentlich zu denen, die auf keinen Fall wollen dass der Charcoal-Burning-Suicide in der Öffentlichkeit bekannt wird? Da gibt es ja richtige Eiferer und Verbot/Bestrafungs-Forderer. Googlen Sie mal "Terminal-Decision".
Ich denke noch darüber nach Mit Beamer etc. diese Seite auf dem Kölner Dom, vor Psychiatrien, Gefängnisse, Schulen, Altenheimen, Polizeiwachen (die Suizidraten soll höher sein als im Schnitt) etc. publik zu machen.
Auch wenn alleine eine solche Aktion die Suizidrate signifikant erhöhen würde, die Webseite wäre nicht zu schließen, aber auch die Werbung dafür nicht zu verhindern.
Eine einfache Frage die sich jeder stellen kann ist, "würde Ich meinen Job weiter ausüben, wenn Ich zu 30Mio Euro käme?".
Die Basis ist gerade NICHT "Geld macht glücklich", sondern es zeigt, ob die Person die Arbeit nur des Geldes wegen macht. Viele Menschen betrügen sich bei der Frage nach dem "Spaß an der Arbeit" wohl selbst. Eine Arbeit die man aufgäbe wenn man viel Geld hat, ist IMMER mies gewesen.
Und das sind im Grunde immer Ausbildungsberufe. Sie haben keinerlei Recht dies anzuzweifeln, sie haben sich dagegen entschieden.
NIEMAND der die Wahl hat, würde im Supermarkt arbeiten.
Nicht mal BWLer als Filialleiter. Das ist für die quasi die unterste Stufe auf der sie landen können. Etwas dass es gilt so lange wie möglich heraus zu zögern, und wenn sich etwas Besseres bietet zu kündigen.
Ich wundere mich übrigens wieso die Suizidrate in den 80ern (83, 84?) 3x so hoch war wie heute (auf 100.000)...
Doch nicht wegen solcher Kinkerlitzchen wie "Kalter Krieg", "Waldsterben", "Tschernobyl" etc.. Ich vermute heute eine nicht hohe Anzahl an Hartz4-Toten.
Damals war die Sozialhilfe praktisch ohne Repression...8
Wolfgang Kloste... am Permanenter Link
Bei der mündlichen Verhandlung zu § 217 haben sogar Richter/innen des Bundesverfassungsgerichts abwertende Begriffe verwendet.
Tobias Seyb am Permanenter Link
Wenn man berücksichtigt, welch unendliches Leid fast jeder Suizid den Hinterbliebenen auferlegt (oder den unschuldigen Lokführern), passt der Begriff Selbstmord doch ganz gut.
Wir sollten zwischen (seltenem) Suizid im Vollbesitz der Urteilskraft und Handlungsfähigkeit auf der einen und Suizid aus Not und Verlust der Handlungs- und Urteilsfähigkeit (typisch) unterscheiden.
Die meisten Suizide könnten durch Medizin oder z.B. soziale Zuwendung verhindert bzw. unnötig gemacht werden.
Schlimmes Thema. Suizid als grundsätzliches Grundrecht des Einzelnen zu definieren, halte ich für sehr, sehr gefährlich und kurzsichtig, weil in der aktuellen Diskussion zu viel Augenmerk auf Autonomie gelegt wird (eigentlich gut) und zu wenig auf die Alternativen.
Genauso lehne ich aber jegliche religiöse Begründung in die eine oder andere Richtung mit Nachdruck ab.
Olaf Sander am Permanenter Link
Hallo Herr Seyb,
ich widerspreche Ihnen, was "seltene" und "typische" Suizide betrifft und möchte Sie an meinen Kommentar ein Stück weiter oben an J. Hinrichs verweisen.
Ein Suizid hinerlässt nicht per se unendliches Leid bei den Hinterbliebenen. Und er ist kein schlimmes Thema. Er ist ein notwendiges Thema, das endlich aus dem Verborgenen heraus geholt werden muss. Viel durch Suizid entstandenes Leid entsteht doch überhaupt erst wegen der Stigmatisierung und Tabuisierung des Suizids.
