Justizminister Kutschaty geht auf CDU-Kurs

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Gerichtskreuz (c) Ricarda Hinz

DÜSSELDORF. (hpd) Thomas Kutschaty, Justizminister der neuen Regierung in Nordrhein-Westfalen, will im kirchlichen Kampf um die deutschen Gerichte an der Praxis seiner Amtsvorgänger festhalten. Beim Streit über das Kreuz im Flur des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts lehnte er eine Einmischung ab.

Die Aufhängung widerspricht zwar den Maßstäben höchstrichterlicher Entscheidungspraxis und ist offenkundig verfassungswidrig, aber den Minister ficht das nicht. Bei der Neuen Richtervereinigung sieht man in der gegenwärtigen Lage eine Beschädigung des wichtigsten Kapitals eines Gerichtes.

Laut dem monatlichen Informationsblatt der Neuen Richtervereinigung (NRV) in Nordrhein-Westfalen will Thomas Kutschaty wegen des kürzlich aufgehängten Kreuzes im Flur des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes nicht aktiv werden.

Kutschaty habe erklärt, auf die Aufhängung dieser religiösen Symbole in den Gerichten des Landes keinen Einfluss nehmen zu wollen.

„Das Siegeszeichen über Sünde und Tod“, wie das fromme Gerichtspräsidium in einer Hausmitteilung zur Aufhängung des Kreuzes schrieb, war im letzten Oktober im Flur des Verwaltungsgerichts Düsseldorf an prominenter Stelle befestigt worden.
Im Schreiben verwiesen die Mitglieder des dortigen Gerichtspräsidiums, Andreas Heusch und Gabriele Verstegen, auf den „expliziten Gottesbezug“ der Landesverfassung.

Sie meinten, dieser Gottesbezug stelle eine deutliche Absage an totalitäre und menschenverachtende Ideologien dar. Die innerdeutsche Grenze, aus dessen Zaunresten das Kreuz gefertigt ist, sei ein Symbol solcher Ideologien gewesen. Das Kreuz hingegen beziehe nun Stellung in einem Gebäude, das für Recht und Freiheit stehe.

Der Minister hatte nun auf Widerspruch der NRV erklärt, die Handhabung seiner Amtsvorgänger in dieser Frage beibehalten zu wollen. Die letzte Amtsinhaberin war Roswitha Müller-Piepenkötter, CDU-Mitglied.

Der 42-jährige Kutschaty ist 1986 in die SPD eingetreten, war Mitglied der Jusos Borbeck und des Essener SPD-Vorstandes. Er ist seit seiner Geburt Kirchenmitglied. Im Juli 2010 wurde er zum Justizminister in Nordrhein-Westfalen ernannt.

Kutschaty meinte zur Befestigung, es sei seit jeher dem örtlichen „Behördenvorstand“ überlassen gewesen, über die Aufhängung von Kreuzen zu entscheiden. Der Katholik will daher offenbar, wie auch seine Vorgänger aus der CDU, die Ausstattung der Gerichte mit religiösen Symbolen unter die Ägide des jeweiligen Gerichtspräsidiums stellen.

Harry Addicks, Sprecher der NRV und Richter am Verwaltungsgericht Aachen, erklärte, dass auch das präsidiale Hausrecht sich an der Verfassung messen lassen müsse. Dass es dem Präsidium des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf nicht gelungen sei, die eigene religiöse Überzeugung vom öffentlichen Amt zu trennen, beurteilte er als „bedauerlich.“

Spätestens in einem Gerichtsverfahren werde es sich zeigen, ob das Ausweichen des Ministers klug gewesen sei.

Die Aufhängung des Kreuzes im Verwaltungsgericht Düsseldorf, so stellte Addicks jedenfalls klar, beschädige „das wichtigste Kapital eines Gerichts, das Vertrauen aller in seine Neutralität als staatliche Einrichtung.“

Der Streit beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ist kein Einzelfall. Ende Februar gab es schon einen ähnlichen Fall, bei dem es um ein Kruzifix im neuen Gebäude des Düsseldorfer Landgerichtes ging.

Hier hatten Kirchenvertreter zuvor unter beipflichtenden Worten der damaligen Regierungsmitglieder aus der CDU erklärt, „der Bezug auf Gott sei bindend für die deutsche Rechtsordnung“ und dass der christliche „Gott der einzige ist, der menschengerecht Recht spricht.“

Nach massivem Protest der OLG-Präsidentin einigten sich Kirchenvertreter und der religiöse Amtsgerichtspräsident am Ende darauf, das Kruzifix statt im öffentlichen Bereich in einem Amtszimmer aufzuhängen.

Arik Platzek