Taufregistrierungen sind zu streichen

Frankreich - Das Hohe Landgericht von Coutances (Manche) hat mit Beschluss vom 6. Oktober 2011 eine Gerichtssache entschieden, die weit über die Normandie Auswirkungen hat.

Ein als Kind getaufter Bürger wollte sich aus dem Taufregister der katholischen Kirche streichen lassen. Was die Kirche auf Basis des kanonischen Rechtes als Leugnung registrieren wollte. Danach galt er als Abtrünniger, was sich in der Geschichte bereits als sehr gefährlich herausgestellt hatte.

Der Kläger betrachtete dies als eine Bedrohung seiner Privatsphäre durch eine ihm fremde internationale Organisation. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in Artikel 9 vorsieht, dass jeder das Recht auf Achtung seines Privatlebens hat, was die Achtung "aller Informationen über die Person" einschließt, bekam der Kläger recht. Die Taufe ist lt. Gericht „eine intime persönliche Information über eine Person und genießt den Schutz von Artikel 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches." Der Bischof wurde unter Strafandrohung verurteilt, innerhalb von 30 Tagen die Eintragung zu löschen, "zum Beispiel, indem sie mit unauslöschlicher schwarzer Tinte überschrieben wird."

Zehntausende von ähnlichen Fällen drohen jetzt der Kirche und die freisinnige Organisation Libre Pensée will jetzt eine Kampagne dazu organisieren.