Warum zieht die Diözese Regensburg trotz anhaltender Erfolglosigkeit eigentlich so gern vor Gericht? Vielleicht liegt es daran, dass ein Gutteil der Kosten vom Steuerzahler übernommen werden muss.
...Im „Schweigegeld-Verfahren“, das die Diözese Regensburg gegen unsere Redaktion angestrengt hat, muss die katholische Kirche lediglich die Rechtsanwaltskosten bezahlen. Die Gerichtskosten für zwei Instanzen von rund 2.300 Euro übernehmen alle Steuerzahler.
Grund dafür ist das Landesjustizkostengesetz von Hamburg. Laut §11 sind „Kirchen, sonstige Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben“ von den Gebühren, „die ordentlichen Gerichte in Angelegenheiten der streitigen und freiwilligen Zivilgerichtsbarkeit und die Justizverwaltungsbehörden erheben“ befreit.