Klaus Bernd am Permanenter Link
"Mörder ... aus Mordlust, …“
1. spricht auch der KKK immer noch von Selbstmord; und das wird auch dadurch nicht besser, dass man inzwischen die „Hoffnung“ hegt, es gebe auch für „Selbstmörder“ einen „Heilsweg“; es weiß nur keiner mit der absoluten Gewissheit, auf die die Herren der Kirche sonst so stolz sind, und es weiß auch keiner, wohin der Heilsweg führt.
2. haben schon mehrere Päpste den Gebrauch von Verhütungsmitteln (!) als Mord bezeichnet und somit einen großen Teil der Erwachsenen als Mörder.
3. steht immer noch der unsägliche Vergleich Bergoglios im Raum, der Abtreibung mit Auftragsmord gleichgesetzt hat. Womit er Christina Hänel und andere unbescholtene Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, als Auftragsmörder auf infamste Weise beleidigt und verurteilt hat.
Offensichtlich hat keiner der deutschen Politiker und Medienvertreter, die in letzter Zeit so zahlreich nach Rom gepilgert sind um den Fischerring zu küssen, es gewagt, den Papst auch nur darauf anzusprechen.
Olaf Sander am Permanenter Link
Da hat Herr Minelli mal wieder sehr Recht.
Es ist ähnlich wie mit diesem "Gott sei Dank!", welches selbst überzeugten Atheisten rausrutscht, obwohl es gar kein Gott für sie gibt. Solche Begriffe sind Teil unserer Sprache und die ist wie eine Angewohnheit; schwer abzulegen und noch schwerer zu ändern, weil man einfach macht, bzw. sagt und nicht weiter drüber nachdenkt. Man muss sich aber seiner Angewohnheiten bewusst sein, vor allem auch der Schlechten. Das Wort "Selbstwort" benutze ich schon lange nicht mehr, beim "Gott sei Dank!" übe ich noch und es wird immer besser.
Was religiöse Menschen, egal in welcher Position und Ausbildung, über den Suizid denken, ist einzig und allein deren Sache. Wenn ein Suizid für sie, aus welchem Grund auch immer, keine Option ist, dann müssen sie auch nicht darüber nachdenken. Wenn sie aber der Meinung sind, anderen Menschen ihre Ansichten und Lebensentwürfe überstülpen zu wollen, dann muss ihnen widersprochen werden - und zwar ganz entschieden! Ich finde, dass man an dieser Stelle, in der es um die Selbstbestimmung am Lebensende geht, die rote Linie gar nicht früh genug aufzeigen kann.
Vielleicht noch ein Wort zum Artikelbild, was ich nicht ganz so gelungen finde. Weil der Suizid durch eine Schusswaffe einfach keine schöne Angelegenheit ist, vor allem auch für jene, welche den Suizidenten finden oder die von der Schusswaffe verursachte Sauerei wegmachen müssen. Ein Suizident, vor allem auch wenn er wohlüberlegt und aus gutem Grund den Freitod wählt, hat Verantwortung für jene, die bleiben, egal in welcher Beziehung er zu diesen Menschen steht. Im Sinne eines humanen Suizids und der Aufklärung wäre ein Bild eines Fläschchens Pentobarbital meiner Ansicht nach die bessere Wahl gewesen.
libertador am Permanenter Link
Wenn man Nachsicht in der Interpretation walten lässt, dann ist der Hauptgrund für die Verwendung des Wortes "Selbstmord" einfach die Verbreitung dieses Wortes. Es wird von allen am meisten genutzt.
Danke dafür, dass sie der Tagesschau einen entsprechenden Hinweis zugesendet haben.
Verbotsforderungen für das Wort würde ich mich aber nicht anschließen wollen. Ich denke, dass Appelle und Aufklärung in diesem Fall das richtige Mittel sind und man kein Verbot braucht. Dazu gehört insbesondere Aufklärung über die Gründe und Umstände unter denen Menschen den Suizid wählen.
LILI EISEN am Permanenter Link
Ich schließe mich den obigen Ausführungen voll an. Meiner Ansicht nach passt am besten der Begriff Freitod. Der ist ja auch seit Sokrates schon bekannt und wird auch von aufgeklärten Menschen verwandt.
Marina Riemer am Permanenter Link
Vielen Dank für diesen Hinweis!
