Mit dem Kopf durch die Wand

Kann man die Debatte um ein mögliches Verbot organisierter Suizidhilfe noch ernst nehmen oder läuft hier ein Theaterstück, das sich am Ende als Tragödie für das Selbstbestimmungsrecht entpuppt?

Dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages drei der vier vorliegenden Gesetzentwürfe als in Teilen nicht verfassungsgemäß beurteilt, mag ein wenig Hoffnung geben für alle diejenigen, die das Selbstbestimmungsrecht auch am Lebensende ernst nehmen.

Gerade dieses soll ja hauptsächlich von der Gruppe um den CDU-Abgeordneten Michael Brand und über 200 Abgeordneten, die seinen Gesetzentwurf unterstützen, einem vermeintlichen Schutzbedürfnis von Alten und Kranken geopfert werden.