Wie wir die Kirchen finanzieren

cf-alexander_2.gif

Vortrag Carsten Frerk / Fotos: Evelin Frerk

FRANKFURT/M. (hpd/sh) In einem Vortrag von Carsten Frerk am vergangenen Freitag wurde noch einmal deutlich, dass die Kirchenarbeit in Deutschland auch von Nicht-Mitgliedern finanziert wird. Ein besonders eklatantes Beispiel sind die sogenannten Staatsleistungen, die aus vordemokratischer Zeit stammen.

Bericht und Kommentar von Alexander Tschierse

Zum zweiten Male haben die Säkularen Humanisten Rhein-Main den Experten für kirchliche Finanzen, Dr. Carsten Frerk, für einen Vortrag in Frankfurt am Main gewinnen können. Der Schwerpunkt lag in der Darstellung der Staatsleistungen an die Kirche, oder – pointierter ausgedrückt – in der partiell verfassungswidrigen Finanzierung der Kirchen in Deutschland.

Das Zahlenfeuerwerk konnte beginnen. Mancher der gut 40 anwesenden Gäste staunte im Verlaufe des Abends nicht schlecht, als die Mär der nach eigenen Angaben sozialen und fürsorglichen Gemeinschaft Kirche wie ein Kartenhaus in sich zusammenfiel. Doch der Reihe nach.

Nach den Ergebnissen von Carsten Frerk erhielt die Kirche in Deutschland für sich selbst, ihre Einrichtungen und zugunsten ihrer Mitglieder im Jahre 2009 insgesamt einen Betrag in Höhe von 19,3 Milliarden Euro aus Steuergeldern. Darin sind die Einnahmen der 9,3 Milliarden Euro aus der Kirchensteuer nicht enthalten.

An einem ausgewählten Beispiel dieser Zahlungen erläuterte Frerk dann die Verfassungswidrigkeit einer dieser Transfers. Ist man bereits über die absolute Höhe verwundert, reibt man sich erst recht die Augen, wenn man sich nach der rechtlichen Grundlage der sogenannten Staatsleistungen erkundigt, die mit 460 Millionen ja nur einen kleinen Teil dieser finanziellen Transfers vom Staat zur Kirche ausmachen. Denn diese beruhen, so Frerk weiter, auf vorgeblichen Rechtstiteln aus dem 19. Jahrhundert. Im Säkularisationsbeschluss von 1803, als die letzten zwanzig geistlichen Territorien aufgehoben wurden - Gebiete in denen die (Fürst-)Bischöfe die geistliche und weltliche Macht in einer Person ausübten - wurden Dotationen lediglich für die restliche Lebenszeit der ihrer weltlichen Macht enthobenen Kirchenfürsten vorgesehen. Dass sich daraus ein über 200 Jahre andauernder Zahlungsautomatismus entwickeln konnte - inzwischen sogar ohne jede Zweckbindung und Kontrolle - kann höflich formuliert nur als finanzverfassungsrechtliches Unikum bezeichnet werden.

Alle Versuche, dieses Thema auf den Prüfstand zu bringen, schlugen bislang fehl. Sehr nah an einer Lösung stand man zur Überraschung des Publikums schon vor beinahe 100 Jahren, im Jahre 1919. Mit dem Ende der Monarchie und der Staatskirche wurde aufgrund des Programms der „freien Kirche im freien Staat“ im Artikel 138, Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung der Auftrag erteilt, alle alten Zahlungen zu beenden. Der Staat brauchte keine religiöse Begründung mehr, die Staatsgewalt geht seitdem vom Volke aus. Ein erster Gesetzentwurf des Reichsinnenministeriums von 1921 und 1924 wurde nach den zweiten Reichstagswahlen 1924 von den folgenden Mitte-Rechts-Regierungen jedoch ad acta gelegt.

In den 1970er Jahres des vergangenen Jahrhunderts nahmen sich die damalige FDP und die Humanistische Union der Sache an. Eine breite gesellschaftliche Diskussion kam jedoch hier wie dort nicht in Gang. So verwundert es kaum, dass Kritiker heutzutage scharf bemängeln, dass dieser sogenannte Ablösungsbefehl fortgesetzt ignoriert wird und überdies ohne Konsequenz bleibt. Dadurch verfestigt sich der Eindruck, dass sich aus einer befristeten Übergangslösung eine Art Gewohnheitsrecht entwickelte, das ständig an neue Zeiten angepasst und folglich gesichert werden konnte - mit tatkräftiger Unterstützung von Kirchenrechtlern und geneigten Politikern.

Neuerdings scheint etwas Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. So sprach nicht nur der Papst selber zuletzt von einer Kirche, die den weltlichen Ballast abstreifen müsse. Auch in den Medien und in den Parteien ist das Thema nicht mehr nur in angestaubten Nischengesprächen zu finden, gleichwohl überlagert von den großen, sich teilweise wiederholenden politischen Fragen rund um die Themen Arbeitsmarkt, Gesundheit, Steuern, Soziales und Wirtschaft.

Ob es, neben der Thematik dieser Staatsleistungen, zu vermitteln ist, dass Kindergärten und Krankenhäuser von einer Kirche betrieben werden, in denen gängige demokratische Arbeitnehmerrechte ad absurdum geführt werden, Gesellschaft und Staat aber für annähernd 100 Prozent der Finanzierung aufkommen und die Kirche trotz dieser Umstände als sozial angesehen wird, muss jeder für sich selbst entscheiden. Doch darf die Überlegung angestellt werden, ob die Staatsleistungen nicht zumindest an die sinkenden Mitgliederzahlen der Kirchen angepasst werden müssten.

Bei sehr genauer Betrachtung könnte zudem der Gedanke reifen, dass nicht nur die Ablösung aus dem Jahr 1803 inzwischen vollständig erfolgt ist, sondern darüber hinaus eine partielle Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge in Erwägung zu ziehen wäre. Aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit dem Publikum, die in bewährter Tradition im hauseigenen Restaurant bei einem Glas Wein fortgeführt wurde.

Viele weitere Daten und Fakten sind auf der Internetseite zu den Staatsleistungen und insbesondere in den Büchern von Dr. Carsten Frerk „Violettbuch Kirchenfinanzen – Wie der Staat die Kirchen finanziert“ (2010) und „Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland“ (2002) nachzulesen.

__________

Der Vortrag von Dr. Carsten Frerk am 21. Oktober 2011 im Saalbau Bornheim / Frankfurt am Main, fand im Rahmen der siebten Vortragsreihe der Säkularen Humanisten – Regionalgruppe Rhein-Main des Förderkreises der Giordano Bruno Stiftung (GBS) statt - in Zusammenarbeit mit DiKOM e.V.

Das nächste Monatstreffen der Säkularen Humanisten Rhein-Main findet statt am 04.11.2011 um 19.00 Uhr im Saalbau Bornheim, Pilsstube im Untergeschoss, Arnsburger Str. 24, 60385 Frankfurt am Main. Interessierte sind herzlich willkommen -

Nächste Veranstaltung der Säkularen Humanisten Rhein-Main am 18.11.2011mit Prof. Dr. Bernulf Kanitscheider zum Thema „Hedonismus und die Idee des gelungenen Lebens“. 19.30 Uhr im - Saalbau Bornheim, Arnsburger Str. 24, 60385 Frankfurt am Main

Aktuelle Informationen:
Homepage der Säkularen Humanisten
Säkulare Humanisten auf Facebook