England

Katholische Hebammen scheiterten vor Gericht

Zwei Hebammen aus Glasgow scheiterten mit ihrer Forderung vor dem Obersten Gerichtshof in Londoner, Arbeitskolleginnen nicht einmal indirekt bei Schwangerschaftsabbrüchen zu unterstützen. 

Das Gericht beschied jedoch, dass das Recht auf "Verweigerung aus Gewissensgründen" nur gegen eine direkte Mitwirkung an einer Abtreibung geltend gemacht werden könne.

Die beiden katholischen Hebammen wollten weder Kolleginnen unterstützen oder beaufsichtigen, die mit Abtreibungen befasst sind, noch mit Abtreibungen zusammenhängende Aufgaben delegieren.