HLS 4 / 2011 erschienen

BERLIN. (hpd) In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) spielt vor allem die Verweigerung der organisierten Ärzteschaft beim assistierten Suizid eine große Rolle. Daneben geht es um Fragen des Betreuungsrecht, Interviews zur Beratung und zu einem Kinofilm.


Aktionen

Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten muss oberstes Gebot bei allem ärztlichem und pflegerischem Tun sein. Das Patientenverfügungsgesetz, das am 1. September 2009 in Kraft trat, feierte seinen zweiten Geburtstag. Es konnte dazu beitragen, dass dem Willen vieler Patienten Ausdruck verschafft wurde. Doch es gibt keine Garantie, solange Ärzte offiziell keine Hilfe zur Selbsttötung bei unheilbar kranken Patienten leisten dürfen. Die DGHS will deshalb noch stärker an die Öffentlichkeit treten. In mehreren Städten war sie in den letzten Wochen mit Info-Ständen präsent. Dabei wurde sie von zahlreichen Ehrenamtlichen und Politikern wie z. B. Christoph Strässer (MdB) unterstützt.

Interviews

In einem Gespräch erklärt Dr. Sebastian Schmidt-Kähler, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), wie diese Beratung medizinische, juristische und psychosoziale Kompetenzen kombiniert. In einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ wird in 21 Regionalstellen der gesetzliche Auftrag zur neutralen Beratung realisiert.

Die Kunst- und Kulturszene wagt sich immer häufiger an Themen wie Abschied und Sterben. Im HLS-Interview spricht Simone Scheps mit dem Regisseur Andreas Dresen darüber, dass der Moment des Todes auch befreiend und schön sein kann.

Praktische Orrientierungshilfen

werden von der Leiterin des DGHS-Büros in Berlin, Manuela Hauptmann, unter dem Stichwort: „Willkommen im Ruhestand!“ behandelt.

Recht

In Teil 2 zu „Ihre Fragen zum Betreuungsrecht“ antwortet Walter Hell, Richter am Amtsgericht Augsburg, auf mehrere Fragen zur „Betreuung“ und der besseren Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz berichtet unter dem Titel „Sterben verboten“ über Italien. Dort hat das Oberhaus des Parlaments ein Notgesetz der Regierung Berlusconi verabschiedet, das den Behandlungsabbruch untersagt und damit jede Form der Sterbehilfe verweigert. Die Patientenverfügung diene nur zur „Orientierung“, grundsätzlicher Maßstab sei die christliche Moraltheologie. Sollte der Gesetzestext auch im Unterhaus verabschiedet werden, rechnen Beobachter mit einer Verfassungskrise.

Hinweis: Podiumsdiskussion am 2.11.2011

Bei einer Podiumsdiskussion zum Thema „Wer hilft uns, Würde im Sterben zu bewahren – Ärzte im Spagat zwischen Gewissensfreiheit und Berufsordnung“, am 2. November 2011 in Berlin, werden u. a. Ingrid Matthäus-Maier, ehem. Verwaltungsrichterin und MdB (SPD), der Schauspieler Michael Lesch und der bekannte Medizinethiker Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann anwesend sein.

C.F.


Hier können Sie die aktuelle Ausgabe online lesen.