DEUTSCHLAND. (hpd) In mehreren Bundesländern haben sich Initiativen gebildet, die mit Petitionen an die Landesparlamente auf eine Änderung des Feiertagsgesetzes zur Abschaffung des Tanzverbots hinwirken wollen. In Bremen, ebenso wie in Hessen und Rheinland-Pfalz.
Die Petitionen haben einen vergleichbaren Text, der in Bremen lautet:
Sehr geehrte Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft,
mit dieser Petition wird gefordert, eine Änderung hinsichtlich der Tanzverbote im Gesetze über die Sonn- und Feiertage zu veranlassen.
§6 Abs. 2 des Bremischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem.GBl. S. 115), zuletzt geändert durch Änderung von Zuständigkeiten vom 22. Juni 2004 (Brem.GBl. S. 314), besagt: „Öffentliche Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sind verboten.“ Darüber hinaus werden die konkreten Zeiten „am Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr, am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 24 Uhr“ genannt.
Da ein Verstoß gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeit angesehen wird, müssen Veranstaltungen bei denen getanzt wird, an den genannten Tagen schließen oder ihren Gästen das Tanzen verbieten. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Es wird darum gebeten, den Karfreitag sowie Totensonntag aus §6 Abs. 2 des Feiertagsgesetzes zu streichen.
Mit Ausnahme des Verbotes öffentlicher Tanzveranstaltungen am Volkstrauertag handelt es sich bei allen in §6 erwähnten Tagen um christliche Feier- und Trauertage. Die Schutzwürdigkeit dieser Tage geht zurück auf Art. 140 GG i. V. m. § 139 WRV, welcher „(…) die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich schützt.“ Hierbei ist zu beachten, dass dieses Gesetz aus dem Jahre 1919 stammt.
Eine Abschaffung des Tanzverbots hat keine negativen Folgen. Wäre das Tanzen an allen Tagen erlaubt, so hätte dies keine Auswirkungen auf die Religionsausübung derjenigen, die aufgrund ihres Glaubens an den genannten Tagen nicht tanzen möchten. Die geforderte Gesetzesänderung verpflichtet niemanden einer Tanzveranstaltung beizuwohnen, wohingegen die aktuelle Gesetzeslage konfessionsübergreifend allen das Tanzen untersagt.“
Links zum Mitzeichnen
In Bremen gab es heute Vormittag bereits 545 Mitzeichner, in Hessen sind es bereits mehr als 4.400 UnterstützerInnen , in Rheinland-Pfalz bisher 300.
Für Bremen: Petition an die Bremer Bürgerschaft.
Für Hessen: Offene Petition an den Hessischen Landtag.
Für Rheinland-Pfalz: An den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz
C.F.