Obwohl ich bei den Sprachkomplikationen mit Professor*innen oder Fußgehenden eher genervt abwinke, bin ich in diesem Falle klar dafür, das Wort Selbstmord zu ersetzen, es gibt ja gebräuchliche andere. Ich werde die Problematik so gut es geht in meinem Umfeld verbreiten. Grüße
Karl Liebing am Permanenter Link
Die uneingeschränkte Verfügung über das eigene Leben gehört in den Ermessensspielraum jedes Einzelnen und niemand sonst darf darüber verfügen.
Uwe Gadatsch am Permanenter Link
Guten Tag, ihre Gedanken mögen ja ganz interessant sein, aber einige Sachen sind sehr störend.
Auch "dem müssen wir die Sprache anpassen" trägt diese typische Arroganz, anderen etwas vorschreiben zu können. Wir "müssen" nichts anpassen und Sie haben sicherlich keine Befugnis, mir meine Wortwahl vorschreiben zu können.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ein typischer Minelli - sehr gut!
mitt am Permanenter Link
Was mir immer mehr aufstoesst, ist die Unterscheidung zwischen koerperlich stark Leidenden und psychisch stark Leidenden.
Gustav Runkel am Permanenter Link
also wenn der Freitod legal begangen werden kann-> LMAA ich wäre dann mal weg, ich habe die ganze Menschheit satt, es reicht!
A.S. am Permanenter Link
Die Freitod-Debatte leidet unter den Nachwehen der Leibeigenschaft.
Freitod im Alter und bei schwerer Krankheit halte ich für ein Selbstbestimmungsrecht.
Freitod bei Jugendlichen oder Heranwachsenden wegen Liebeskummer oder anderen pubertären Wirrungen vermag ich nicht gut zu heißen. Hier sehe ich schon die nähere Umgebung und die Gesellschaft in der Pflicht, solche Freitode zu verhindern und auch zu tabuisieren.
Tobias Claren am Permanenter Link
Den Begriff höre Ich ständig in ÖR-Sendungen.
Evtl. eine ganz bewusste Sprachregelung.
Ich gehe so weit, dass das Recht auf Suizid genau so wie das Recht auf Hilfeablehnung nach einem lebensgefährlichen Unfall ein Recht auf Notwehr ermöglicht.
Das bedeutet, Notärzte und Sanitäter dürfen in Notwehr davon abgehalten werden zu verhindern dass sie einen mitnehmen (entführen, Freiheitsentzug) und behandeln (Körperverletzung). Sogar andere Menschen hätten das Recht Nothilfe zu leisten.
In beiden Fällen wäre es zulässig den Tod der Aggressoren in Kauf zu nehmen, um das Verbrechen abzuwenden.
Es wäre interessant zu sehen wie weit die Dt. Justiz (und damit auch Politik die sie steuert) gehen würde, wenn man z.B. für eine Seite wie "Terminal-Decision" (googlebar, "CI" S04E20) öffentlich werben würde.
Ich will das tatsächlich machen, z.B. auf den Kölner Dom mit Videoprojektor.
Also für Webseiten die Methodenanleitungen und evtl. Foren bieten.
Evtl. konstruiert man eine Strafbarkeit nach StGB 217 aufgrund der "geschäftsmäßigen Hilfe" durch Informationen allein. Obwohl keiner jemand besucht und Gift etc. übergibt.
Winston Smith am Permanenter Link
Die gesetzliche Betreuungsindustrie und die mit ihr eng verbandelte stationäre Psychobranche und ihren Betreuungsrichtern mit von diesen bevorzugten psychiatrischen Sachverständigen, Verfahrenspflegern und Berufsbetr
Denn nur unter dem Vorwand, dass ein Betreuungsopfer möglichweiser gegen sich selbst Gewalt anwenden könnte, lässt das Betreuungsrecht eine Entmündigung zu.
Was liegt da näher, als diese Begründung herbeizureden, um die Betroffenen anschließend unter dem Vorwand, sich um sie kümmern zu müssen, finanziell auszuplündern zu können.
vgl. www.zwangspsychiatrie.de
oder
https://www.youtube.com/watch?v=0fsczBN09IU&t=28s