Heute wird im Deutschen Bundestag über Anpassungen des sogenannten Freizügigkeitsgesetzes/EU verhandelt, des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Anlässlich der geplanten Anpassungen fordert die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, dass die Lücke, die das Gesetz für Betroffene von Frühehen birgt, geschlossen wird.
Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau fordert dringend Nachbesserungen zum Schutz Betroffener von Frühehen in der EU. Anlässlich der geplanten Anpassungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU, die ab Donnerstag, den 10. September 2020 im Bundestag verhandelt werden, fordert die Frauenrechtsorganisation, dass die Lücke, die das Gesetz für Betroffene von Frühehen birgt, geschlossen wird. Die Frauenrechtsorganisation zeigt sich alarmiert, dass allzu oft das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern herangezogen wird, um Frühehen (Kinderehen) nicht aufzuheben und damit zu bestätigen.
Aus der im August veröffentlichten Evaluierung der Bundesregierung des "Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen" geht hervor, dass drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes bundesweit in nur elf Fällen eine Ehe aufgrund der Minderjährigkeit eines der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung aufgehoben werden konnte. Grund für diese niedrige Zahl ist unter anderem die sich in der Praxis entwickelnde Rechtsprechung, dass Anträge von und für EU-BürgerInnen mit Hinweis auf die Verletzung der Freizügigkeit in der EU und Vorliegen einer schweren Härte regelmäßig zurückgewiesen werden. Von 140 gestellten Anträgen auf Eheaufhebung betrafen nur 21 Anträge nicht EU-Staaten, dafür aber viele zum Beispiel Bulgarien, Rumänien und Griechenland.
"Der Schutz von Minderjährigen vor Frühehen muss für alle Mädchen und jungen Frauen gelten – natürlich auch innerhalb der EU", so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes. "Es kann nicht sein, dass Anträge für minderjährige EU-BürgerInnen bis zu ihrer Volljährigkeit nicht bearbeitet werden. Die jungen Frauen sollten das Recht haben, in Deutschland zu bleiben, auch wenn sie keinen Ehemann haben. Gleichzeitig müssen sie aber auch Unterstützung bekommen, um vor den negativen Folgen einer Frühehe, wie der Gefahr von häuslicher und sexualisierter Gewalt und Teenagerschwangerschaften, geschützt zu werden."
Terre des Femmes fordert, dass die Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU zum Anlass genommen wird, auch Maßnahmen des Mädchenschutzes zu integrieren. Konkret bedeutet das, dass EU-Staatsangehörige bei Unwirksamkeit beziehungsweise nach Aufhebung ihrer Ehe, ihr Freizügigkeitsrecht nicht verlieren dürfen.
Neben dieser aktuellen Forderung stellt Terre des Femmes in einer eigenen Einschätzung zu den Ergebnissen der Bundesregierung weiterhin fest, dass die Wirksamkeit des Gesetzes aufgrund von mangelnder Datenlage schwer zu überprüfen ist. Dies müsse umgehend zum Schutz der Mädchen verbessert werden.
2 Kommentare
Kommentare
sitha Berg am Permanenter Link
Wie Sie sicherlich der Presse entnehmen konnten, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Reformpakt zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf den Weg gebracht, dass Vorschläg
Weitere Information zu den Reformvorschlägen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie im Internet unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/070120_Bekaempfung_sexualisierte_Gewalt_Kinder.html.
David Z am Permanenter Link
"Frühehe"
Was für ein Euphemismus. Wer denkt sich sowas aus?
Nennt das "Kind" bitte beim Namen. Dann steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Thema das ihm zustehende öffentliches Interesse bekommt.